Drucksache - DS/1782/II  

 
 
Betreff: Bethanien - Mindestausstattungsmerkmale für Wohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Borchardt, Helmut
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.08.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
29.08.2005    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie und in welcher Bestimmung  ist der Begriff des Wohnens/der Wohnung rechtlich definiert? 

 

  1. Welche Gesetze, Rechtsverordnungen und/oder Verwaltungsvorschriften beinhalten Angaben über die Mindestausstattungsmerkmale für Räumlichkeiten, die dem Wohnen/als Wohnung dienen?

 

  1. Was sind diese Mindestmerkmale für die Ausstattung von Räumlichkeiten die dem Wohnen/als Wohnungen zur Verfügung gestellt werden sollen?

 

  1. Welche Regelungen gelten für Räumlichkeiten, die als Gemeinschaftswohnungen genutzt werden sollen?

 

Dr. Schulz:

Zu 1 und 2: sie haben einmal im Baugesetzbuch die bauleitplanerische Bearbeitung von Wohnen auch unter dem Gesichtspunkt von Schutzgütern. Dazu korrespondieren die Baunutzungsverordnung, die dann entspr. in einzelnen Gebietsausweisungen die Art der Nutzung das Wohnen damit kompatible weitere Nutzung festlegt und sie haben dann im Rahmen der Bauordnung Berlin bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Wohnen. Im einzelnen und dabei werde Ich mich auf die Bauordnung Berlin, also auf die bauordnungsrechtliche Anforderung an das Wohnen beziehen, unterliegt natürlich das Wohnen erst mal grundsätzlich, was der §3 der Bauordnung Berlin formuliert und im einzelnen dann zum Wohnen der §45,46 und 47. Zu 3: Entspr. diesem 45,46,47 der Bauordnung Berlin werden folgende Anforderungen an Wohnen zu stellen: 1. jede Wohnung muss abgeschlossen sein. 2. jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben. 3. Aufenthaltsräume u.a..... müssen ausreichend belichtet sein, weiterhin jede Wohnung muss einen Waschraum mit Badewanne oder Dusche haben und schlussendlich jede Wohnung muss innerhalb der Wohnung eine Toilette mit Wasserspülung haben. Daran erkennen sie, dass diese ordnungsrechtliche Anforderung an Wohnungen, die errichtet werden oder die saniert werden sollen und damit nicht Wohnungen betreffen, die im Bestand existieren. Wir haben immer noch einen ganz ordentlichen Anteil Wohnungen, insb, in den Altbauquartieren Kreuzbergs und Friedrichshain mit Außentoilette. Die sind auch gleichwohl nach der Bauordnung Berlin natürlich Wohnungen. Weiterhin sieht natürlich die Bauordnung Berlin auch im Neubau für Wohnungen durchaus Befreiungen vor von diesen Anforderungen, soweit sie dann bauordnungsrechtlich zu rechtfertigen sind und nicht weitere Nachteile für zukünftigen Mieter mit sich bringt. Zu 4: Gemeinschaftswohnungen kennt nicht das BauGB.....auch die Bauordnung Berlin nicht. Wenn so etwas zu beurteilen wäre, dann wäre die Beurteilungsgrundlage die Bauordnung Berlin.

 

 

Herr Hehmke:

Bezogen auf die Überschrift , also den konkreten Sachverhalt Bethanien. Können sie sagen unter der korrekten Auslegung der bauordnungsrechtlichen Bestimmung des Landes Berlin einschätzen, ob es sich bei den Räumlichkeiten im Seitenflügel des Bethanien um Wohnungen und demzufolge um Wohnnutzungen z.z. handelt aufgrund derjenigen, die dort seit einiger Zeit untergekommen sind und 2. sie haben während ihres Urlaubs von uns bzw. ihr Amt ein Schrieben erhalten, wo wir ähnliche Nachfragen stellen und wo geantwortet wurde, dass das nur auf der politischen Ebene beantwortet werden kann, also erst nach der Rückkehr aus ihrem Urlaub. Können sie uns zusichern, dass wir auch von ihnen noch mal Post bekommen.

 

Dr. Schulz:

Selbstverständlich bekommen jeder BV Post. Ich hoffe dann auch rechtzeitig zu dem zeitpunkt, wo es vorgesehen ist . Zu 1: Natürlich spielt in der Beurteilung der bauordnungsrechtlichen Anforderung an das Wohnen eine sehr zentrale Rolle, ob hier Wohnen auf Dauer angelegt, angestrebt wird oder nur temporäres Wohnen. Sie werden sicherlich an temporäres Wohnen, nehmen wir mal an Sportler kommen nach Berlin und wollen 4 Wochen in eine Turnhalle nächtigen , nicht den vollen...der Ordnung der öffentlich rechtlichen Anforderung an Wohnen anlegen, als wenn tatsächlich eine Sporthalle für dauerhaftes Wohnen umgebaut werden soll. Insoweit würde dann auch sozusagen dieser Sachverhalt – dieses temporäre Wohnen dort möglicher Weise angestrebt werden, zugrunde gelegt werden und das wäre dann im Einzelfall zu betrachten, ob dass Befreiungsgrundlage ist oder nicht.

 

Herr Jörg Becker:

Sie haben ja gerade definiert temporäres Wohnen. Ich gehe davon aus, dass hier die Nutzer von Bethanien nicht nur ein Wochenende dort wohnen würden...Von daher frage Ich, können sie mir sagen für wie viele Menschen die z.z. dort wohnen, wie viele Bäder, wie viele Toiletten und wie viele Kochnischen zur Verfügung stehen.

 

Dr. Schulz:

Gewöhnlicher Weise werden solche Fragen aufgrund von eingereichten Unterlagen beurteilt und Ich glaube, dass ist ein guter Brauch Herr Jörg Becker, den man beibehalten sollte. Insoweit kann Ich das nicht beurteilen, zu mal Ich immer informiert werde von allen Seilten auch von ihrer Fraktion, dass dort gar nicht gewohnt wird. Also insoweit möglicher Weise das der Grund war, warum auch die enstpr. prüffähigen und vollständigen Unterlagen eingereicht worden sind.

 

   

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin