Drucksache - DS/1675/II
Originalantrag
B90/Grüne Frau Kern Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird beauftragt sich beim Senat dafür einzusetzen, den BewohnerInnen der Yorckstr. 59 ein Gebäude aus dem Liegenschaftsfonds für den symbolischen Preis von 1. -€ zu verkaufen. Mögliche Objekte wären z.b. die Gebäude in der Loewestr. 25, Scharnweber-Str. (leergezogene Schule), Friedenstr. (Grundschule am Märchenbrunnen). Sollte das für diese drei Objekte nicht gelingen, sind
weitere Objekte zu suchen und ist über weitere Objekte, auch unter Mietaspekten,
zu verhandeln. Begründung: Nach der Räumung der Yorckstr. 59 ist es wichtig den
BewohnerInnen und den Projekten des Hauses mit seiner politischen Arbeit eine
Zukunft in unserem Bezirk zu geben. Änderungsantrag
PDS Herr Mildner – Spindler Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Das BA wird beauftragt sich auch weiterhin beim Senat dafür einzusetzen, den BewohnerInnen der Yorckstr. 59 ein Gebäude aus dem Liegenschaftsfonds zum Verkehrswert zu verkaufen. Begründung: Die BVV
hatte das BA beauftragt, im privatrechtlichen Konflikt um die Nutzung der
Yorckstraße 59 zwischen dem Eigentümer und BewohnerInnen zu vermitteln. Nachdem
dieses gescheitert war, hatte das BA bereits eigeninitiativ mit Senat und
Liegenschaftsfond nach Alternativen
gesucht( u.a. Loewestraße usw.). Diese Bemühungen sollten im Interesse eines
Fortbestandes des BewohnerInnenprojekts fortgesetzt werden. Änderungsantrag
der B90/Grüne Das BA
wird beauftragt, bei den Ersatzangeboten für die Yorckstraße 59 den
Seitenflügel des Bethanien als möglichen dauerhaften Ersatzstandort mit in die
Prüfung einzubeziehen. Begründung: Damit
wäre die Möglichkeit gegeben, den politischen Wohn- Projekte – Ansatz der
ehemaligen BewohnerInnen der Yorckstraße 59 hinsichtlich seiner
Integrationsfähigkeit in die beschlossene Kulturkonzeption Bethanien
einzubinden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der Antrag wird abgelehnt. Alle drei
Änderungsanträge zu diesem Antrag werden abgelehnt. Frau
Reinauer: Ich
greife jetzt schon mal den Großen Anfragen bisschen vor, damit ein bisschen
Wahrheit reinkommt. Wir haben im Bezirksamt mehrheitlich am Dienstag
entschieden, dass Bezirksamt heute in einer moderierten Form mit den Besetzern
folgendes versuchen zu regeln. 1. Abschluss einer befristeten
Duldungsvereinbarung unter folgenden Bedingungen: Sofortige nachweisliche
Aufnahmen der Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds zur Prüfung der
angebotenen Ersatzobjekte. Übernahme der Betriebskosten in Vorkassen und
Schadensregulierung der bisher entstandenen Schäden. Nachbarschaftliche
Rücksichtnahme gegenüber den anderen NutzerInnen. Das haben wir heute in einer
ersten Zusammenkunft miteinander besprochen. Das hat durchaus von den –
und wir haben gesagt, wir brauchen auch eine vertragliche Regelung, also wir
brauchen dann auch Sicherheit. Das muss dann auch mit den jeweiligen, mit
unserem Rechtsamt und mit ihrem Rechtsanwalt vereinbart werden. Da müssen ja
Menschen und Personen dann im Schluss unterschreiben, auch wenn sie nachher ein
Haus kaufen. Das haben sie zugesichert, dass sie das tun werden, dass sie das
in Form eines Vereins tun werden und da stehen da mit Sicherheit dann Personen
dahinter, die dann die Haftung übernehmen müssen. Sie haben auch durchaus
gesagt, natürlich sind sie auch bereit für die Schadensregulierung. Wir haben
heute ihnen die bisher entstandene Schäden aufgelistet. Das sind grobe
Schätzungen und es steht auch genau drauf, welche Schäden entstanden sind. Mit
ihnen verabredet, dass sie die jetzt auf der Arbeitsebene durchgehen, sich auch
dazu verhalten und das tatsächlich dann noch mal bestimmt werden müssen, welche
Räume und dann die Betriebskosten ermittelt werden. Das haben wir heute
vereinbart. Sie haben uns auch heute erklärt, dass sie bereits Verhandlungen,
also Kontakt aufgenommen haben mit dem Liegenschaftsfonds und wir haben uns
jetzt verabredet, dass diese Vertragsgestaltung natürlich vorbereitet wird über
unser Rechtsamt und dem Rechtsanwalt der BesetzerInnen, wo dann also die Punkte
dann auch aufgelistet werden müssen und dass natürlich noch mal über die
Schadensregulierung denn gesprochen werden muss. Also, sie haben jetzt erst mal
unsere Auflistung gegeben, dann müssen sie denke Ich mir die Möglichkeit haben,
dazu Stellung zu beziehen und dann haben wir uns auch verabredet, es gibt
jetzt, also das werde Ich auch nachher in der Beantwortung der Großen Anfrage
sagen. Derzeit gibt’s eine große Schätzung einschl. des zusätzlichen
Wachdienstes in Höhe von 32000 Euro. Das muss dann aber denn auch noch mal genau
dokumentiert werden. So sind wir jetzt ersteinmal verblieben und haben
verabredet, dass das jetzt alles konkret aufgearbeitet werden muss und wir uns
dann Dr.Schulz am 12. glaube Ich, am 12. Juli dann noch mal zusammensetzen und
gucken, dass wir dann schon eine Vertragsvereinbarung vorliegen haben, wo alle
unterschreiben können. Ich will aber noch mal etwas dazu sagen, wo es um die
Mietzahlung der Bethanienhaus AG geht und die Verantwortung der
Kulturstadträtin. Natürlich werde Ich mit dem Kultursenator darüber reden, wenn
die Künstlerhaus Bethanien AG erst mal die Mietzahlungen einstellt, dann sind
das jetzt erst mal Mietzahlungen, die sie als Zuwendungen bekommen über den
Kultursenator und Ich werde natürlich noch mal mit dem Kollegen Fierl darüber reden
und ihm auch noch mal erklären, was da passiert ist und auch da wird es noch
Gespräche geben, weil ja also, Ich kenne ja auch Herr Tannert, also Herr
Tannert gehört ja auch zu den Personen, die dezidiert dazu beigetragen haben,
dass wir eine Entwicklung, die wir beim Bethanien schon längst hätten haben
können, persönlich doch sehr stark torpediert hat. Dr.
Schulz: Ich würde
gerne zu einem Teilaspekt eine Auskunft geben, weil das hier angesprochen
worden ist. Das Bezirksamt hatte sich entschieden, auf der letzten
Bezirksamtssitzung, nicht ein Erbbaupachtvertrag oder einen Mietvertrag für
dauerhaftes Wohnen o.ä. zu behandeln, sondern sich verständigt darauf, eine
befristete Vereinbarung, Duldungsvereinbarung abzuschließen und diese
befristete Duldungsvereinbarung ist natürlich dann mit anderen Anforderungen
verbunden, als würde man zum dauerhaften Aufenthalt und Wohnen eine Fläche
vermieten wollen. Das lässt einen Spielraum. Wir gehen deshalb auch davon aus
und das ist auch ein Teil der Verhandlungsgegenstände, dass selbstverständlich
wir nicht in irgendeine Investverpflichtung hinein gehen und die von ihnen
angesprochene Wohnnutzung oder möglicherweise Versammlungsnutzung o.ä.
herzurichten. Das würde auch tendenziell widersprechen, dass man so eine befristete
Duldungsvereinbarung abschließt, gleichwohl wenn sie den baurechtlichen Aspekt
ansprechen, gibt es natürlich einen Spielraum vor dem Hintergrund, dass man
keine Verfestigung oder dauerhafte Nutzung anstrebt, wie in anderen Bereichen
von Zwischennutzungen auch, will nur mal an einen Fall erinnern, der hier auch
keinen Protest in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg
ausgelöst hat (?) wird genehmigt als fliegender Bau. Seit 4 Jahren ist er
fliegend sozusagen, obwohl es ganz offensichtlich nach der Bauordnung Berlin es
eine Versammlungsstätte ist und die mit erhöhten Anforderungen und natürlich
auch Finanzierung diese öffentlich rechtlichen Anforderungen eigentlich
verbunden werden müsste. Also, da hat man glaube Ich einen Spielraum, wenn man
sozusagen dann bestimmte Zielsetzungen damit verbindet, dass man dann auch
enstpr. so handeln kann, aber die Basis ist, wie gesagt dass nicht eine
dauerhafte Nutzung angestrebt wird, sondern ein temporärer Zustand. |
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