Drucksache - DS/0568/III  

 
 
Betreff: Briefzustellungen des Jobcenters und des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
14.02.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter vertagt   
13.03.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.03.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, das die Briefzustellung des Jobcenters weiterhin von der Post durchgeführt wird und nicht an die PIN AG übertragen wird.

Desweiteren sollte das Bezirksamt prüfen, inwieweit die Briefzustellung der Bezirksverwaltung Friedrichshain/Kreuzberg wieder durch die Post und nicht durch die PIN AG durchgeführt wird, um damit die Einführung des Postmindestlohnes und damit einen Lohn, von dem die Briefzustellerinnen und Briefzusteller auch allein Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, zu unterstützen.

 

Begründung:

 

Dee angeblichen Bestrebungen des Jobcenters zur Beauftragung der PIN AG sind deshalb abzulehnen, weil damit nur scheinbar Kosten eingespart werden, da eine Firma unterstützt wird, die zwar Arbeitsplätze schafft, die Beschäftigten aber zum Großteil ergänzende Hilfen vom Jobcenter benötigen, um Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das Jobcenter und auch das BA sollten dagegen –wenn wie hier möglich- solche Firmen unterstützen, die einen angemessenen und vor allem ausreichenden Lohn zahlen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Beschäftigung und JobCenter überwiesen.

 

 

 

13.03.08

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, das die Briefzustellung des Jobcenters nicht mehr von der PIN AG durchgeführt wird.

Des weiteren sollte das Bezirksamt prüfen, inwieweit die Briefzustellung der Bezirksverwaltung Friedrichshain/Kreuzberg wieder durch die Post und nicht durch die PIN AG durchgeführt wird, um damit die Einführung des Postmindestlohnes und damit einen Lohn, von dem die Briefzustellerinnen und Briefzusteller auch allein Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, zu unterstützen.

 

19.03.08

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das BA wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, das die Briefzustellung des Jobcenters nicht mehr von der PIN AG durchgeführt wird.

Des weiteren sollte das Bezirksamt prüfen, inwieweit die Briefzustellung der Bezirksverwaltung Friedrichshain/Kreuzberg wieder durch die Post und nicht durch die PIN AG durchgeführt wird, um damit die Einführung des Postmindestlohnes und damit einen Lohn, von dem die Briefzustellerinnen und Briefzusteller auch allein Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, zu unterstützen.

 

 

 

 
 

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