Drucksache - DS/1712/II  

 
 
Betreff: Reinigungsverträge an (Grund)schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Kern, Bernadette
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.              Auf welcher Grundlage sind die (Neu-)ausschreibungen für die Reinigung von Schulen und weiteren Räumen für die Ganztagsbetreuung erfolgt?

2.              Welche Festlegungen enthalten die Musterverträge?

3.              Wie erfolgt die (Qualitäts-) Kontrolle der an den Schulen durchgeführten Reinigung?

4.              Mit welchen Mehrkosten wird aufgrund von mehr Räumen für die Ganztagsbetreuung zu rechnen sein?

 

Sehr geehrte Frau Kern,

 

Ihre o. g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt.

 

zu 1.:   Auf welcher Grundlage sind die (Neu-) Ausschreibungen für die Reinigung von Schulen und weiteren Räumen für die Ganztagsbetreuung erfolgt?

             

Nach ca. 3 Jahren nach der Fusion der Bezirke Friedrichshain und Kreuzberg ist es auf Grund veralteter Verträge notwendig gewesen, neue Verträge abzuschließen. Ziel dabei war es, eine Anpassung der Reinigungsleistung und des Umfanges für alle Schulen vorzunehmen.

Davon ausgehend hat das Schulamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über das Landesverwaltungsamt die Reinigungsleistungen für alle Schulen im Bezirk europaweit ausschreiben lassen.

            Die neuen Verträge werden zum 01.08.2005 mit den Reinigungsfirmen abge-schlossen.

Erweiterungen und Einzelbedarfe, die aus der Ganztagsschulbetreuung der Schulen

resultieren, konnten im Rahmen der Ausschreibung noch nicht berücksichtigt werden.

Für Schulen mit zusätzlichen Nutzflächen durch die Ganztagsbetreuung werden diese

Leistungen im Rahmen der Verträge nachträglich beauftragt.

Für die vom Schulamt zu übernehmenden 5 Kita-Gebäude werden die bestehenden

Verträge übernommen und vorerst bis zum Jahresende fortgeführt.

 

zu 2.:   Welche Festlegungen enthalten die Musterverträge?

 

In den Musterverträgen sind inhaltliche Festlegungen verankert, wie z.B. Laufzeit, Entgelte, Arbeitsmittel, Kündigungen usw..

Die konkreten Leistungen sind objektbezogen im Leistungsverzeichnis enthalten. Dieses wird jeder Schule nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

zu 3.:   Wie erfolgt die (Qualitäts-) Kontrolle der an den Schulen durchgeführten Reinigung?

 

Die Qualitätskontrolle wird von den Schulleitern und Hausmeistern vor Ort durchgeführt. Jede Schule bestätigt die ordnungsgemäße Ausführung der Reinigungsleistungen auf einem Arbeitsschein. Über diesen haben die Schulen die Möglichkeit, auf Unzulänglichkeiten bei der Reinigung hinzuweisen. Das Schulamt kann dann reagieren und dies bei der Rechnungslegung berücksichtigen.    

 

 

 zu 4.: Mit welchen Mehrkosten wird aufgrund von mehr Räumen für die Ganztagsbetreuung zu rechnen sein?

 

            Mehrkosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret benannt werden.

            Die Reinigung der ehemaligen Kita-Gebäude, die vom Schulamt zur Ganztagsbetreuung in das Fachvermögen zum 01.08.2005 übernommen werden, wird bis zum Jahresende noch über die laufenden Verträge aus dem Jugendbereich abgedeckt und finanziert.

            Für das Haushaltsjahr 2006 werden die Mittel vom Jugendbereich ins Schulamt verlagert.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Leiter der Abteilung

 

 

Klebba

Bezirksstadträtin für

Jugend, Familie und Sport

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin