Drucksache - DS/0155/III
Ich frage das Bezirksamt:
Schriftliche
Beantwortung der Mündlichen Anfrage B‘90/Die Grünen Frau
Schilling zur BVV vom 28.02.07 DS/155/III
MAE-Tätigkeiten
von Erwerbslosen aus Friedrichshain-Kreuzberg in anderen
Bezirken Sehr geehrte Frau Schilling, ihre Mündliche Anfrage beantworte
ich wie folgt:
Ein Vertrag zwischen dem Bezirksamt
und JobCenter, dass Erwerbslose im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten
ausschließlich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eingesetzt werden dürfen, ist
hier nicht bekannt. Maßgebend für den Maßnahmeort sind
vielmehr die individuellen Voraussetzungen auf der Seite des Kunden und das mit
der Maßnahme (unabhängig vom Einsatzort) verfolgte Ziel. Überwiegend finden die Einsätze
jedoch innerhalb der Bezirksgrenzen statt. 2. Inwieweit
wussten die Bezirksamtsmitglieder der alten Trägervertretung des Job-Centers
etwas davon? Eine Aussage
hierzu ist von den Bezirksamtsmitgliedern der Trägervertretung nicht möglich.
Eine nachträgliche Prüfung ist ebenfalls nicht möglich. Außerdem
erscheint es als sehr unwahrscheinlich, dass einzelne Maßnahmen im Bereich der
beschäftigungsfördernden Maßnahmen in der Trägervertretung separiert behandelt
wurden, da das JobCenter im Rahmen seines Auftrages eigenverantwortlich tätig
wird. 3. Was plant das Bezirksamt dagegen
diese „externen“ Einsätze zu unternehmen? 4. Wie will das Bezirksamt
sicherstellen, dass sich derartige Fälle zukünftig nicht wiederholen? Das Land Berlin steht
mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit in
Verhandlungen zur Anpassung der Rahmenvereinbarung, um den Einfluss der
kommunalen Träger in den Trägervertretungen zu stärken, so dass vor allem auch
die im Arbeitsmarktprogramm festgeschriebenen kommunalen Handlungsfelder,
welche regionale Bedarfe im Bereich von ABM und Arbeitsgelegenheiten
beschreiben, größere Berücksichtigung finden können. Bezirksübergreifende
Einsätze von Maßnahmeteilnehmern sind nach Auskunft des JobCenters Ausnahmen. Grundsätzlich vertritt
auch das Bezirksamt die Auffassung, dass das JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg
seinen Kundenstamm mit eigenen Angeboten zu beschäftigungsfördernden Maßnahmen
– im Rahmen der Berliner Positivliste – versorgt, was aber ausdrücklich die
Regel im Verfahren darstellt. |
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