Drucksache - DS/2144/II
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Alter
Text in BVV am 28.06.206 zurückgezogen: Das
Bezirksamt wird beauftragt in Zusammenhang mit der DS 2085/II zum o.g.
Aufstellungsbeschluss folgende Punkte verbindlich zu berücksichtigen:
Begründung: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom Mai mit der DS 2085/II
eine Grundsatzentscheidung für die Errichtung eines Riesenrades auf dem
Anschutz-Areal getroffen. In der Bezirksamtsvorlage zum diesbezüglichen
Aufstellungsbeschluss sind die von der Bezirksverordnetenversammlung
beschlossenen Vorgaben unzureichend berücksichtigt. Mit diesem Antrag soll
gewährleistet werden, dass die o.g. Punkte verbindlich im Rahmen des
B-Planverfahrens berücksichtigt werden. Zudem bekräftigt der Antrag das Bekenntnis
für die Errichtung des Riesenrades. Neu von
CDU/LiP.PDS/SPD Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, 1. zwei
öffentliche Veranstaltungen zum Projekt Riesenrad auf dem Anschutzareal bis zum 30.8.2006 im benehmen mit
der AEG durchzuführen.. 2. die
in Fragen der Organisation und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen gemäß § 3 BauGB
erfahrenen Bürgerinitiativen dabei einzubeziehen. 3. ausreichend
finanzielle Mittel aus dem für die Bürgerbeteiligung vorgesehenen Titel vorzuhalten. 4. die
bei Umsetzung der B-Pläne 2-11 (Wriezener Bhf) und 2-4 VE (Anschutz-Hall) gemachten positiven Erfahrungen in
dieses Verfahren einfließen zu lassen, um den BürgerInnen die Möglichkeit zu
bieten, sich über die Planungsziele vom B-Plan V-3-1 zu informieren und sich bei
der weiteren Definition der Ziele aktiv einbringen zu können. Begründung: Ein derartiges Bauvorhaben bedarf
einer umfassenden und rechtzeitigen Bürgerbeteiligung. Angesichts der
Urlaubszeit sind zwei Veranstaltungen notwendig, um möglichst vielen die
Teilnahme zu ermöglichen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, 1. zwei
öffentliche Veranstaltungen zum Projekt Riesenrad auf dem Anschutz - Areal bis zum 30.8.2006 im benehmen mit
der AEG durchzuführen.. 2. die
in Fragen der Organisation und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen gemäß § 3 BauGB
erfahrenen Bürgerinitiativen dabei einzubeziehen. 3. ausreichend
finanzielle Mittel aus dem für die Bürgerbeteiligung vorgesehenen Titel vorzuhalten. 4. die
bei Umsetzung der B-Pläne 2-11 (Wriezener Bhf) und 2-4 VE (Anschutz- Halle) gemachten positiven Erfahrungen in
dieses Verfahren einfließen zu lassen, um den BürgerInnen die Möglichkeit zu
bieten, sich über die Planungsziele vom B-Plan V-3-1 zu informieren und sich bei
der weiteren Definition der Ziele aktiv einbringen zu können. |
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