Drucksache - DS/1707/II
Ich
frage das Bezirksamt: 1. Zu welchem Ergebnis haben die in der Bauausschusssitzung vom 09.06.2005 angekündigten Untersuchungen zur Ermittlung einer vollständigen Schadensbilanz geführt?
Beantwortung erfolgt gemeinsam mit der
Drucksachen 1706/II
Dr. Schulz: Ich fange vielleicht mit der mdl. Anfrage des BV
Herrn Hübsch an. Zu 1: Als Ergebnis der Messung vom 14. und 15. Juni kann man
zusammenfassend sagen, dass doch in einem erheblichen Umfang in Wohnungen
Schimmelbefall festgestellt wurde. Die Frage, die sich damit befindet und Ich
komm dann noch mal am Ende darauf zurück, welches Verfahren wir verabredet
hatten im Bauausschuss ist allerdings, ob der gefundene Schimmel und die
feuchte Messung, die da parallel durchgeführt worden ist, aufhellen können, ob
baukonstruktive oder bauphysikalische Mängel vorliegen oder verhaltensbedingte
Symptomatik hier vorliegt. Das ist die entscheidene Ausgangsfrage und
festzustellen ist, dass wir mit der Vorlage der Messergebnisse und der visuell
durchgeführten Schadensbilderhebung im Moment noch keine abschleißende
Bewertung machen können. Dazu sind die einfach noch nicht weit genug
ausgewertet. Will an dieser Stelle auch hinzu fügen, dass es sehr schwierig
ist, aufgrund der Witterungsbedingen und der einmaligen Durchführung auch einer
absolut sichere, abschließende Schadensverursachung festzustellen. An dieser
Stelle allerdings fällt auf, neben der Tatsachen, dass viele Wohneinheiten
Schimmelbefall aufwiesen, dass auch nicht ins Auge fallend durch die bislang
noch abschließend bewerteten Messergebnisse zwingende Hinweise sich ergeben,
dass Feuchte von außen eingedrungen ist. Dazu wurden keine, bislang keine
schlüssige oder zwingende Hinweise gefunden. Das sage Ich auch, weil das
sozusagen irritierend ist. Zu 2: Will das diplomatisch formulieren. Ich halte
den Brief für keine hilfreiche Unterstützung, eine sachliche Diskussion zur
Aufklärung der Ursache zu finden. Das will Ich mal so ganz diplomatisch dazu
formulieren. Zu 3: Das kann erst dann beantwortet werden, wenn wir eine
abschließende Bewertung der Messergebnisse und der Beobachtung vorgenommen
haben. Ich erwähnte schon, dazu sind wir noch nicht abschließend gekommen und
damit komme Ich zu der Anfrage von Herrn Dummin. Zu 1: Es sind ja nicht nur die
von ihnen genannten Häuser untersucht worden, sondern darüber hinaus
Schöneberger Straße 8,9,10,11,12, Hafenplatz 1,2, Dessauer Str. 22, also
insgesamt 85 Wohnungen tatsächlich begangen und hinsichtlich
Schadensbilderhebung analysiert worden. Sind natürlich viel mehr Wohnungen in
diesem Komplex, aber man kann natürlich nur in die Wohnungen hinein gehen, wo
die Mieter entweder anwesend waren oder dann die Mitarbeiter der Bauaufsicht
hinein gelassen haben, aber 85 Wohnungen sind da sozusagen betrachtet worden.
Wir sind im Moment dabei, diese Schadensbilderhebung zu sortieren, weil ja auf
der einen Seite die Menge des Schimmelpilzbefalls darauf hin weißt, das da ein
baukonstruktiver Mangel sein könnte. Ich sage könnte deshalb, weil sich dieser
Schimmelbefall auf äußerst unterschiedliche baukonstruktive wie bautypologische Gebäude bezieht, das ist
nicht ein gleicher Typus, sondern sehr unterschiedlich. Da drin ist
beispielsweise ein Bereich, ein Hausbereich, wo die außenliegenden Balkone zum
Wintergarten umgebaut worden sind mit Thermofenstern. Das ist überhaupt kein
Problem, aber wenn sie daraus einen Wohnraum machen, dann haben sie
Schimmelpilzbefall in kürzester Zeit. Es ist aber auch nicht als Wohnraum
gedacht. Entsprechend und auch bauphysikalisch eine andere Nutzung vorgesehen.
Das haben wir in einem Blockbereich typologisch sozusagen den Schimmelpilz
natürlich in den Brüstungen dieser Atrium, dieser Wintergärten gefunden. Da
kann man relativ leichte Zuordnungen machen, also das ist typologisch sozusagen
mit diesen zusätzlichen Ausbau und Balkone zu tun, aber wir haben auch andere
Bereiche, wo das nicht so eindeutig ist, wo wir insb. auch das nicht in
Zusammenhang bringen können mit einem möglicherweise zu weit innenliegenden
Taupunkt, denn wenn das der Fall wäre, dann müssten ja praktisch alle
Wohnungen, die in diesem Strang liegen , an der Außenwand Schimmelpilzbefall
haben. Das lässt sich aber leider nicht so konstruieren, auch das ist eine
Versuch gewesen, sozusagen eine Sortierung zu finden, sind dann sozusagen hinter
einer Außenfassade liegenden Wohnungen mit Schimmelpilz belegt. Das ist nicht
der Fall. Also, das ganze ist, muss Ich ihnen an dieser Stelle und zu diesem
Zeitpunkt, besser gesagt sagen für uns im Moment noch etwas verwirrend. Wir
finden im Moment noch keine eindeutige Antwort. Soweit kann Ich ihre Frage 3 im
Moment noch nicht beantworten und ihre Frage 4 ebenfalls noch nicht. Wir haben
ja letztendlich die Frage zu beantworten, wenn bauaufsichtliche Mängel
vorliegen oder wir Hinweise darauf gefunden haben, aufgrund der Analyse der
Schadensbilderhebung, dann würden wir und das ist das Verfahren, das wir auch
im Bauausschuss angesprochen haben, entsprechenden Baugutachter beauftragt.
Wenn wir diesen Hinweis nicht finden, dann können wir appellieren an die
Hausverwaltung, um auch wieder Einvernehmen und Ruhe mit der Mieterschaft zu
finden, das zu veranlassen. Wir können sie aber bauaufsichtlicht nicht zwingen.
Insoweit können wir im Moment noch nicht den Punkt beantworten, den wir
verabredet haben im Bauausschuss, also Auswertung dieser Schadenserhebung und
dann sozusagen Beauftragung des Gutachters, weil wir diese abschließende
Bewertung mit dem Ergebnis, dass zwingende Hinweise auf baukonstruktive Mängel
vorliegen im Moment noch nicht vornehmen können. Muss wirklich sagen, dass das
eine sehr unüberschaubare Situation ist. Vielleicht noch als ein Randbeispiel,
weil das so eine Typik zeigt. Es gibt dort eine, in der Zwischenzeit unbewohnte
Wohnung. Dort konnte man ein bisschen genauer den Putz sich anschauen, die
Putzschichten sich anschauen und aus der Sicht der Bauaufsicht und der Messung,
die vorgenommen wurden einschl. der relativen Luftfeuchte der Raumluft ist für
diese Wohnung recht eindeutig zu sagen, bis auf den Faktor, dass vielleicht
andere Witterungseinflüsse auch eine gewisse Veränderung eintreten kann, dass
keine Feuchte von außen in diese Wohnung gedrungen ist. Trotzdem ist diese
Wohnung auch deshalb aufgegeben worden, weil massiv über Schimmelbefall geklagt
wurde, sodass Ich hoffe, dass wir das Rätsel klären können und Ich kann hier
nur noch mal bestätigen, dass was Ich im Bauausschuss gesagt habe, sobald wir
den geringsten Belastungsfähigen Hinweis finden, dass die Bauphysik und die baukonstruktive Situation eine Rolle
spielen, werden wir selbstverständlich bauordnungsrechtliche baugutachten von
Experten verlangen und dann entspr. Verwaltungsverfahren einleiten, wenn die
Verwaltung da nicht die entspr. Sanierung macht. Herr Dummin: Zunächst mal vielen Dank, Herr Dr. Schulz für ihre
Erläuterungen, die mir einsichtlich erscheinen, gleichwohl bleiben etliche
Fragen offen und für mich ist eine Frage, die offen ist, Ich kann verstehen,
wenn bei einem Mieter oder bei 5 Mietern in einem Hause Schimmelbefall
auftritt, dass man sagt, ihr habt schlecht gelüftet oder falsch geheizt oder
was auch immer, aber bei dieser Massierung von Schimmelbefall insb. in
verschiedenen Häusern, stellt sich doch die Frage, ob es nicht offensichtlich
ist, dass der Schimmelbefall zumindest auch und in vielen Fällen vielleicht der
einzige Grund dafür ist, dass er auf bautechnischen oder bauphysikalischen
Mängeln beruht. Die 2. Frage, die Ich stellen möchte ist, inwieweit hat die
Bauaufsicht überhaupt die Möglichkeit festzustellen, ob der Schimmelbefall auf
äußere Einflüsse, also verkehrt liegender Taupunkt z.b. zurück geht, oder aber
durch Fehlverhalten der Mieter und schließlich wird das Bezirksamt das
Gutachten, was mal von einem Bausachverständigen erstellt worden ist und zu dem
Ergebnis kam, dass erhebliche bautechnische und bauphysikalische Mängel bei
Errichtung des Gebäudes gemacht wurden, berücksichtigen. Dr. Schulz: Von hinten angefangen, natürlich werden wir uns alle
verfügbaren Informationen beschaffen und auch dieses Gutachten werden wir
versuchen, uns zu beschaffen. Wir haben es im Moment noch nicht und erst dann
werden wir wissen, ob es ein Bausachverständiger war, oder ein Mensch, der da
irgendwie gemessen hat. Zum 2. – wir haben ja folgendes Problem in
unserer Baukultur. Früher, als es Holzfenster gegeben hat, hat niemand, niemand
über Schimmelpilz gesprochen oder überhaupt soetwas beobachtet. Es war ein
unbekanntes Phänomen, aber sobald sozusagen die Isofenster entstanden sind mit
dem Doppelplastik, die absolut luftdicht schließen, wird plötzlich schlagartig
wichtig, dass sie wissen, richtig zu lüften und wenn sie gleichzeitig und das
ist gleichzeitig passiert in diesem Zeitfenster eine Modernisierung der
Sanitäreinrichtung bekommen haben, dass nämlich Außenklos und Außentoiletten
und Duschen in die Innenräume eingebaut wurden und viele Altbauflächen und das
haben wir hier auch , keine Fenster nach außen haben und dann nur mit einem
Ex...mechanisch belüftet werden, dann kann Ich ihnen garantieren, dass in 50%
aller Fälle in diesen Duschkabinen natürlich in dem Silikonfugen
Schimmelpilzansätze haben. Da müssen sie schon extrem ein Sauberkeitsfetischist
sein, der mit Zitronensäure oder was weiß Ich, dann immer mindestens zweimal
die Woche reinigt und dann können sie das verhindern. Also, wir haben dann
Zusammenkommen sozusagen Modernisierung in einem Wohnungszuschnitt, der
letztendlich eine Außenentlüftung nicht mehr zuließ und deswegen auf
mechanische Entlüftung setzt und die dann auch funktionieren muss und zum
anderen, dieses luftdichte Verschließen von Wohnungen strikt vorausetzt, dass
man die Kunst des Lüftens beherrscht. Wenn sie, na ja wenn sie immer nur
heizen, dann sind sie im hohen Maße erstaunt, was sie nach 2, 3 Tagen an
relativer Luftfeuchte erreicht haben. Wenn sie eine relative Luftfeuchte
erreichen von etwa 80%, das ist aber überhaupt kein Problem und draußen ist
eine Außentemperatur von 10, 12% - dann haben sie Kondenswasser an den Wänden
und an den Fenstern. So und dann vielleicht noch mal zu den anderen
Gesichtspunkten. Natürlich lässt sich feststellen durch diese
Oberflächenmessung der feuchte, ob die Feuchte sozusagen von außen oder von
innen kommt. Die Messung können sie auch von außen machen. Das lässt sich,
sagen wir mal noch nicht abschließen, aber als Orientierungsmessung sehr gut
verwerten. Also, wenn einen falsche Wärmedämmung tatsächlich gemacht worden
ist, das wäre ein bauphysikalischer fehler. Dann würde nämlich der Taupunkt zu
weit nach innen liegen. Das wäre ein klassischer Baumangel, der dazu führen
würde, dass auch von der Bauphysik her eine weitgehende, umfassende Sanierung
durchgeführt werden müsste. Dr. Thomas
Römer: Herr Schulz, aus ihrer Darstellung wird ja ziemlich
deutlich, dass dieses Problem mit den Kältebrücken in bestimmten Wohnbauten
immer massiv zu Diskussionen und Streit mit Sachverständigen führt. Das
verstehe Ich, Ich verstehe auch, dass es auch relativ schwierig ist, das
wahrscheinlich auf einen kurzen Halt darzustellen. Nur, wir haben ja mit den
betroffenen MieterInnen Vorort gesprochen und die haben ja nun tatsächlich in
bestimmten Wohnungen mit ziemlich starken Schimmelbefall zu tun, wo das
Gesundheitsamt ja auch schon zu einer verbalen Äußerung genötigt hat, dass hier
möglicherweise hier gesundheitliche Schädigungen dann bei den Mietern
vorliegen. Was schlagen sie denn den betroffenen MieterInnen vor in der
jetzigen Situation. Wielange sollen die denn noch mit dieser Situation dort
umgehen. Ich mache ihnen das jetzt ausdrücklich nicht zum Vorwurf, sondern
bitte sie wirklich, schnell in dieser Frage zu agieren und eventuell,
wahrscheinlich haben sie das schon geprüft auch mal mit dem Mieterverein. Dort
gibt es Sachverständige, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, sich kurz zu
schließen, damit man da irgendeine Lösung findet. Dr. Schulz: Das ist ja gerade der Versuch, eine Lösung zu finden.
Das ist ja entscheidend, zu wissen, was die Ursache ist. Wenn die Ursache wäre
ein Baumangel, ja dann kann Ich natürlich nicht den Mietern raten, machen sie
einfach ein bisschen mehr die Fenster auf, stellen sie mal die Heizung etwas
höher, dann muss grundlegend saniert werden durch die Hauverwaltung und
wahrscheinlich richtig an die Substanz. Wenn es aber nicht ein Baumangel ist,
dann wäre es auch fahrlässig zusagen, mit einem Anordnungsverfahren an die
Hausverwaltung , ihr nacht jetzt also eine großartige Putzsanierung und dann
wird die durchgeführt und dann ist dergleiche Zustand, wenn möglicherweise
tatsächlich durch eine Optimierung in der Lüftung eine Verbesserung eingeleitet
werden könnte und wenn das die Ursache war, also der entscheidende Punkt ist,
wir müssen heraus finden, was die Ursache ist, weil dann unterschiedliche
Ratschläge daraus resultieren und Ich kann ihnen nur sagen, wir werden
versuchen, das sehr zügig abschließende Stellungnahmen zu bekommen und wir
werden uns dabei auch nicht päpstlich stellen, dass wir sozusagen nach den
letzten Kenntnissen der Bauphysik erst dann tätig werden. Das kann Ich ihnen
sicherlich versichern und das werfen sie mir auch nicht unterstellen, aber
einen bestimmten Grad der Hinweise, dass hier ein Baumangel vorliegt, den
müssen wir natürlich auch im rechtlichen Sinne zusammen bekommen, weil
ansonsten jeder Drucksachen auf die Hausverwaltung natürlich mit rechtlichen
gegenoffensiven uns aus der hand geschlagen werden kann. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin