Drucksache - DS/2119/II  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
17.08.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung      

Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bürgerinnen und Bürgern die Stellungnahmen zu den Bebauungsplanentwürfen eingereicht haben begründet mitzuteilen zu welchem Ergebnis die Prüfung ihrer Stellungnahmen geführt haben.

 

Die Antworten sollen vor Festsetzung des Bebauungsplans erfolgen.

 

Begründung:

 

Angesichts der Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum einen als Akt der Teilhabe und Mitsprache an örtlichen Angelegenheiten, zum anderen als Möglichkeit späterer Streit-vermeidung ist grundsätzlich nicht das gesetzliche Mindestmaß, sondern das mögliche Höchstmaß an Beteiligung und Information der Bürgerinnen und Bürger anzustreben.

 

Die Auffassung des Bezirksamts, wonach diese Mitteilung bzw. Bekanntmachung von Gesetzes wegen erst nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss durch die BVV erfolgen kann, ist allerdings falsch.

 

Die maßgebliche Kommentarliteratur sieht eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach dem Beschluss und Inkrafttreten des Plans vielmehr eher als Ausnahme an: "Die Mitteilung kann - sollte aber nicht - auch noch nach Inkrafttreten des Plans erfolgen" führt etwa Battis in

Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB-Kommentar, 9. Auflage 2005, § 3, Rn. 19 aus.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung überwiesen.

 

 

 

 
 

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