Drucksache - DS/0155/III  

 
 
Betreff: MAE-Tätigkeiten von Erwerbslosen aus Friedrichshain-Kreuzberg in anderen Bezirken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Schilling, Bettina
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.02.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 06.03.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass Träger von MAE-Maßnahmen - entgegen dem Vertrag zwischen Bezirksamt und Job-Center – Erwerbslose des Job-Centers Friedrichshain-Kreuzberg als MAE-Kräfte in anderen Bezirken einsetzen?

 

  1. Inwieweit wussten die Bezirksamtsmitglieder der alten Trägervertretung des Job-Centers etwas davon?

 

  1. Was plant das Bezirksamt dagegen diese „externen“ Einsätze zu unternehmen?

 

  1. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass sich derartige Fälle zukünftig nicht wiederholen?

 

 

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage B‘90/Die Grünen

Frau Schilling zur BVV vom 28.02.07

 

DS/155/III

MAE-Tätigkeiten von Erwerbslosen aus Friedrichshain-Kreuzberg

in anderen Bezirken

 

 

Sehr geehrte Frau Schilling,

 

ihre Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass Träger von MAE-Maßnahmen - entgegen dem Vertrag zwischen Bezirksamt und Job-Center – Erwerbslose des Job-Centers Friedrichshain-Kreuzberg als MAE-Kräfte in anderen Bezirken einsetzen?

 

Ein Vertrag zwischen dem Bezirksamt und JobCenter, dass Erwerbslose im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten ausschließlich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eingesetzt werden dürfen, ist hier nicht bekannt.

Maßgebend für den Maßnahmeort sind vielmehr die individuellen Voraussetzungen auf der Seite des Kunden und das mit der Maßnahme (unabhängig vom Einsatzort) verfolgte Ziel.

 

Überwiegend finden die Einsätze jedoch innerhalb der Bezirksgrenzen statt.

2.            Inwieweit wussten die Bezirksamtsmitglieder der alten Trägervertretung des Job-Centers etwas davon?

 

      Eine Aussage hierzu ist von den Bezirksamtsmitgliedern der Trägervertretung nicht möglich. Eine nachträgliche Prüfung ist ebenfalls nicht möglich.

 

      Außerdem erscheint es als sehr unwahrscheinlich, dass einzelne Maßnahmen im Bereich der beschäftigungsfördernden Maßnahmen in der Trägervertretung separiert behandelt wurden, da das JobCenter im Rahmen seines Auftrages eigenverantwortlich tätig wird.

 

3.   Was plant das Bezirksamt dagegen diese „externen“ Einsätze zu unternehmen?

 

4.   Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass sich derartige Fälle zukünftig nicht wiederholen?

 

 

Das Land Berlin steht mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit in Verhandlungen zur Anpassung der Rahmenvereinbarung, um den Einfluss der kommunalen Träger in den Trägervertretungen zu stärken, so dass vor allem auch die im Arbeitsmarktprogramm festgeschriebenen kommunalen Handlungsfelder, welche regionale Bedarfe im Bereich von ABM und Arbeitsgelegenheiten beschreiben, größere Berücksichtigung finden können.

Bezirksübergreifende Einsätze von Maßnahmeteilnehmern sind nach Auskunft des JobCenters Ausnahmen.

Grundsätzlich vertritt auch das Bezirksamt die Auffassung, dass das JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg seinen Kundenstamm mit eigenen Angeboten zu beschäftigungsfördernden Maßnahmen – im Rahmen der Berliner Positivliste – versorgt, was aber ausdrücklich die Regel im Verfahren darstellt.

 

 
 

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