Drucksache - DS/0305/III  

 
 
Betreff: Neue Brückenverbindungen über die Spree
Hier: Wiedererrichtung der ¿Brommybrücke¿ und des so genannten ¿Manteufelstegs¿ im Rahmen
des Programms Stadtumbau West / Berlin-Kreuzberg - Spreeufer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/LINKEVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDrucksache beendet
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
10.07.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.09.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 28.10.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen durchzusetzen, dass die zukünftige Verkehrsverbindung „Brommybrücke“ zwischen Friedrichshain und Kreuzberg nur für den Fußgänger- und Fahrradverkehr ausgelegt wird.

 

2.        Das Bezirksamt wird beauftragt, die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene „Brommybrücke“ als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ersatzlos zu streichen.

 

In Abschlussbericht, hier: Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz: "Weitere Straßenneubauten sind für Bereich des Wriezener Bahnhofs sowie der Bau der Brommybrücke geplant" wie folgt zu ändern: "Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich als Fußgänger‑ und Fahrradfahrer/innen- Steg errichtet."

 

3.        Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Planung und Umsetzung des Programms Stadtumbau‑West für den Bereich Spree­ufer/Köpenicker Straße

 

3.1     Eine Brücke nur für Fußgänger und Radfahrer auf der Trasse der früheren „Brommybrücke“ errichtet wird;

3.2     Soweit die Finanzierung gesichert werden kann, des weiteren eine Brücke nur für Fußgänger und Radfahrer in Verlängerung der Manteuffelstraße errichtet wird;

3.3     Eine Brücke für den motorisierten Individualverkehr zwischen Oberbaumbrücke und Schillingbrücke nicht mehr verfolgt wird und künftig nicht mehr Gegenstand von durch das Bezirksamt beauftragten und finanzierten Gutachten und Planungsaufträgen ist.

 

4.        Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, mit den zuständigen Senatsverwaltungen abzuklären, ob innerhalb des zeitlichen Horizonts des StEP Verkehr eine Straßenbahnverbindung über den so genannten „Manteuffel-Steg“ möglich ist.

 

5.        Über den Stand der Verhandlungen ist die BVV auf der September-Sitzung zu unterrichten.

 

 

 

Begründung:  

 

 

1.

Friedrichshain und Kreuzberg werden nur durch eine Brückenverbindung miteinander verbunden. Eine zusätzliche Verbindung wird deshalb schon seit vielen Jahren diskutiert. Im Rahmen des Stadtumbau‑Programms "Stadtumbau‑West" wurde dazu im Herbst 2006 ein Verkehrsgutachten beauftragt, das für beide mögliche Brückenstandorte (Verlängerung Manteuffelstaße und Brommystraße) sowie für alle Möglichen Kombinationen von Verkehrsargen die verkehrlichen Auswirkungen auf die betroffenen Quartiere in Kreuzberg Und Friedrichshain untersucht hat.

Mit der öffentlichen Vorstellung des Gutachtens am 4.Mai 2007 wurde durch das Gutachten signifikant belegt, dass eine Verkehrsverbindung zwischen Friedrichshain und Kreuzberg, die den motorisierten Individualverkehrs (MIV) einbezieht, eine nicht hinnehmbare verkehrliche Belastung der betroffenen Wohngebiete verursachen würde. Die gutachterliche Prognose ist bei Bau der Brommybrücke: Eisenbahnstraße eine Steigerung im DTV um ca. 150%, Pücklerstraße um ca. 80% und Manteuffelstraße um ca. 140%. Insbesondere ergeben sich dabei für, die verkehrsberuhigten Spielstraßenbereiche (Z 325/326) alleine schon im Bereich des Lausitzer Platzes DTV‑Werte von bis zu 200 Kfz.

Diese Steigerungen, aber auch die prognostizierten absoluten Verkehrsstärken (auf bis zu 8500 DTV) sind mit den Schutzbedürfnissen eines Wohngebietes nicht vereinbar.

Der Fall des Baus einer Brücke in Verlängerung der Manteuffelstraße fällt noch dramatischer hinsichtlich verkehrlicher Auswirkungen aus und wird deshalb hier nicht weiter betrachtet.

Darüber hinaus zeigt das Gutachten auch überdeutlich, dass eine Verkehrsverbindung mit MIV, entgegen der Gutachtervermutung, keine örtliche Verkehrsverbindung darstellen würde, sondern aufgrund der Lage im gesamtstädtischen Verkehrsnetz zwangläufig zu (neuen) überörtlichen Durchgangsverkehren in den Wohngebieten führen wird. Der bisherige anerkannte und bewährte Grundsatz, (überörtliche) Verkehre in den "Sammelstraßen'.' zu bündeln und im Gegenzug die Wohngebiete vom nicht notwendigen Verkehr frei zu halten würde damit konterkariert werden.

Gleichwohl gibt es gerade für den Fußgänger‑ und, Fahrradverkehr einen großen Bedarf für eine weitere Erschließungsverbindung zwischen Oberbaumbrücke und Schillingbrücke, insbesondere hinsichtlich des Ostbahnhofs. Die "Variante 6" des Verkehrsgutachten „Brückenverbindungen Kreuzberg‑Friedrichshain", Büro Hoffmann + Leichter/Februar 2007) wird deshalb unterstützt.

Da sich zwischenzeitlich eine Politische Abstimmung auf Staatssekretärsebene für die "Brom­mybrücke" mit MIV abzeichnet, ist eine entsprechende politische Positionierung der BVV dringend geboten.

 

 

 

2.

Die Verbindung der beiden Spreeuferseiten soll lediglich als eine Fußgänger‑ und Fahrradfahrer/innen- Brücke gebaut werden, wie dies seitens des Bezirksbürgermeisters in einer öffentlichen Anhörung anlässlich der Vorstellung eines Verkehrsgutachtens zu 9 Varianten zugesagt wurde. Die Ausweisung als Brücke ohne Straßenfunktion hat als untersuchte Variante 6 hat in der Gesamtschau vielfältiger Kriterien am besten abgeschnitten und praktisch keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Bereich der nördlichen Wrangelstraße.

 

 

3.

Durch eine Brücke für den MIV würden die in Kreuzberg liegenden Wohngebiete stark belastet und die dort aufgewendeten Mittel für eine Beruhigung ad absurdum geführt. Der über die Brommy Brücke kommende Verkehr, würde sich an den jetzt schon vorhandenen "Staupunkten" einreihen.

 

 

4.

Die mittelfristige Anbindung des OT Kreuzbergs an das Berliner Straßenbahnnetz sollte praktischerweise von der Mitte des Bezirks, dem Spreeraum Friedrichshain-Kreuzberg, über neue Brückenverbindungen erfolgen. Durch den Ausbau des ÖPNV würde eine Stärke des Spreeraums ausgebaut werden, nämlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar zu sein, die Immissionsbelastungen gegenüber gleichen Beförderungsleistungen durch den MIV senken. Durch die mittelfristige Anbindung des OT Kreuzbergs an das Berliner Straßenbahnnetz würde die bezirkliche Fusion (seit 2001), das stadträumliche, mentale und soziale Zusammenwachsen weiter befördert werden.

Der Ostbahnhof und das Ostkreuz müssen endlich an das Berliner Straßenbahnnetz angebunden werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache – DS/0305/III  wird auf die Sitzung am 5.9.2007 vertagt.

 

1. Redebeitrag vom Bzbm, Herrn Dr. Schulz:

Will mich jetzt gar nicht in ihre spannende Debatte jetzt einmischen, will aber gerne 2 Hinweise geben. Wenn Busverkehr zugelassen werden soll, dann muss das natürlich auch im Gegenrichtungsverkehr möglich sein. Sie bekommen dann ganz schnell, wenn sie das durchrechnen 2x3 m Fahrspur plus 2x2 m Fahrradspur, 2x2 m Gehwegbreite, eine Mindestprofilbreite der Brücke von 16m. Das ist erst mal der 1. Punkt, wo deutlich wird, damit hat man natürlich auch eine klassische Brücke, die für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden kann. Der 2. Hinweis, den ich noch geben möchte ist und das ist ein Hinweis auf die bezirkliche Zuständigkeit, wenn die Senatsverkehrsverwaltung irgendwann einmal auf die Idee kommt, die beiden Hauptverkehrsstraßen mit Köpenicker Straße und Mühlenstraße in der Verbindung über die Brücke auch als übergeordnete Hauptverkehrsstraße zu deklarieren, ist der Bezirk außen vor, darüber zu entscheiden, ob darüber der motorisieret Individualverkehr kommt oder nicht. Dann entscheidet das die Senatsverkehrsverwaltung. Das gebe ich noch mal mit zu bedenken.

 

2. Redebeitrag vom Bzbm, Herrn Dr. Schulz:

Herr Schüßler, was sie jetzt als große Neuigkeit hier präsentieren mit dem  Antrag. Da ist ihnen natürlich entgangen, weil sie nicht Mitglied des Planungsausschusses sind. Wir haben natürlich im Planungsausschuss darüber berichtet, dass wir auch diesen Antrag stellen. Wir haben so eine hohe Summe eingesetzt oder ich sage erst mal vorweg, der Antrag ist ohne Festlegung auf oder anders, wir haben eine so hohe Summe angesetzt aus 2 Erwägungen heraus. Die eine Erwägung ist, dass schon aus Vorgesprächen mit der Senatsverwaltung deutlich wurde, dass dort erhöhte Gestaltungsansprüche einschließlich Wettbewerbsverfahren usw. an die Brücke gestellt wird, was im Regelfall die Kosten deutlich nach oben treibt. Zu anderen gehen wir davon aus, dass wir uns nicht unbedingt orientieren müssen an einem schmalen, drangvollen Steg, sondern wenn man sich entscheidet, eine Brücke zu bauen für Fußgänger und Fahrradfahrer dann auch eine schöne Fahrradspur bauen kann in 2 Richtungen, die nicht nur 2,10 m pro Spur ist und der Gehwegbereich nicht unbedingt 2,50 m hat und wenn sie das mal zusammen addieren, sind sie auch schon wieder zwischen 6 und 9 m. Bei so einer Brücke liegen sie wahrscheinlich bei ca. 9 Mio. das ist sozusagen der Hintergrund mit den Kosten, mit den wir ohne große Schätzungen in das Rennen gegangen sind. Zum anderen ist natürlich dann die Frage, wenn über GA Mittel dann finanzierbar ist. Bleibt als Alternative Stadtumbau West. Dafür hat man nach der Sommerpause mit der Abteilungsleitung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattgefunden hat, die Aussage gegeben, dass dort Mittel existieren. Ich bezweifle, dass im Stadtumbau West allerdings, obwohl die Mittel dort etwas mehr sprudeln, teils auch EU Mittel eingemischt werden, ob die ausreichen in einer Größenordnung, die man wohl benötigen wird, wenn man eine Brücke mit ÖTNV und Statik errichtet und dann jeweils bei 6, 7, 8 Mio je nachdem, was man noch an Gestaltungsansprüche dort stellt, landen wird. D.h. das wäre mit zu bedenken. Wir sind bislang mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei einer Größenordnung von 3 Mio vielleicht auch etwas weniger gekommen, die im Rahmen von Stadtumbau West vorstellbar wäre, unter der Voraussetzung oder dem Vorbehalt, dass die politische Hausspitze von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zustimmt und mit dieser Lösung kriegen sie natürlich nicht ein komfortablen Steg hin. Sie bekommen dann einen richtigen Steg, was man auch unter dem Wortsinn „Steg“ meint, also in soweit ist dass dann auch mit zu betrachten und da bin ich auch dankbar für ihre Förderprogrammhinweise, dass eine größere Brücke, die sozusagen alle guten Zwecke erfüllen soll, nämlich Fahrradverkehr, Fußgängerverkehr und ÖPNV, hier  gemeint den Fußverkehr – dass das dann möglicherweise außerhalb der Programmmöglichkeiten Stadtumbau West liegt. Das ist, denke ich auch ein Punkt, den muss man mit berücksichtigen, außer es gibt jetzt irgendeine Information oder eine Hinweis, dass da ungeahnte Mittel bereit gestellt werden können, die mir nicht vorliegen.         

 

06.09.2007

Die Drucksache geht in der DS/305-1/III auf.

Stammbaum:
DS/0305/III   Neue Brückenverbindungen über die Spree Hier: Wiedererrichtung der ¿Brommybrücke¿ und des so genannten ¿Manteufelstegs¿ im Rahmen des Programms Stadtumbau West / Berlin-Kreuzberg - Spreeufer   B'90/LINKE   Drucksache beendet
DS/0305-1/III   Neue Brückenverbindungen über die Spree Hier: Wiedererrichtung der "Brommybrücke" und des so genannten "Manteuffelstegs" im Rahmen des Programms Stadtumbau West / Berlin-Kreuzberg - Spreeufer   B'90 Die Grünen   Beschluss
 
 

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