Drucksache - DS/2123/II
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Wir
fragen das Bezirksamt: 1. Trifft es zu, dass der
Liegenschaftsfond beabsichtigt, eine größere Anzahl von Grundstücken, von denen
13 aus dem ehemaligen bezirklichen Bestand sind, an einen ausländischen
Interessenten im Rahmen eines Direktverkaufs zu veräußern? 2. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum
der Liegenschaftsfond die Veräußerung nicht in dem sonst vorgesehenen
Bieterverfahren vollzieht? 3. Unter welchen Voraussetzungen
kann vom Liegenschaftsfond von dem üblichen Bieterverfahren abgewichen werden
und eine Direktvergabe von Grundstücken erfolgen? 4. Gibt es diesbezügliche
Verfahrensrichtlinien? 5. Wie hat sich das Bezirksamt in
der vorgenannten Angelegenheit verwaltungsintern und öffentlich positioniert? 6. Hat das Bezirksamt für die 13 in
Rede stehenden Grundstücke Nutzungsinteressen oder -vorschläge gegenüber dem Liegenschaftsfond
formuliert? 7. Wenn Ja: Welche waren das
jeweils? 8. Welche Schritte will das
Bezirksamt unternehmen, um sicher zu stellen, dass sich der Liegenschaftsfond
an die verbindlichen Regelungen beim Verkauf von Grundstücken hält? |
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