Drucksache - DS/1675/II  

 
 
Betreff: Yorck 59
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Originalantrag B90/Grüne Frau Kern

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt sich beim Senat dafür einzusetzen, den BewohnerInnen der Yorckstr. 59 ein Gebäude aus dem Liegenschaftsfonds für den symbolischen Preis von 1. -€ zu verkaufen. Mögliche Objekte wären z.b. die Gebäude in der Loewestr. 25, Scharnweber-Str. (leergezogene Schule), Friedenstr. (Grundschule am Märchenbrunnen).

Sollte das für diese drei Objekte nicht gelingen, sind weitere Objekte zu suchen und ist über weitere Objekte, auch unter Mietaspekten, zu verhandeln.

                        

Begründung:

 

Nach der Räumung der Yorckstr. 59 ist es wichtig den BewohnerInnen und den Projekten des Hauses mit seiner politischen Arbeit eine Zukunft in unserem Bezirk zu geben.

 

 

Änderungsantrag PDS Herr Mildner – Spindler

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt sich auch weiterhin beim Senat dafür einzusetzen, den BewohnerInnen der Yorckstr. 59 ein Gebäude aus dem Liegenschaftsfonds zum Verkehrswert zu verkaufen.

 

Begründung:

 

Die BVV hatte das BA beauftragt, im privatrechtlichen Konflikt um die Nutzung der Yorckstraße 59 zwischen dem Eigentümer und BewohnerInnen zu vermitteln. Nachdem dieses gescheitert war, hatte das BA bereits eigeninitiativ mit Senat und Liegenschaftsfond nach  Alternativen gesucht( u.a. Loewestraße usw.). Diese Bemühungen sollten im Interesse eines Fortbestandes des BewohnerInnenprojekts fortgesetzt werden.

 

 

 

 

Änderungsantrag der B90/Grüne

 

Das BA wird beauftragt, bei den Ersatzangeboten für die Yorckstraße 59 den Seitenflügel des Bethanien als möglichen dauerhaften Ersatzstandort mit in die Prüfung einzubeziehen.

 

Begründung:

Damit wäre die Möglichkeit gegeben, den politischen Wohn- Projekte – Ansatz der ehemaligen BewohnerInnen der Yorckstraße 59 hinsichtlich seiner Integrationsfähigkeit in die beschlossene Kulturkonzeption Bethanien einzubinden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Alle drei Änderungsanträge zu diesem Antrag werden abgelehnt.

 

 

Frau Reinauer:

Ich greife jetzt schon mal den Großen Anfragen bisschen vor, damit ein bisschen Wahrheit reinkommt. Wir haben im Bezirksamt mehrheitlich am Dienstag entschieden, dass Bezirksamt heute in einer moderierten Form mit den Besetzern folgendes versuchen zu regeln. 1. Abschluss einer befristeten Duldungsvereinbarung unter folgenden Bedingungen: Sofortige nachweisliche Aufnahmen der Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds zur Prüfung der angebotenen Ersatzobjekte. Übernahme der Betriebskosten in Vorkassen und Schadensregulierung der bisher entstandenen Schäden. Nachbarschaftliche Rücksichtnahme gegenüber den anderen NutzerInnen. Das haben wir heute in einer ersten Zusammenkunft miteinander besprochen. Das hat durchaus von den – und wir haben gesagt, wir brauchen auch eine vertragliche Regelung, also wir brauchen dann auch Sicherheit. Das muss dann auch mit den jeweiligen, mit unserem Rechtsamt und mit ihrem Rechtsanwalt vereinbart werden. Da müssen ja Menschen und Personen dann im Schluss unterschreiben, auch wenn sie nachher ein Haus kaufen. Das haben sie zugesichert, dass sie das tun werden, dass sie das in Form eines Vereins tun werden und da stehen da mit Sicherheit dann Personen dahinter, die dann die Haftung übernehmen müssen. Sie haben auch durchaus gesagt, natürlich sind sie auch bereit für die Schadensregulierung. Wir haben heute ihnen die bisher entstandene Schäden aufgelistet. Das sind grobe Schätzungen und es steht auch genau drauf, welche Schäden entstanden sind. Mit ihnen verabredet, dass sie die jetzt auf der Arbeitsebene durchgehen, sich auch dazu verhalten und das tatsächlich dann noch mal bestimmt werden müssen, welche Räume und dann die Betriebskosten ermittelt werden. Das haben wir heute vereinbart. Sie haben uns auch heute erklärt, dass sie bereits Verhandlungen, also Kontakt aufgenommen haben mit dem Liegenschaftsfonds und wir haben uns jetzt verabredet, dass diese Vertragsgestaltung natürlich vorbereitet wird über unser Rechtsamt und dem Rechtsanwalt der BesetzerInnen, wo dann also die Punkte dann auch aufgelistet werden müssen und dass natürlich noch mal über die Schadensregulierung denn gesprochen werden muss. Also, sie haben jetzt erst mal unsere Auflistung gegeben, dann müssen sie denke Ich mir die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu beziehen und dann haben wir uns auch verabredet, es gibt jetzt, also das werde Ich auch nachher in der Beantwortung der Großen Anfrage sagen. Derzeit gibt’s eine große Schätzung einschl. des zusätzlichen Wachdienstes in Höhe von 32000 Euro. Das muss dann aber denn auch noch mal genau dokumentiert werden. So sind wir jetzt ersteinmal verblieben und haben verabredet, dass das jetzt alles konkret aufgearbeitet werden muss und wir uns dann Dr.Schulz am 12. glaube Ich, am 12. Juli dann noch mal zusammensetzen und gucken, dass wir dann schon eine Vertragsvereinbarung vorliegen haben, wo alle unterschreiben können. Ich will aber noch mal etwas dazu sagen, wo es um die Mietzahlung der Bethanienhaus AG geht und die Verantwortung der Kulturstadträtin. Natürlich werde Ich mit dem Kultursenator darüber reden, wenn die Künstlerhaus Bethanien AG erst mal die Mietzahlungen einstellt, dann sind das jetzt erst mal Mietzahlungen, die sie als Zuwendungen bekommen über den Kultursenator und Ich werde natürlich noch mal mit dem Kollegen Fierl darüber reden und ihm auch noch mal erklären, was da passiert ist und auch da wird es noch Gespräche geben, weil ja also, Ich kenne ja auch Herr Tannert, also Herr Tannert gehört ja auch zu den Personen, die dezidiert dazu beigetragen haben, dass wir eine Entwicklung, die wir beim Bethanien schon längst hätten haben können, persönlich doch sehr stark torpediert hat.

 

Dr. Schulz:

Ich würde gerne zu einem Teilaspekt eine Auskunft geben, weil das hier angesprochen worden ist. Das Bezirksamt hatte sich entschieden, auf der letzten Bezirksamtssitzung, nicht ein Erbbaupachtvertrag oder einen Mietvertrag für dauerhaftes Wohnen o.ä. zu behandeln, sondern sich verständigt darauf, eine befristete Vereinbarung, Duldungsvereinbarung abzuschließen und diese befristete Duldungsvereinbarung ist natürlich dann mit anderen Anforderungen verbunden, als würde man zum dauerhaften Aufenthalt und Wohnen eine Fläche vermieten wollen. Das lässt einen Spielraum. Wir gehen deshalb auch davon aus und das ist auch ein Teil der Verhandlungsgegenstände, dass selbstverständlich wir nicht in irgendeine Investverpflichtung hinein gehen und die von ihnen angesprochene Wohnnutzung oder möglicherweise Versammlungsnutzung o.ä. herzurichten. Das würde auch tendenziell widersprechen, dass man so eine befristete Duldungsvereinbarung abschließt, gleichwohl wenn sie den baurechtlichen Aspekt ansprechen, gibt es natürlich einen Spielraum vor dem Hintergrund, dass man keine Verfestigung oder dauerhafte Nutzung anstrebt, wie in anderen Bereichen von Zwischennutzungen auch, will nur mal an einen Fall erinnern, der hier auch keinen Protest in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg ausgelöst hat (?) wird genehmigt als fliegender Bau. Seit 4 Jahren ist er fliegend sozusagen, obwohl es ganz offensichtlich nach der Bauordnung Berlin es eine Versammlungsstätte ist und die mit erhöhten Anforderungen und natürlich auch Finanzierung diese öffentlich rechtlichen Anforderungen eigentlich verbunden werden müsste. Also, da hat man glaube Ich einen Spielraum, wenn man sozusagen dann bestimmte Zielsetzungen damit verbindet, dass man dann auch enstpr. so handeln kann, aber die Basis ist, wie gesagt dass nicht eine dauerhafte Nutzung angestrebt wird, sondern ein temporärer Zustand.            

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin