Drucksache - DS/0152/III  

 
 
Betreff: Integrationshaus KMA in der Friedrichstraße 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Müller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 08.03.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 08.03.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das  Bezirksamt:

 

  1. Welche Nutzer gibt es zur Zeit im Integrationshaus KMA? (Um Aufzählung wird gebeten)
  2. Gibt es seitens des Bezirksamtes Vereinbarungen mit einigen Nutzern hinsichtlich einer Reduzierung der jenen in Rechnung zu stellenden Betriebskosten oder zahlen alle Nutzer die durch ihren jeweiligen Betrieb entstandenen Betriebskosten?
  3. Sofern solche Vereinbarungen existieren, mit welchen Nutzern und in jeweils welcher Höhe wurden diese getroffen? (Um Aufzählung und wird gebeten)
  4. Auf welcher gesetzlichen oder sonstigen Grundlage wurden diese Vereinbarungen getroffen, falls solche existieren?

 

Frau Herrmann:

Ich werde jetzt erst mal ganz kurz die Frage so beantworten, wie sie gestellt sind und dann werde ich ihnen von heute morgen berichten.  Zur Zeit in dem Integrationshaus KMA 3 Nutzer, einmal die KMA selber, dann die Schildkröte GmbH und so wie das QM das gemäß Bezirksamt Beschluss in dieser Einrichtung verortet ist, aber auch nur zu Betriebskostenbeteiligung (BK). Welche Nutzer eventuell in diesem Haus sein könnten, das ist eine sehr offene Frage. Da gibt es noch nichts festes und überhaupt noch gar keine tatsächlichen Vereinbarungen und vor allem nichts schriftliches. Es könnte sein, Vielfalt e.V., ja, Gangway, ARSLANIKO und die Volkshochschule in Kooperation mit der Galilei Grundschule. Es ist alles offen. Zu 2: nein es gibt keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt und den Nutzern. Im Nutzungsvertrag der KMA und dem Jugendamt, welcher am 25.7. bzw. am 1.8.2006 abgeschlossen wurde, ist geregelt, dass die KMA , dass ihr übergebende Objekt eigenverantwortlich betreibt. Die BK sind in Gänze von der KMA zu tragen. Untermietsverhältnisse werden nicht vom Bezirk, sondern eigenständig von der KMA abgeschlossen. ZU 3: Die interne Berechnung von BK ist Sache der KMA. In diesem Zusammenhang wurde vertraglich festgelegt, dass sämtliche Untermietsverträge dem Jugendamt zur Kenntnis vorzulegen sind. Laut Aussage der KMA wurden bislang keine Untermietverträge abgeschlossen. Zu 4: Die KMA nutzt die Immobilie selbst gemäß § 47/3 AG-KJHG entgeltfrei. Die BK sind in voller Höhe von der KMA zu tragen. Für Untermietsverhältnisse gelten folgende Festlegungen: Analog zum §  47/3 - Zahlung von BK gegenüber der KMA, Angebote, die nicht entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden können, da muss man Mietzahlungen vereinbaren und Abrechnungen, die an den Bezirk gehen und BK gegenüber der KMA. Ich hatte heute einen Termin mir KMA, mit unserem Rechtsamt und dem Schulamt, mit dem Jugendamt, weil es gibt erhebliche Probleme für die KMA, den Vertrag, den sie am 1.8. abgeschlossen hat, tatsächlich umzusetzen bzw. in Realität zu bringen. Er drückt sehr. Wir wurden gebeten im letzten Jahr bereits, uns noch mal – da wurde anfangs von Anulierung des Vertrages gesprochen. Inzwischen sind wir soweit, dass es um Nachverhandlungen geht. Wir haben uns heute darauf verständigt, dass wir die Bedenken oder auch die Probleme, die die KMA formuliert hat, noch mal sehr genau überprüfen. Nur als ein Beispiel, die KMA soll 7

€ pro m2 Kaltmiete zahlen, errechnet vom Bezirksamt auf Grundlage von Gewerbenutzung. Auch das werden wir noch mal überprüfen, weil ich der Meinung bin, das ist keine Gewerbenutzung. Ob wir da nicht zumindest mit den Mietkosten noch mal ins Gespräch kommen und werden uns noch mal zusammensetzen, intern am 13. März und dann noch mal mit der KMA einen Termin machen, um dann zu gucken, ist es realistisch überhaupt dieses Haus zu betreiben und NutzerInnen zu finden, um die BK und die anderen Dinge zusammen zu bekommen oder aber auch muss der Bezirk auch ganz klar sagen, so wir haben unsere Grenzen hier und denn könnte es sein, dass die KMA sagt, unter den Umständen wollen wir das nicht mehr, wir treten zurück von dem Vertrag. Das würde ich dann aber auf alle Fälle sehr zeitnah im JHA berichten, wo Herr Müller ja auch Mitglied ist. Also, im Moment ist es eine nicht geklärte und meiner Meinung nach nicht besonders zufriedenstellend Situation, die dort Vorort ist.

 

Herr Hehmke:

Ich hab das noch nicht schlussendlich verstanden, obwohl ich selber neulich Vorort war. Beziehen sich die 7 € auf die Mietzahlung pro m2 seitens der KMA an das Bezirksamt oder gibt’s unterschiedliche Beträge, die dort sind von den verschiedenen Nutzren, also sagen wir mal KMA im Unterschied zur Schildkröte bezahlt werden und wenn dem so ist, dass pro m2 zur Jugendhilfenutzung 7 € zu zahlen sind, ist dem Falle, wäre da nicht sozusagen eine Vermietung unter Wert für KJHG Träger zu reden.

 

Frau Herrmann:

Ja, das ist ein Punkt, den wir zu prüfen haben. Das haben wir heute auch besprochen, welche Möglichkeit unter Wert existieren. Da gibt es Summenbegrenzungen, wie viel das im Jahr überhaupt sein darf. Also, wir müssen im Grunde die gesamten Bedingungen Vorort noch mal angucken, den gesamten Vertrag und dann noch mal gucken mit der KMA, was ist realistisch und was nicht. Es macht kein Sinn zu sagen, ihr müsst aber, wenn sie nicht können. Man muss realistische Bedingungen schaffen und dann muss der Bezirk auch entscheiden und wie gesagt, das werde ich im JHA auch berichten, muss der Bezirk entscheiden, will der Bezirk unter den Bedingungen oder wollen wir das nicht.   

 

 

 
 

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