Drucksache - DS/1682/II  

 
 
Betreff: Zumutbare Fusswege für SeniorInnen und Menschen mit Behinderungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung und BauenVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt und Verkehr Anhörung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.08.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.08.2005 PDF-Dokument
2. Version vom 10.08.2005 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das BA wird beauftragt, mit der BVG Absprachen zu treffen, dass das Verkehrsnetz sop gestaltet wird, dass SeniorInnen und Mensachen mit Behinderungen nicht durch unzumutbare Wege behindert werden.

 

Begründung:

 

In der Senioren-BVV wurden die Buslinien 341, 340 und 149 kritisch beanstandet. Der Bus 340 ist vollkommen weggefallen sodass keine Verbindung mehr zwischen Fr.-Mehring-Platz und dem Platz der Vereinten Nationen besteht. Den Bus 240 erreicht man am Fr.-Mehring-Platz oder in der Lebuser Straße, sodass jeweils ein erheblicher Fußweg nötig ist.

Der Bus 341 verkehrt nur im Kiez, hat keine Verbindung zu anderen Linien und schneidet SeniorInneneinrichtungen von der Verbindung ab.

Der Bus 149 wurde bisher von SeniorInnen vor allem zum Zentrum Hermannplatz benutzt.

 

 

Der Antrag 1682/II wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das BA wird beauftragt, mit der BVG Absprachen zu treffen, dass das Verkehrsnetz so gestaltet wird, dass SeniorInnen und Mensachen mit Behinderungen nicht durch unzumutbare Wege behindert werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Siehe Anlage zur DS/1682/II.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DS/1682/II wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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