Drucksache - DS/1694/II  

 
 
Betreff: Sozialticket
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Anhörung
04.08.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.08.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen, dass die Handhabung bezüglich des Sozialtickets im bürokratischen Antragsablauf deutlich vereinfacht wird.

Der BVV ist nach der Sommerpause 2005 zu berichten.

 

Begründung:

Das derzeitige Procedere bei der Beantragung ist bürokratisch überfrachtet und ist für die Bürger/innen eine Zumutung (mehrere Wegen zwischen Bezirksamt und BVG).

 

 

Die DS 1694/II wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit verwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen, dass die Handhabung bezüglich des Sozialtickets im bürokratischen Antragsablauf deutlich vereinfacht wird.

Der BVV ist Anfang 2006 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen, dass die Handhabung bezüglich des Sozialtickets im bürokratischen Antragsablauf deutlich vereinfacht wird.

Der BVV ist Anfang 2006 zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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