Drucksache - DS/0152/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Frau
Herrmann: Ich werde
jetzt erst mal ganz kurz die Frage so beantworten, wie sie gestellt sind und
dann werde ich ihnen von heute morgen berichten. Zur Zeit in dem Integrationshaus KMA 3
Nutzer, einmal die KMA selber, dann die Schildkröte GmbH und so wie das QM das
gemäß Bezirksamt Beschluss in dieser Einrichtung verortet ist, aber auch nur zu
Betriebskostenbeteiligung (BK). Welche Nutzer eventuell in diesem Haus sein
könnten, das ist eine sehr offene Frage. Da gibt es noch nichts festes und
überhaupt noch gar keine tatsächlichen Vereinbarungen und vor allem nichts
schriftliches. Es könnte sein, Vielfalt e.V., ja, Gangway, ARSLANIKO und die
Volkshochschule in Kooperation mit der Galilei Grundschule. Es ist alles offen.
Zu 2: nein es gibt keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt und
den Nutzern. Im Nutzungsvertrag der KMA und dem Jugendamt, welcher am 25.7.
bzw. am 1.8.2006 abgeschlossen wurde, ist geregelt, dass die KMA , dass ihr
übergebende Objekt eigenverantwortlich betreibt. Die BK sind in Gänze von der
KMA zu tragen. Untermietsverhältnisse werden nicht vom Bezirk, sondern
eigenständig von der KMA abgeschlossen. ZU 3: Die interne Berechnung von BK ist
Sache der KMA. In diesem Zusammenhang wurde vertraglich festgelegt, dass
sämtliche Untermietsverträge dem Jugendamt zur Kenntnis vorzulegen sind. Laut
Aussage der KMA wurden bislang keine Untermietverträge abgeschlossen. Zu 4: Die
KMA nutzt die Immobilie selbst gemäß § 47/3 AG-KJHG entgeltfrei. Die BK sind in
voller Höhe von der KMA zu tragen. Für Untermietsverhältnisse gelten folgende
Festlegungen: Analog zum § 47/3 -
Zahlung von BK gegenüber der KMA, Angebote, die nicht entgeltfrei zur Verfügung
gestellt werden können, da muss man Mietzahlungen vereinbaren und Abrechnungen,
die an den Bezirk gehen und BK gegenüber der KMA. Ich hatte heute einen Termin
mir KMA, mit unserem Rechtsamt und dem Schulamt, mit dem Jugendamt, weil es
gibt erhebliche Probleme für die KMA, den Vertrag, den sie am 1.8.
abgeschlossen hat, tatsächlich umzusetzen bzw. in Realität zu bringen. Er
drückt sehr. Wir wurden gebeten im letzten Jahr bereits, uns noch mal –
da wurde anfangs von Anulierung des Vertrages gesprochen. Inzwischen sind wir
soweit, dass es um Nachverhandlungen geht. Wir haben uns heute darauf
verständigt, dass wir die Bedenken oder auch die Probleme, die die KMA
formuliert hat, noch mal sehr genau überprüfen. Nur als ein Beispiel, die KMA
soll 7 €
pro m2 Kaltmiete zahlen, errechnet vom Bezirksamt auf Grundlage von
Gewerbenutzung. Auch das werden wir noch mal überprüfen, weil ich der Meinung
bin, das ist keine Gewerbenutzung. Ob wir da nicht zumindest mit den Mietkosten
noch mal ins Gespräch kommen und werden uns noch mal zusammensetzen, intern am
13. März und dann noch mal mit der KMA einen Termin machen, um dann zu gucken,
ist es realistisch überhaupt dieses Haus zu betreiben und NutzerInnen zu
finden, um die BK und die anderen Dinge zusammen zu bekommen oder aber auch
muss der Bezirk auch ganz klar sagen, so wir haben unsere Grenzen hier und denn
könnte es sein, dass die KMA sagt, unter den Umständen wollen wir das nicht
mehr, wir treten zurück von dem Vertrag. Das würde ich dann aber auf alle Fälle
sehr zeitnah im JHA berichten, wo Herr Müller ja auch Mitglied ist. Also, im
Moment ist es eine nicht geklärte und meiner Meinung nach nicht besonders
zufriedenstellend Situation, die dort Vorort ist. Herr
Hehmke: Ich hab
das noch nicht schlussendlich verstanden, obwohl ich selber neulich Vorort war.
Beziehen sich die 7 € auf die Mietzahlung pro m2 seitens der KMA an das
Bezirksamt oder gibt’s unterschiedliche Beträge, die dort sind von den
verschiedenen Nutzren, also sagen wir mal KMA im Unterschied zur Schildkröte
bezahlt werden und wenn dem so ist, dass pro m2 zur Jugendhilfenutzung 7
€ zu zahlen sind, ist dem Falle, wäre da nicht sozusagen eine Vermietung
unter Wert für KJHG Träger zu reden. Frau
Herrmann: Ja, das
ist ein Punkt, den wir zu prüfen haben. Das haben wir heute auch besprochen,
welche Möglichkeit unter Wert existieren. Da gibt es Summenbegrenzungen, wie
viel das im Jahr überhaupt sein darf. Also, wir müssen im Grunde die gesamten
Bedingungen Vorort noch mal angucken, den gesamten Vertrag und dann noch mal
gucken mit der KMA, was ist realistisch und was nicht. Es macht kein Sinn zu
sagen, ihr müsst aber, wenn sie nicht können. Man muss realistische Bedingungen
schaffen und dann muss der Bezirk auch entscheiden und wie gesagt, das werde
ich im JHA auch berichten, muss der Bezirk entscheiden, will der Bezirk unter
den Bedingungen oder wollen wir das nicht.
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