Drucksache - DS/2120/II  

 
 
Betreff: Grundstücksverkäufe durch den Liegenschaftsfond
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV, vorab den Ausschüssen Wirtschaft, Arbeit, Grundvermögen, Bürgerdienste sowie Personal und Haushalt, regelmäßig über den beabsichtigten Verkauf von Grundstücken durch den Liegenschaftsfond zu berichten, die vom Bezirk an den Liegenschaftsfond in der Vergangenheit übertragen worden sind:

 

Hierbei sind folgende Sachverhalte darzustellen:

 

1. Größe und Art der derzeitigen Nutzung des Grundstücks

 

2. Soll der Verkauf im Rahmen eines Bieterverfahrens oder einer Direktvergabe erfolgen? Wer, LiFo und/oder Bezirk, spricht sich für welches Verfahren, warum aus?

 

3. Hat der Bezirk an den Verkauf besondere Voraussetzungen, z B. Nutzungsfestlegungen, geknüpft? Wenn Ja: welche sind dies?

 

Begründung:

 

Durch den Verkauf von Grundstücken durch den Liegenschaftsfond, die in der Vergangenheit bezirklich verwaltet wurden, können sich Nutzungsveränderungen für diese Grundstücke ergeben, die nicht im Interesse des Bezirks sind, z. B. Wegfall sozialer Infrastruktur, Belastungsmerkmale, wie erhöhtes Verkehrsautkommen, Verdrängung von Gewerbebetrieben.

 

Da der Bezirk Einfluss bei Verkäufen ausüben kann, z. B. über die Steuerungsrunde beim LiFo, sollte die BVV eingebunden werden, um in der Sache mit zu beraten und informiert zu sein.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV, vorab den Ausschüssen Wirtschaft, Arbeit, Grundvermögen, Bürgerdienste sowie Personal und Haushalt, regelmäßig über den beabsichtigten Verkauf von Grundstücken durch den Liegenschaftsfond zu berichten, die vom Bezirk an den Liegenschaftsfond in der Vergangenheit übertragen worden sind:

 

Hierbei sind folgende Sachverhalte darzustellen:

 

1. Größe und Art der derzeitigen Nutzung des Grundstücks

 

2. Soll der Verkauf im Rahmen eines Bieterverfahrens oder einer Direktvergabe erfolgen? Wer, LiFo und/oder Bezirk, spricht sich für welches Verfahren, warum aus?

 

3. Hat der Bezirk an den Verkauf besondere Voraussetzungen, z B. Nutzungsfestlegungen, geknüpft? Wenn Ja: welche sind dies?

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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