Drucksache - DS/1755/II
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass
im Drogenkonsumraum für die User eine Möglichkeit zum drug-checking ermöglicht
wird. Begründung: Aus gesundheitlichen Gründen,
speziell um akute medizinische Notfälle durch verunreinigte Drogen zu minimieren, muß den Usern die Möglichkeit
des drug-checkings ermöglicht werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
DS/1755/II wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Antrag wird bestätigt. Siehe
Anlage zur DS 1755/II Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1755/II-
wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes (DS/1755/II) wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage DS/1755/II wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes DS/1755/II wird zur Kenntnis genommen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin