Drucksache - DS/1712/II
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Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Auf welcher
Grundlage sind die (Neu-)ausschreibungen für die Reinigung von Schulen und
weiteren Räumen für die Ganztagsbetreuung erfolgt? 2.
Welche
Festlegungen enthalten die Musterverträge? 3.
Wie erfolgt die
(Qualitäts-) Kontrolle der an den Schulen durchgeführten Reinigung? 4.
Mit welchen
Mehrkosten wird aufgrund von mehr Räumen für die Ganztagsbetreuung zu rechnen
sein?
Sehr geehrte Frau Kern, Ihre o. g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie
folgt. zu 1.: Auf
welcher Grundlage sind die (Neu-) Ausschreibungen für die Reinigung von Schulen
und weiteren Räumen für die Ganztagsbetreuung erfolgt? Nach ca. 3
Jahren nach der Fusion der Bezirke Friedrichshain und Kreuzberg ist es auf
Grund veralteter Verträge notwendig gewesen, neue Verträge abzuschließen. Ziel
dabei war es, eine Anpassung der Reinigungsleistung und des Umfanges für alle
Schulen vorzunehmen. Davon
ausgehend hat das Schulamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel über das Landesverwaltungsamt die Reinigungsleistungen für alle
Schulen im Bezirk europaweit ausschreiben lassen. Die
neuen Verträge werden zum 01.08.2005 mit den Reinigungsfirmen abge-schlossen. Erweiterungen
und Einzelbedarfe, die aus der Ganztagsschulbetreuung der Schulen resultieren,
konnten im Rahmen der Ausschreibung noch nicht berücksichtigt werden. Für Schulen
mit zusätzlichen Nutzflächen durch die Ganztagsbetreuung werden diese Leistungen im
Rahmen der Verträge nachträglich beauftragt. Für die vom
Schulamt zu übernehmenden 5 Kita-Gebäude werden die bestehenden Verträge
übernommen und vorerst bis zum Jahresende fortgeführt. zu
2.: Welche Festlegungen enthalten die
Musterverträge? In den Musterverträgen sind inhaltliche Festlegungen verankert, wie z.B. Laufzeit, Entgelte, Arbeitsmittel, Kündigungen usw.. Die konkreten Leistungen sind objektbezogen im Leistungsverzeichnis enthalten. Dieses wird jeder Schule nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. zu 3.: Wie
erfolgt die (Qualitäts-) Kontrolle der an den Schulen durchgeführten Reinigung? Die Qualitätskontrolle wird von
den Schulleitern und Hausmeistern vor Ort durchgeführt. Jede Schule bestätigt
die ordnungsgemäße Ausführung der Reinigungsleistungen auf einem Arbeitsschein.
Über diesen haben die Schulen die Möglichkeit, auf Unzulänglichkeiten bei der
Reinigung hinzuweisen. Das Schulamt kann dann reagieren und dies bei der
Rechnungslegung berücksichtigen. zu 4.: Mit welchen Mehrkosten wird aufgrund von mehr Räumen für die
Ganztagsbetreuung zu rechnen sein? Mehrkosten
können zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret benannt werden. Die
Reinigung der ehemaligen Kita-Gebäude, die vom Schulamt zur Ganztagsbetreuung
in das Fachvermögen zum 01.08.2005 übernommen werden, wird bis zum Jahresende
noch über die laufenden Verträge aus dem Jugendbereich abgedeckt und
finanziert. Für
das Haushaltsjahr 2006 werden die Mittel vom Jugendbereich ins Schulamt
verlagert. Mit freundlichen Grüßen Für den Leiter der Abteilung Klebba Bezirksstadträtin für Jugend, Familie und Sport |
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