Drucksache - DS/0153/III  

 
 
Betreff: Elternzentrum am Mehringdamm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.02.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 06.03.2007 PDF-Dokument
3. Version vom 06.03.2007 PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ich frage das Bezirksamt:

1. Warum beabsichtigt das Bezirksamt die Übertragung des Elternzentrums am Mehringdamm an einen freien Träger?

2. Welche Vorstellungen hat das Bezirksamt in Hinblick auf das zukünftige Angebot und Profil der Einrichtung?

3. Wann und in welcher Form wurden und werden die betroffenen Eltern und NutzerInnen in den laufenden Prozess miteinbezogen?

 

Beantwortung erfolgt gemeinsam mit der DS 0157/III:

 

Frau Herrmann:

Ich habe mir erlaubt, die mdl. Anfragen zusammen zu ziehen und beantworte sie wie folgt:

Frage 1 von Frau Burkert-Eulitz, Frage 1 von Herrn hehmke und Frage 2 von Herrn Hehmke:

 

Mit der Umsetzung der Sozialraumorientierung des Jugendamtes ist die Fokussierung des Jugendamtes auf seine Kernaufgaben verbunden.

Im Leitbild Jugendamt, ein zwischen den Jugendämtern (Bezirksstadträte Jugend sowie Leitung der Verwaltung des Jugendamtes) und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport im Jahr 2003 abgestimmtes Ergebnis, wurden diese Kernaufgaben umfassend beschrieben. Hervorgehoben werden insbesondere die Planungs- und Steuerungsaufgaben sowie die jeweiligen Gewährleistungsverpflichtungen der öffentlichen Jugendhilfeträger.

Zu den voll übertragbaren Aufgaben im Bereich der Leistungserbringung gehören sämtliche der in § 2 Abs. 2 SGB VIII aufgezählten Leistungen mit Ausnahme der sog. ergänzenden Leistungen nach §§ 36, 37 SGB VIII.

Folgende Leistungen sind dort aufgezählt:

  1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 
  2. Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie 
  3. Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 
  4. Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen 
  5. Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen 
  6. Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung 

Die im Elternzentrum erbrachten Leistungen nach § 16 SGB VIII – Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie - gehören somit zu den voll übertragbaren Aufgaben des §2 SGB VIII.

Im § 4 SGB VIII wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die öffentliche und freie Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenzuarbeiten haben.

Sehr deutlich ist da besonders der Absatz 2: Zitat:“

Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen“.

Und in Absatz 3 lesen wir:

„Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken“.

 

Wir sind also weit davon entfernt, eine Einrichtung zu privatisieren! Ein Freier Träger der Jugendhilfe hat nicht als oberste Maxime Gewinn zu erwirtschaften – das Elternzentrum wird sich also nicht an der Frankfurter Börse wiederfinden...

Es gibt auch keinen bereits ausgewählten Träger, der durch die Hintertür das Elternzentrum zugesprochen bekommen soll. Durch ein transparentes jugendhilfespezifisches Auswahlverfahren sollen die Qualitäten und wirtschaftlichen Kapazitäten der sich bewerbenden freien Träger geprüft und sichergestellt werden, sowie neue Impulse zur konzeptionellen Weiterentwicklung vor allem in Richtung präventiver Frühförderung von Kindern in Problemfamilien.

Mit der Übertragung des Elternzentrums an einen freien Träger der Jugendhilfe soll eine flexiblere Leistungserbringung und eine stärkere sozialräumliche Ausrichtung erreicht werden.

Konkret heißt das, eine inhaltlich fachliche Verknüpfung mit den anderen Diensten des Jugendamtes sowie der auf dem Gebiet der Jugendhilfe ansässigen freien Träger herzustellen und die darin liegenden Ressourcen und Potenziale für die Familien tatsächlich zu nutzen. Weiterhin soll erreicht werden, schneller auf veränderte Bedarfslagen zu reagieren und ggf. Anpassungen der Öffnungszeiten an diesen Bedarf vorzunehmen. Auch die Möglichkeiten eines Freien Trägers zur Drittmittelakquise soll positiv zur Weiterentwicklung des EZ genutzt werden. Insgesamt ist eine stärkere Beteiligung der Eltern an der Ausgestaltung der Angebote angestrebt. Verbunden damit ist gleichzeitig der Anspruch an den freien Träger, die Qualität der Angebote zu sichern bzw. auszubauen.

Auf Grund der Planungen in der letzten Legislaturperiode das Elternzentrum in freie Trägerschaft zu übertragen, lief der Arbeitsvertrag der Leiterin des EZ am 31.12.2006 aus. Auf Grund der bezirklichen Haushaltssituation wurde auf der BA-Klausur im Dezember 2006 deutlich, dass weitere Einsparungen im Personalbereich der Abteilung Jugend notwendig sind. Durch Anfordernisse der Senatsfinanzverwaltung sind die Bezirke gezwungen jährlich ihren Personalbestand zu reduzieren. Die Abteilung ist jedoch nicht mehr in der Lage, aus den Sozialraumteams bzw. den Fachdiensten Einsparungen zu erbringen – im Gegenteil zur Aufrechterhaltungen der unabdingbaren Aufgaben ist eine Erhöhung der Personalkapazitäten dringend erforderlich.

Aus diesen Gründen kam die Abteilung Jugend,  Familie und Schule zu dem Schluss, das Elternzentrum in freie Trägerschaft zu übertragen.

Frage 2 von Fr. Burkert-Eulitz:

Zunächst einmal soll durch die Übertragung vor allem der Erhalt eines solchen familienunterstützenden Angebots gesichert werden. Das Angebot muss den neuen Bedingungen, die sich aus dem Umbau und der Renovierung  sowie aus der  räumlichen Verkleinerung ergeben haben, angepasst werden.

Das Jugendamt will in den folgenden Jahren schwerpunktmäßig die Leistungen nach § 16 KJHG ausbauen und weiterentwickeln, da die Frühförderung von Kindern und Familien und die Unterstützung der Familien bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder als entscheidend für die Realisierung von Chancengerechtigkeit, sowie für die Gewährleistung physischer und psychischer Gesundheit der Kinder und Familien in unserer Gesellschaft angesehen werden. Natürlich kann dies nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bezirks geschehen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf den präventiven Aspekt der Unterstützung von Familien gerichtet werden, um Kinderschutzfälle zu minimieren bzw. frühestmöglich kritische Situationen erkennen und Hilfe anbieten zu können. Regelleistungen der allgemeinen Familienförderung sollen also stärker und systematischer verbunden werden mit präventiven und ambulanten Hilfen für Familien. Das Jugendamt legt für die weitere Arbeit des EZ deshalb besonderen Wert auf 5 auszubauende Aspekte:I1. Im EZ soll die bewährte Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzteam und der Erziehungs- und Familienberatungsstelle erhalten bleiben und systematisch weiterentwickelt werden. Für die Zusammenarbeit mit dem ASD des zuständigen Regionalteams müssen neue Wege gefunden werden, da bereits in der letzten Legislaturperiode das Haus der Familie aufgegeben wurde. Dies heißt zum einen, dass die kommunale Liegenschaft auf die BIM übertragen wurde und zum anderen, dass der ASD an den Moritzplatz verlagert und die Kita geschlossen wurden. Die ist jetzt noch drin, die zieht demnächst um.  Die bisherigen Kontaktketten sollen jedoch trotz veränderter Bedingungen lebendig bleiben und verstärkt werden, das Angebotsleitsystem des EZ muss aktualisiert und daraufhin überprüft werden, wie es noch stärker den Interessen der Familien angepasst werden kann.

2. Neu aufgebaut werden soll insbesondere die Kooperation mit den umliegenden Kindertagesstätten, da die Kita im Haus der Familie selbst geschlossen wurde. Diese Zusammenarbeit soll neueren konzeptionellen Maßstäben folgen, die sich an den Erkenntnissen und Methoden der englischen Early Excellent Center orientieren und von der Krippe an, Eltern mit einem konsequent positiven, ressourcenorientierten Blick an den Bildungsprozessen ihrer Kinder beteiligen und auf die Selbstaktivierung der Eltern zielen.

Early Excellence Centres sind nicht etwa elitäre Leistungszentren für hoch begabte Kinder, sondern verstehen sich vielmehr als "Gemeinschaft forschend Lernender", zu der die Kinder und ihre Familien ebenso gehören, wie das pädagogische Fachpersonal (Family Worker). Alle Beteiligten üben sich  in der Beobachtung der kindlichen Entwicklungsprozesse, Eltern werden in die Bildungs- und Entwicklungsprozesse ihrer Kinder einbezogen, arbeiten mit den Erzieherinnen zusammen und entdecken so ihre eigenen Bildungsbedarfe  (oft sogar über Fragen von Erziehungskompetenzen weit hinaus).

Im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns stehen also die kindlichen Bildungs- und Entwicklungsprozesse als individuelle Leistung  des Kindes. Diese gilt es zu erkennen und das Kind individuell auf hohem Niveau zu fördern. Eltern und Erzieher/-innen gehen dabei eine neue Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ein, in der die Eltern gleichberechtigt  mitarbeiten. Verknüpft wird dies mit Bildungs- und Beratungsangeboten für die Eltern.

In Berlin konnten bereits gute Erfahrungen damit gemacht werden in diesem Sinne die Arbeit der Kita verbindlich zu verknüpfen mit den Angeboten umliegender Familientreffs (z.B. in Schöneberg). Die Arbeit beider Einrichtungen soll stärker auf einander und damit auf die Interessen und Bedarfe der Kinder und Eltern abgestimmt werden. Die Gestaltung der Angebote sowie die Öffentlichkeitsarbeit können systematisch und sinnvoll mit einander verknüpft und Synergien daraus gewonnen werden. Die Kompetenzstärkung von Eltern und Kindern kann durch die gemeinsam konzipierte Ergänzung von Kita und Familienzentrum gezielter und verbindlicher erfolgen und den Eltern der Kitas Raum für Eigeninitiativen geboten werden.

Der Träger der umliegenden Kitas (Eigenbetrieb) ist an der Profilierung seiner Einrichtungen in diesem Sinne stark interessiert  und unterstützt seine Einrichtungen dabei, sich für die Arbeit im Umfeld stärker zu öffnen und in die verbindliche Kooperation mit Familienbildungsstätten, also hier dem EZ zu gehen. In einem ähnlichen Sinne wird die Kooperation mit den Schulen immer orientiert am Bildungsinteresse der Kinder und Eltern aufzubauen sein.

3. Um Familien an das Elternzentrum zu binden, die bisher kaum zu den Nutzern zählten (neueren Studien zu folge sind das etwa 90 % aller Familien im nahen Umfeld eines Zentrums, das gilt für die gesamte Bundesrepublik, das ist nicht standortbezogen), da sie selbst wenig in der Lage sind, sich zu organisieren und kaum gesellschaftliche Einrichtungen nutzen, gerade deshalb aber umso mehr der bildungspolitischen und sozialarbeiterischen Unterstützung bedürfen, soll das Angebot des EZ ergänzt werden um Leistungen der aufsuchenden Familienarbeit, mit dem Ziel, auch bisher schwer zu erreichende im Umfeld wohnende Familien an die Netzwerke des EZ zu binden und Zugänge zu Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Jugendhilfe zu erleichtern. Hier ist daran gedacht an erfolgreiche Modelle von nachbarschaftlichen Multiplikator/innen anzuknüpfen, die über das EZ ausgebildet und von dortigen Fachkräften begleitet werden sollen, um anschließend auch den auf diese Weise aktivierten Eltern Raum und weitere Unterstützung durch das Elternzentrum zu bieten.

4. Ausbau von Familiengruppenangeboten, also Aktivitäten für die ganze Familie z.B.  an Wochenenden, und dies mit dem besonderen Augenmerk auf die Einbeziehung der Väter und verknüpft mit Kompetenz stärkenden Inhalten. Ziel ist, nicht nur eine bessere Förderung der Kinder zu erreichen, sondern Familien als Ganzes zu stärken, indem Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung, Rollenausbalancierung innerhalb der Familie und Vernetzung mit anderen Familien erleichtert werden. Darüber hinaus müssen Familien bei der Suche nach Kinderbetreuung,  Familien- und Erziehungsberatung oder einem familiennahen Bildungsangebot unterstützt werden. Es geht darum, Familienbildung zunehmend als Selbstverständlichkeit zu installieren, damit die Aufladung des nahen Umfeldes mit professionellem Familien-Know-how gelingen kann.

5. Auch wenn die Bevölkerung im Nah-Umfeld des EZ nicht ganz so stark von Familien nichtdeutscher Herkunftssprachen in sozial belasteten Lebenslagen gekennzeichnet ist wie in anderen Sozialräumen Kreuzbergs, so gilt es dennoch, gerade diesen die geeignete Unterstützung nahe zu bringen. D.h. das interkulturelle Profil des EZ soll ebenfalls weiterentwickelt werden und neben den Deutschkursen für Eltern sollten auch Programme wie „Griffbereit“ o.ä. angeboten werden, um die Mütter und Väter mit Migrationshintergrund gezielt anzuleiten, ihre Kinder bei der sprachlichen Bildung zu unterstützen.

Insgesamt soll das EZ einen klareren Bildungsauftrag bekommen, zur Vermittlungsagentur für Mütter, Väter, Kitas, Schulen etc. werden und zu Zentren vorschulischer Bildung und Sprachförderung in Zusammenarbeit und Ergänzung mit den umliegenden Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus soll es Beratung und Hilfe für  Familien bündeln.

 

Zu Frage 3 von Herrn  Hehmke:

Der freie Träger wird über einen Leistungsvertrag gebunden, in dem genau festgelegt ist, welche Qualität und Quantität er zu erbringen hat. Ähnlich wie bei Kitas sowie  Kinder- und Jugendeinrichtungen sollte mittelfristig berlinweit ein Qualitätshandbuch entwickelt werden, das die Überprüfung der Leistungen handhabbar und nachvollziehbar macht. Hieran wird das Jugendamt mitwirken. Da ein möglicher freier Träger zunächst verpflichtet werden wird, alle Honorarkräfte und Nutzer bis zum Sommer weiterzubeschäftigen, wird es ausreichend Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Kooperationsaufbau geben, sofern dies von den jetzigen Anbietern und Nutzern gewünscht wird.

Es kann nicht sichergestellt werden, dass der Förderverein Varbe e.V. weiterhin als Kooperationspartner im Elternzentrum fungiert. Zweck der Kooperationsvereinbarung mit dem Verein ist neben pädagogischen Aktivitäten, insbesondere die Bewirtschaftung des Tresens in der Teestube. Diese Form Einnahmen zu erzielen, sollte einem möglichen freien Träger offen stehen, um darüber eine weitere Ausgestaltung seiner Arbeit vornehmen zu können.

Den Honorarkräften des Varbe e.V. werden jedoch die gleichen Konditionen wie den Honorarkräften des öffentlichen Trägers eingeräumt, um die pädagogischen Angebote weiter fortzuführen zu können.

Falls es zur Übertragung kommt, wird in einem transparenten jugendhilfespezifischen Auswahlverfahren festgelegt, welchen Kriterien ein freier Träger entsprechen muss, eine Auswahlkommission wird entscheiden, welche Angebote freier Träger diese am ehesten erfüllen. Geplante Mitglieder der Auswahlkommission sind zur Zeit 2 Elternvertreter/-innen sowie eine langjährige Mitarbeiterin des Elternzentrums, eine Vertreterin der EFB, der Jugendsamtsdirektor, eine Vertreter/in des JHA, die Fachleiterin Koordination Frühe Bildung und Erziehung und die für die Region zuständige Mitarbeiterin, eine Vertreter/-in der Sozialraum-AG II, eine Vertreter/in der Fach-AG Familienförderung und die Leiterin des Regionalteams 2.

Frage 3 von Frau Burkert-Eulitz:

Am 2. März findet ein Elternforum im Elternzentrum statt. Hier können die Eltern sich zum einen über die aktuelle Situation und die angedachten Veränderungen informieren und zum anderen zwei Vertreter/innen aus der Elternschaft benennen, die ihre Interessen im weiteren Prozess der Ausgestaltung der Angebote des Elternzentrums vertreten. Diese sollen auch, falls es zu einer Übertragung kommt, an der Auswahl des freien Träger beteiligt werden.

Zur Zeit findet außerdem eine Fragebogenaktion im Elternzentrum und in den angrenzenden 2 Kitas statt.  Am 8. März ist ein  Treffen mit mir und den Honorarkräften geplant. Es gab gereits eines, ich sprech jetzt nur von meinen veranstaltungen. Inzwischen hat auch Varbe e.V. meine Gesprächsangebote angenommen, voraussichtlicher Termin ist der 13. März 2007.

Mit den Kooperationspartnern und Raumnutzern sind bezüglich der weiteren Ausgestaltung ihrer Angebote im Elternzentrum Einzelgespräche geplant, die wir aber noch nicht terminiert haben.

Zusammengefasst noch mal die Gespräche mit den verschiedenen Gruppen, die ich als Stadträtin führte bzw. führen werden (weitere werden sicherlich folgen):

08.12.2006                  Planungsvorhaben der Übertragung in der BA-Klausur angesprochen

 

14.12.2006                  Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Elternzentrums

20.12.2006                  Bericht über Planung im JHA

16.01.2007                                   Zwischenbericht schriftlich und ausführlich im JHA vorgestellt

 

17.01.2007                  Gespräch mit den NutzerInnen des EZ

02.03.2007                  Gespräch mit Eltern aus dem EZ

08.03.2007                  Gespräch mit den Honorarkräften

13.03.2007                  Gespräch mit Varbe e.V.

Zusätzlich haben verschiedene Gespräche mit unterschiedlichen Gruppen bzw. ProtagonistInnen durch die leitende Mitarbeiterin im Elternzentrum stattgefunden.

 

Zu Frage 4 von Hr. Hemke:

Die Alternative wäre gewesen, den Standort zu schließen, da die Kosten bei Verbleib des Hauses beim öffentlichen Träger weitaus höher sind. Eine Schließung des Elternzentrums wurde jedoch von mir verworfen, da die Angebote des Elternzentrums als wichtig erachtet werden und viele Potenziale vorhanden sind, um die Arbeit nach § 16 SGB VIII weiter auf– und auszubauen und ich bereits im JHA erklärt habe, dass frühe Bildung und Erziehung und Familienförderung eiin fachlicher Schwerpunkt meiner Arbeit sind.

Zur 1. Nachfrage von Hr. Hehmke:

Zu erwartende Einsparungen Personalmittel in 2007:

Pauschale Minderausgaben aus Budgetierung 2006             162.000 €

Einsparungen aus Fortschreibung 2007                                            441.950 €

Voraussichtliche Einsparungen aus der

 Stellenbesetzungssperre bis 30.06.2007                                          139.951 €

 

Einsparvorgabe T-Teil 2007                                                            2.918.000 €

Darüber hinaus gibt es weitere Einsparerfordernisse, über deren Verteilung aber noch nicht beschlossen wurde.

 Zur 2. Nachfrage von Hr. Hehmke:

Es gibt bisher noch keine konkreten Planungen.

Zur 3. Nachfrage von Hr. Hehmke:

Es trifft zu, dass die im Koalitionsvertrag von SPD und PDS angedeutete Übertragung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft von Seiten des Jugendamtes befürwortet wird. Jedoch werden die Modalitäten landesweit entwickelt werden müssen und der Bezirk FK wird deutlich die Bedingungen entsprechend der erforderlichen Finanzkapazitäten, der Problematik der bezirkseigenen Immobilien und des Personals an die Senatsjugendverwaltung formulieren.  Einen Alleingang oder Vorgriff auf ein landesweit abgestimmtes Vorgehen wird es nicht geben. Der JHA wird in diesen Prozess einbezogen.

Zu den  Nachfragen von Frau Burkert-Eulitz:

Ich würde gleich alle Nachfragen stellen. Welche Pläne hinsichtlich des Elternzentrums wurden seitens des Jugendamtes in der vergangenen Legislatur verfolgt und 2. warum hat sich das Bezirksamt nunmehr für eine Übertragung an einen feiene Träger ausgesprochen. 3. Welche Schritte und Zeitschienen sind im weiteren verfahren angedacht und 4. Wie bewertet das Bezirksamt die Kritik, es handele sich um ein Hauruckverfahren.

 Zu 1: es gab die Diskusson in der letzten Legislaturperiode den Standort Haus der Familie aus  aufzugeben und zwar aus Kostengründen. Das Elternzentrum sollte an dieser Stelle geschlossen werden. Es gab Überlegungen mit den freiwerdenden Mitteln den Standort des jetzigen Mehrgenerationenhauses am Wassertorplatz als Early Execellence Centre aufzubauen.

Bereits seit vielen Jahren wird im Jugendamt darüber diskutiert, das Elternzentrum in Freie Trägerschaft zu übertragen. Die Befristung des Arbeitsvertrages der Leiterin des Elternzentrums zum 31.12.2006 wurde mit der beabsichtigten Übertragung in Freie Trägerschaft begründet. Dieses Schreiben ging der Mitarbeiterin am 25.1.2005 zu. Hätte es diese Pläne nicht gegeben, hätte es weder einer Befristung bedurft noch dieser Begründung.

Zur 2. Nachfrage:

Ich glaube ich habe relativ azsführlich begrümdet, warum wir das Elternzentrum infreie Trägerschaft übertragen wollen und handlungsleitung ist an diesr Stelle sehr eindeutig, der Eerhalt eines EZ an diesem Standort.

Zur 3. Nachfrage:

Je nachdem wie die BVV heute entscheidet. Die Gespräche werden selbstverständlich geführt, die werde ich nächste Woche haben und wir werden dann nächste Woche im JHA ihnen eine exaktere Zeitschiene vorzustellen.

 Zur 4. Nachfrage:

Aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Honorarkräfte kann ich die Kritik nachvollziehen.

Mir ist auch völlig unverständlich, wenn es ein Schreiben vom 25.1.2005 gegeben hat mit einer eindeutigen Positionierung und Aussage, warum 2 Jahre nichts passiert ist. Warum ist bitteschön die Übertragung in freie Trägerschaft mit dieser klaren Ansage nicht vorbereitet worden, dass hätte alles im Jahr 2006 passieren müssen. Der Arbeitsvertrag endete am 31.12. und ich bin am 15.1. gewählt worden als Stadträtin. Der Punkt ist, es sind Tatsachen geschaffen worden und die haben sie umzusetzen und das sind Versäumnisse gewesen, das gebe ich gern zu, soll man auch nicht schön reden, weil wie gesagt, kurz vor Weihnachten und das ist ja auch die Kritik in den Papieren, die kursieren da, aber der ganze Vorgang hätte bereits 2006 wesentlich weiter fortgeschritten sein müssen. Vertragsänderung ist Vertragsänderung. Wir sind da auch in rechtlicher Verpflichtung, d.h also wir mussten handeln. Die Wahl war leider erst am 16.11. und von daher ist die Kurzfristigkeit gegeben und auch kritisch anzumerken.

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin