Drucksache - DS/0153/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Ich frage das Bezirksamt: 1. Warum beabsichtigt das Bezirksamt die
Übertragung des Elternzentrums am Mehringdamm an einen freien Träger? 2. Welche Vorstellungen hat das Bezirksamt
in Hinblick auf das zukünftige Angebot und Profil der Einrichtung? 3. Wann und in welcher Form wurden und
werden die betroffenen Eltern und NutzerInnen in den laufenden Prozess
miteinbezogen? Beantwortung
erfolgt gemeinsam mit der DS 0157/III: Frau Herrmann: Ich habe mir erlaubt, die mdl. Anfragen zusammen zu ziehen
und beantworte sie wie folgt: Frage 1 von Frau Burkert-Eulitz, Frage 1 von Herrn hehmke
und Frage 2 von Herrn Hehmke: Mit der Umsetzung der Sozialraumorientierung des Jugendamtes
ist die Fokussierung des Jugendamtes auf seine Kernaufgaben verbunden. Im Leitbild Jugendamt, ein zwischen den Jugendämtern
(Bezirksstadträte Jugend sowie Leitung der Verwaltung des Jugendamtes) und der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport im Jahr 2003 abgestimmtes
Ergebnis, wurden diese Kernaufgaben umfassend beschrieben. Hervorgehoben werden
insbesondere die Planungs- und Steuerungsaufgaben sowie die jeweiligen
Gewährleistungsverpflichtungen der öffentlichen Jugendhilfeträger. Zu den voll übertragbaren Aufgaben im Bereich der
Leistungserbringung gehören sämtliche der in § 2 Abs. 2 SGB VIII aufgezählten
Leistungen mit Ausnahme der sog. ergänzenden Leistungen nach §§ 36, 37 SGB
VIII. Folgende Leistungen
sind dort aufgezählt:
Die im Elternzentrum erbrachten Leistungen nach § 16 SGB
VIII – Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie -
gehören somit zu den voll übertragbaren Aufgaben des §2 SGB VIII. Im § 4 SGB VIII wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die öffentliche und freie Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenzuarbeiten
haben. Sehr deutlich ist
da besonders der Absatz 2: Zitat:“ Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und
Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden
oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von
eigenen Maßnahmen absehen“. Und in Absatz 3
lesen wir: „Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie
Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen
Formen der Selbsthilfe stärken“. Wir sind also weit davon entfernt, eine Einrichtung zu
privatisieren! Ein Freier Träger der Jugendhilfe hat nicht als oberste Maxime
Gewinn zu erwirtschaften – das Elternzentrum wird sich also nicht an der
Frankfurter Börse wiederfinden... Es gibt auch keinen bereits ausgewählten Träger, der durch
die Hintertür das Elternzentrum zugesprochen bekommen soll. Durch ein transparentes
jugendhilfespezifisches Auswahlverfahren sollen die Qualitäten und
wirtschaftlichen Kapazitäten der sich bewerbenden freien Träger geprüft und
sichergestellt werden, sowie neue Impulse zur konzeptionellen Weiterentwicklung
vor allem in Richtung präventiver Frühförderung von Kindern in Problemfamilien. Mit der Übertragung des Elternzentrums an einen freien
Träger der Jugendhilfe soll eine flexiblere Leistungserbringung und eine
stärkere sozialräumliche Ausrichtung erreicht werden. Konkret heißt das, eine inhaltlich
fachliche Verknüpfung mit den anderen Diensten des Jugendamtes sowie der auf
dem Gebiet der Jugendhilfe ansässigen freien Träger herzustellen und die darin
liegenden Ressourcen und Potenziale für die Familien tatsächlich zu nutzen.
Weiterhin soll erreicht werden, schneller auf veränderte Bedarfslagen zu
reagieren und ggf. Anpassungen der Öffnungszeiten an diesen Bedarf vorzunehmen.
Auch die Möglichkeiten eines Freien Trägers zur Drittmittelakquise soll positiv
zur Weiterentwicklung des EZ genutzt werden. Insgesamt ist eine stärkere
Beteiligung der Eltern an der Ausgestaltung der Angebote angestrebt. Verbunden
damit ist gleichzeitig der Anspruch an den freien Träger, die Qualität der
Angebote zu sichern bzw. auszubauen. Auf Grund der Planungen in der
letzten Legislaturperiode das Elternzentrum in freie Trägerschaft zu
übertragen, lief der Arbeitsvertrag der Leiterin des EZ am 31.12.2006 aus. Auf
Grund der bezirklichen Haushaltssituation wurde auf der BA-Klausur im Dezember
2006 deutlich, dass weitere Einsparungen im Personalbereich der Abteilung
Jugend notwendig sind. Durch Anfordernisse der Senatsfinanzverwaltung sind die
Bezirke gezwungen jährlich ihren Personalbestand zu reduzieren. Die Abteilung
ist jedoch nicht mehr in der Lage, aus den Sozialraumteams bzw. den
Fachdiensten Einsparungen zu erbringen – im Gegenteil zur
Aufrechterhaltungen der unabdingbaren Aufgaben ist eine Erhöhung der
Personalkapazitäten dringend erforderlich. Aus diesen Gründen kam die Abteilung Jugend, Familie und Schule zu dem Schluss, das Elternzentrum in freie Trägerschaft zu übertragen. Frage 2 von Fr. Burkert-Eulitz: Zunächst einmal soll durch die Übertragung vor allem der
Erhalt eines solchen familienunterstützenden Angebots gesichert werden. Das
Angebot muss den neuen Bedingungen, die sich aus dem Umbau und der
Renovierung sowie aus der räumlichen Verkleinerung ergeben haben,
angepasst werden. Das Jugendamt will in den folgenden Jahren schwerpunktmäßig
die Leistungen nach § 16 KJHG ausbauen und weiterentwickeln, da die
Frühförderung von Kindern und Familien und die Unterstützung der Familien bei
der Bildung und Erziehung ihrer Kinder als entscheidend für die Realisierung
von Chancengerechtigkeit, sowie für die Gewährleistung physischer und
psychischer Gesundheit der Kinder und Familien in unserer Gesellschaft
angesehen werden. Natürlich kann dies nur im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten des Bezirks geschehen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf den
präventiven Aspekt der Unterstützung von Familien gerichtet werden, um
Kinderschutzfälle zu minimieren bzw. frühestmöglich kritische Situationen
erkennen und Hilfe anbieten zu können. Regelleistungen der allgemeinen
Familienförderung sollen also stärker und systematischer verbunden werden mit
präventiven und ambulanten Hilfen für Familien. Das Jugendamt legt für die
weitere Arbeit des EZ deshalb besonderen Wert auf 5 auszubauende Aspekte:I1. Im
EZ soll die bewährte Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzteam und der
Erziehungs- und Familienberatungsstelle erhalten bleiben und systematisch
weiterentwickelt werden. Für die Zusammenarbeit mit dem ASD des zuständigen
Regionalteams müssen neue Wege gefunden werden, da bereits in der letzten
Legislaturperiode das Haus der Familie aufgegeben wurde. Dies heißt zum einen,
dass die kommunale Liegenschaft auf die BIM übertragen wurde und zum anderen,
dass der ASD an den Moritzplatz verlagert und die Kita geschlossen wurden. Die
ist jetzt noch drin, die zieht demnächst um.
Die bisherigen Kontaktketten sollen jedoch trotz veränderter Bedingungen
lebendig bleiben und verstärkt werden, das Angebotsleitsystem des EZ muss
aktualisiert und daraufhin überprüft werden, wie es noch stärker den Interessen
der Familien angepasst werden kann. 2. Neu aufgebaut werden soll insbesondere die Kooperation mit
den umliegenden Kindertagesstätten, da die Kita im Haus der Familie selbst
geschlossen wurde. Diese Zusammenarbeit soll neueren konzeptionellen Maßstäben
folgen, die sich an den Erkenntnissen und Methoden der englischen Early
Excellent Center orientieren und von der Krippe an, Eltern mit einem konsequent
positiven, ressourcenorientierten Blick an den Bildungsprozessen ihrer Kinder
beteiligen und auf die Selbstaktivierung der Eltern zielen. Early Excellence Centres sind nicht etwa elitäre Leistungszentren
für hoch begabte Kinder, sondern verstehen sich vielmehr als "Gemeinschaft
forschend Lernender", zu der die Kinder und ihre Familien ebenso gehören,
wie das pädagogische Fachpersonal (Family Worker). Alle Beteiligten üben sich in der Beobachtung der kindlichen
Entwicklungsprozesse, Eltern werden in die Bildungs- und Entwicklungsprozesse
ihrer Kinder einbezogen, arbeiten mit den Erzieherinnen zusammen und entdecken
so ihre eigenen Bildungsbedarfe (oft
sogar über Fragen von Erziehungskompetenzen weit hinaus). Im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns stehen also die
kindlichen Bildungs- und Entwicklungsprozesse als individuelle Leistung des Kindes. Diese gilt es zu erkennen und das
Kind individuell auf hohem Niveau zu fördern. Eltern und Erzieher/-innen gehen
dabei eine neue Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ein, in der die Eltern
gleichberechtigt mitarbeiten. Verknüpft
wird dies mit Bildungs- und Beratungsangeboten für die Eltern. In Berlin konnten bereits gute Erfahrungen damit gemacht
werden in diesem Sinne die Arbeit der Kita verbindlich zu verknüpfen mit den
Angeboten umliegender Familientreffs (z.B. in Schöneberg). Die Arbeit beider
Einrichtungen soll stärker auf einander und damit auf die Interessen und
Bedarfe der Kinder und Eltern abgestimmt werden. Die Gestaltung der Angebote
sowie die Öffentlichkeitsarbeit können systematisch und sinnvoll mit einander
verknüpft und Synergien daraus gewonnen werden. Die Kompetenzstärkung von
Eltern und Kindern kann durch die gemeinsam konzipierte Ergänzung von Kita und
Familienzentrum gezielter und verbindlicher erfolgen und den Eltern der Kitas
Raum für Eigeninitiativen geboten werden. Der Träger der umliegenden Kitas (Eigenbetrieb) ist an der
Profilierung seiner Einrichtungen in diesem Sinne stark interessiert und unterstützt seine Einrichtungen dabei,
sich für die Arbeit im Umfeld stärker zu öffnen und in die verbindliche
Kooperation mit Familienbildungsstätten, also hier dem EZ zu gehen. In einem
ähnlichen Sinne wird die Kooperation mit den Schulen immer orientiert am
Bildungsinteresse der Kinder und Eltern aufzubauen sein. 3. Um Familien an das Elternzentrum zu binden, die bisher kaum
zu den Nutzern zählten (neueren Studien zu folge sind das etwa 90 % aller
Familien im nahen Umfeld eines Zentrums, das gilt für die gesamte
Bundesrepublik, das ist nicht standortbezogen), da sie selbst wenig in der Lage
sind, sich zu organisieren und kaum gesellschaftliche Einrichtungen nutzen,
gerade deshalb aber umso mehr der bildungspolitischen und sozialarbeiterischen
Unterstützung bedürfen, soll das Angebot des EZ ergänzt werden um Leistungen
der aufsuchenden Familienarbeit, mit dem Ziel, auch bisher schwer zu
erreichende im Umfeld wohnende Familien an die Netzwerke des EZ zu binden und
Zugänge zu Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Jugendhilfe zu
erleichtern. Hier ist daran gedacht an erfolgreiche Modelle von
nachbarschaftlichen Multiplikator/innen anzuknüpfen, die über das EZ
ausgebildet und von dortigen Fachkräften begleitet werden sollen, um
anschließend auch den auf diese Weise aktivierten Eltern Raum und weitere
Unterstützung durch das Elternzentrum zu bieten. 4. Ausbau von Familiengruppenangeboten, also Aktivitäten für
die ganze Familie z.B. an Wochenenden,
und dies mit dem besonderen Augenmerk auf die Einbeziehung der Väter und
verknüpft mit Kompetenz stärkenden Inhalten. Ziel ist, nicht nur eine bessere
Förderung der Kinder zu erreichen, sondern Familien als Ganzes zu stärken,
indem Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung, Rollenausbalancierung
innerhalb der Familie und Vernetzung mit anderen Familien erleichtert werden.
Darüber hinaus müssen Familien bei der Suche nach Kinderbetreuung, Familien- und Erziehungsberatung oder einem familiennahen
Bildungsangebot unterstützt werden. Es geht darum, Familienbildung zunehmend
als Selbstverständlichkeit zu installieren, damit die Aufladung des nahen
Umfeldes mit professionellem Familien-Know-how gelingen kann. 5. Auch wenn die Bevölkerung im Nah-Umfeld des EZ nicht ganz
so stark von Familien nichtdeutscher Herkunftssprachen in sozial belasteten
Lebenslagen gekennzeichnet ist wie in anderen Sozialräumen Kreuzbergs, so gilt
es dennoch, gerade diesen die geeignete Unterstützung nahe zu bringen. D.h. das
interkulturelle Profil des EZ soll ebenfalls weiterentwickelt werden und neben
den Deutschkursen für Eltern sollten auch Programme wie
„Griffbereit“ o.ä. angeboten werden, um die Mütter und Väter mit
Migrationshintergrund gezielt anzuleiten, ihre Kinder bei der sprachlichen
Bildung zu unterstützen. Insgesamt soll das EZ einen klareren Bildungsauftrag
bekommen, zur Vermittlungsagentur für Mütter, Väter, Kitas, Schulen etc. werden
und zu Zentren vorschulischer Bildung und Sprachförderung in Zusammenarbeit und
Ergänzung mit den umliegenden Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus soll es
Beratung und Hilfe für Familien bündeln. Zu Frage 3 von Herrn
Hehmke: Der freie Träger wird über einen
Leistungsvertrag gebunden, in dem genau festgelegt ist, welche Qualität und
Quantität er zu erbringen hat. Ähnlich wie bei Kitas sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen sollte
mittelfristig berlinweit ein Qualitätshandbuch entwickelt werden, das die
Überprüfung der Leistungen handhabbar und nachvollziehbar macht. Hieran wird
das Jugendamt mitwirken. Da ein möglicher freier Träger zunächst verpflichtet
werden wird, alle Honorarkräfte und Nutzer bis zum Sommer weiterzubeschäftigen,
wird es ausreichend Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und zum
Kooperationsaufbau geben, sofern dies von den jetzigen Anbietern und Nutzern
gewünscht wird. Es kann nicht sichergestellt werden, dass der Förderverein
Varbe e.V. weiterhin als Kooperationspartner im Elternzentrum fungiert. Zweck
der Kooperationsvereinbarung mit dem Verein ist neben pädagogischen
Aktivitäten, insbesondere die Bewirtschaftung des Tresens in der Teestube.
Diese Form Einnahmen zu erzielen, sollte einem möglichen freien Träger offen
stehen, um darüber eine weitere Ausgestaltung seiner Arbeit vornehmen zu
können. Den Honorarkräften des Varbe e.V. werden jedoch die gleichen Konditionen wie den Honorarkräften des öffentlichen Trägers eingeräumt, um die pädagogischen Angebote weiter fortzuführen zu können. Falls es zur Übertragung kommt, wird in einem transparenten
jugendhilfespezifischen Auswahlverfahren festgelegt, welchen Kriterien ein
freier Träger entsprechen muss, eine Auswahlkommission wird entscheiden, welche
Angebote freier Träger diese am ehesten erfüllen. Geplante Mitglieder der
Auswahlkommission sind zur Zeit 2 Elternvertreter/-innen sowie eine langjährige
Mitarbeiterin des Elternzentrums, eine Vertreterin der EFB, der
Jugendsamtsdirektor, eine Vertreter/in des JHA, die Fachleiterin Koordination
Frühe Bildung und Erziehung und die für die Region zuständige Mitarbeiterin,
eine Vertreter/-in der Sozialraum-AG II, eine Vertreter/in der Fach-AG
Familienförderung und die Leiterin des Regionalteams 2. Frage 3 von Frau Burkert-Eulitz: Am 2. März findet ein Elternforum im Elternzentrum statt.
Hier können die Eltern sich zum einen über die aktuelle Situation und die
angedachten Veränderungen informieren und zum anderen zwei Vertreter/innen aus
der Elternschaft benennen, die ihre Interessen im weiteren Prozess der
Ausgestaltung der Angebote des Elternzentrums vertreten. Diese sollen auch,
falls es zu einer Übertragung kommt, an der Auswahl des freien Träger beteiligt
werden. Zur Zeit findet außerdem eine
Fragebogenaktion im Elternzentrum und in den angrenzenden 2 Kitas statt. Am 8. März ist ein Treffen mit mir und den Honorarkräften
geplant. Es gab gereits eines, ich sprech jetzt nur von meinen veranstaltungen.
Inzwischen hat auch Varbe e.V.
meine Gesprächsangebote angenommen, voraussichtlicher Termin ist der 13. März
2007. Mit den Kooperationspartnern und Raumnutzern sind bezüglich
der weiteren Ausgestaltung ihrer Angebote im Elternzentrum Einzelgespräche
geplant, die wir aber noch nicht terminiert haben. Zusammengefasst noch mal die Gespräche mit den verschiedenen
Gruppen, die ich als Stadträtin führte bzw. führen werden (weitere werden
sicherlich folgen): 08.12.2006 Planungsvorhaben der
Übertragung in der BA-Klausur angesprochen 14.12.2006 Gespräch mit den
Mitarbeiterinnen des Elternzentrums 20.12.2006 Bericht über Planung im JHA 16.01.2007
Zwischenbericht
schriftlich und ausführlich im JHA vorgestellt 17.01.2007 Gespräch mit den NutzerInnen
des EZ 02.03.2007 Gespräch mit Eltern aus dem EZ 08.03.2007 Gespräch mit den Honorarkräften 13.03.2007 Gespräch
mit Varbe e.V. Zusätzlich haben verschiedene Gespräche
mit unterschiedlichen Gruppen bzw. ProtagonistInnen durch die leitende
Mitarbeiterin im Elternzentrum stattgefunden. Zu Frage 4 von Hr. Hemke: Die Alternative
wäre gewesen, den Standort zu schließen, da die Kosten bei Verbleib des Hauses
beim öffentlichen Träger weitaus höher sind. Eine Schließung des Elternzentrums
wurde jedoch von mir verworfen, da die Angebote des Elternzentrums als wichtig
erachtet werden und viele Potenziale vorhanden sind, um die Arbeit nach § 16
SGB VIII weiter auf– und auszubauen und ich bereits im JHA erklärt habe,
dass frühe Bildung und Erziehung und Familienförderung eiin fachlicher
Schwerpunkt meiner Arbeit sind. Zur 1. Nachfrage von Hr.
Hehmke: Zu erwartende Einsparungen
Personalmittel in 2007: Pauschale Minderausgaben aus Budgetierung 2006 162.000 € Einsparungen aus Fortschreibung 2007 441.950
€ Voraussichtliche Einsparungen aus
der Stellenbesetzungssperre bis 30.06.2007 139.951
€ Einsparvorgabe T-Teil 2007 2.918.000 €
Darüber hinaus gibt es weitere
Einsparerfordernisse, über deren Verteilung aber noch nicht beschlossen wurde. Zur 2. Nachfrage von Hr. Hehmke: Es gibt bisher noch keine konkreten Planungen. Zur 3. Nachfrage von Hr. Hehmke: Es trifft zu, dass die im Koalitionsvertrag von SPD und PDS
angedeutete Übertragung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freie
Trägerschaft von Seiten des Jugendamtes befürwortet wird. Jedoch werden die
Modalitäten landesweit entwickelt werden müssen und der Bezirk FK wird deutlich
die Bedingungen entsprechend der erforderlichen Finanzkapazitäten, der
Problematik der bezirkseigenen Immobilien und des Personals an die
Senatsjugendverwaltung formulieren.
Einen Alleingang oder Vorgriff auf ein landesweit abgestimmtes Vorgehen
wird es nicht geben. Der JHA wird in diesen Prozess einbezogen. Zu den Nachfragen von Frau Burkert-Eulitz: Ich würde gleich alle
Nachfragen stellen. Welche Pläne hinsichtlich des Elternzentrums wurden seitens
des Jugendamtes in der vergangenen Legislatur verfolgt und 2. warum hat sich
das Bezirksamt nunmehr für eine Übertragung an einen feiene Träger
ausgesprochen. 3. Welche Schritte und Zeitschienen sind im weiteren verfahren
angedacht und 4. Wie bewertet das Bezirksamt die Kritik, es handele sich um ein
Hauruckverfahren. Zu 1: es gab die Diskusson in der letzten Legislaturperiode
den Standort Haus der Familie aus
aufzugeben und zwar aus Kostengründen. Das Elternzentrum sollte an
dieser Stelle geschlossen werden. Es gab Überlegungen mit den freiwerdenden
Mitteln den Standort des jetzigen Mehrgenerationenhauses am Wassertorplatz als
Early Execellence Centre aufzubauen. Bereits seit vielen Jahren wird im
Jugendamt darüber diskutiert, das Elternzentrum in Freie Trägerschaft zu
übertragen. Die Befristung des Arbeitsvertrages der Leiterin des Elternzentrums
zum 31.12.2006 wurde mit der beabsichtigten Übertragung in Freie Trägerschaft
begründet. Dieses Schreiben ging der Mitarbeiterin am 25.1.2005 zu. Hätte es
diese Pläne nicht gegeben, hätte es weder einer Befristung bedurft noch dieser
Begründung. Zur 2. Nachfrage: Ich glaube ich habe
relativ azsführlich begrümdet, warum wir das Elternzentrum infreie Trägerschaft
übertragen wollen und handlungsleitung ist an diesr Stelle sehr eindeutig, der
Eerhalt eines EZ an diesem Standort. Zur 3. Nachfrage: Je nachdem wie die BVV heute
entscheidet. Die Gespräche werden selbstverständlich geführt, die werde ich
nächste Woche haben und wir werden dann nächste Woche im JHA ihnen eine
exaktere Zeitschiene vorzustellen. Zur 4. Nachfrage: Aus Sicht der Mitarbeiterinnen und
Honorarkräfte kann ich die Kritik nachvollziehen. Mir ist auch völlig unverständlich,
wenn es ein Schreiben vom 25.1.2005 gegeben hat mit einer eindeutigen
Positionierung und Aussage, warum 2 Jahre nichts passiert ist. Warum ist
bitteschön die Übertragung in freie Trägerschaft mit dieser klaren Ansage nicht
vorbereitet worden, dass hätte alles im Jahr 2006 passieren müssen. Der
Arbeitsvertrag endete am 31.12. und ich bin am 15.1. gewählt worden als Stadträtin.
Der Punkt ist, es sind Tatsachen geschaffen worden und die haben sie umzusetzen
und das sind Versäumnisse gewesen, das gebe ich gern zu, soll man auch nicht
schön reden, weil wie gesagt, kurz vor Weihnachten und das ist ja auch die
Kritik in den Papieren, die kursieren da, aber der ganze Vorgang hätte bereits
2006 wesentlich weiter fortgeschritten sein müssen. Vertragsänderung ist
Vertragsänderung. Wir sind da auch in rechtlicher Verpflichtung, d.h also wir
mussten handeln. Die Wahl war leider erst am 16.11. und von daher ist die
Kurzfristigkeit gegeben und auch kritisch anzumerken. |
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