Drucksache - DS/0160/III
Ich frage das Bezirksamt:
und fachlich von freien Träger der
sozialen Infrastruktur genutzt werden?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 15.06.07 Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice
- 3260 – Stadtraträtin Herr Helmut Borchardt Bezirksverordneten über Frau Burkert-Eulitz Bezirksverordnetenvorsteherin
Betr. Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage
Nr. 160/III – Grundstücksobjekte
im Finanzvermögen des Bezirkes Sehr geehrter Herr Borchardt, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 28.02.07 beantworte ich wie folgt: 1. Gibt es Grundstücksobjekte, die sich
im Finanzvermögen des Bezirks befinden und fachlich von freien Träger der sozialen
Infrastruktur genutzt werden? 2. Wenn Ja: Um welche Objekte handelt
es sich? Antwort zu 1 und 2: Ja, es gibt folgende Grundstücke, die sich im Finanzvermögen
befinden, werden ganz oder teilweise durch freie Träger genutzt: Baerwaldstr. 64-67 - Baerwaldbad Dessauer Str. 27 - Kita Franz-Künstler-Str. 10 – Kinderbauernhof und
Jugendgästehäuser der Schreberjugend Rigaer Str. 9/10 – Freifläche der Kita der Kirche Ritterstr. 69/ Alte Jakobstr. 10,12,13 - Waldorfschule Ritterstr. 78 - Waldorfschule Urbanstr. 21 - Nachbarschaftshaus Mariannenplatz 2 – Kita, Sportjugendclub und Projekt
des Pestalozzi-Fröbel-Haus Mariannenplatz 3 – Projekt des Pestalozzi-Fröbel-Haus Waldemarstr. 57 - Kita 3. Was soll mit diesen Objekten im
Rahmen der Auflösung des Finanzvermögens geschehen? Antwort: Im Rahmen der Auflösung des Finanzvermögens werden diese
Objekte nach Prüfung der möglichen Zuordnung der Nutzung zu Fachprodukten in
das entsprechende Fachvermögen übertragen. Auch ist eine Veräußerung der
Immobilie an den freien Träger, sofern für diesen finanzierbar, denkbar. Sollte die Nutzung der Immobilie nicht eindeutig den
Fachprodukten zuzuordnen sein, wird die Immobilie zukünftig an den
Liegenschaftsfonds zur Veräußerung übertragen. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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