Drucksache - DS/0601/III
vor Abgabe bzw. Vergabe (Vermietung,
Verpachtung, Überlassung etc.) bezirklicher Immobilien ein Votum der jeweils
zuständigen Fachausschüsse und des Ausschussses für Immobilienservice und Verwaltung
einzuholen. Desweiteren wird das Bezirksamt
beauftragt einheitliche Kriterien für ein transparentes Vergabeverfahren zu
entwickeln. Der BVV ist bis 30.4.08 zu
berichten. Begründung: Aufgrund der Vorgänge bezüglich der
Vergabe bezirklicher Immobilien hat sich herausgestellt, dass die
Zuständigkeiten im Bezirksamt nicht eindeutig definiert sind. Daher sieht sich die BVV
genötigt, die Kontrolle bezüglich des Verwaltungshandelns zu intensivieren. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache wird in die Ausschüsse
Immobilienservice und Verwaltung, Personal, Haushalt und Investitionen
überwiesen. BE
Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung vor Abgabe bzw. Vergabe (Vermietung,
Verpachtung, Überlassung etc.) bezirklicher Immobilien sind die jeweils
zuständigen Fachausschüsse und der Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung
über die Vergabebedingungen und die daraus resultierende Entscheidungsfindung
des Bezirksamtes vom Bezirksamt zu informieren. Ausschuss für Personal, Haushalt und
Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: vor Abgabe bzw. Vergabe (Vermietung,
Verpachtung, Überlassung etc.) bezirklicher Immobilien ist der BVV rechtzeitig
eine Vorlage zu zuleiten. Des weiteren wird das Bezirksamt
beauftragt einheitliche Kriterien für ein transparentes Vergabeverfahren zu
entwickeln. Der BVV ist in der Sitzung Juni 2008
zu berichten. 23.04.2008 BVV Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: vor Abgabe bzw. Vergabe (Vermietung,
Verpachtung, Überlassung etc.) bezirklicher Immobilien ist der BVV rechtzeitig
eine Vorlage zu zuleiten. Des weiteren wird das Bezirksamt
beauftragt einheitliche Kriterien für ein transparentes Vergabeverfahren zu
entwickeln. Der BVV ist in der Sitzung Juni 2008
zu berichten. 22.08.2008 StadtPG Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen. Text siehe Anlage! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vzk wird überwiesen in den
Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung und Ausschuss für Personal,
Haushalt und Investitionen 13.01.2009 PHI Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen. |
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