Drucksache - DS/1674/II  

 
 
Betreff: Drei Leitideen für die zukünftige Integrationspolitik des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immigrantenausschuss Entscheidung
09.08.2005    Öffentliche Sitzung des Immigrantenausschusses      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.08.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird angenommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Für die Umsetzung integrationspolitischer Leitideen für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg soll das Bezirksamt die folgenden Punkte aus dem Basler Integrationsmodell in seine konzeptionellen Ideen und Arbeiten einbeziehen:

 

1.           Das Fundament, auf dem die zukünftige Integrationspolitik aufbaut, wird vom vorhandenen Potential, also den Errungenschaften, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Beteiligten gebildet.

 

2.           Integration wird als gesamtgesellschaftliches und gesamtstädtisches Anliegen verstanden, d.h. die Gesamtheit aller Gesellschaftsmitglieder (seien sie Einheimische oder Zugezogene) wird in Prozess eingebunden.

 

 

3.           Die erwünschte Nachhaltigkeit und Verankerung erlangt eine Integrationspolitik nur, wenn ein bewusster und sorgsamer Umgang mit Differenz garantiert ist. Weder dürfen soziale oder strukturell bedingte Probleme oberflächlich kulturalisiert werden und ethnisiert, noch dürfen geschlechterspezifische Aspekte ignoriert oder neutralisiert werden.

 

 

Diese drei Leitideen prägen zukünftig die Verfahrensweisen der Integrationspolitik zur Erreichung folgender Ziele:

 

  • Als gesamtgesellschaftlicher Prozess gesehen meint Integration die positive Einbindung aller Gesellschaftsmitglieder. Damit die positive Einbindung auch für neu Hinzugezogene gewährleistet ist und deren Motivationspotential genutzt werden kann, zielt die über geordnete Integrationspolitik auf eine Schulungsobligatorium  mit Deutschkursen, Staatskunde und sozialer Orientierung (nach niederländischem Vorbild) ab.

 

  • Informationslücken werden geschlossen und Vorurteile auf allen Seiten abgebaut, da viele Spannungen und Probleme aufgrund mangelnden Wissens und mangelhafter Kommunikation überhaupt erst entstehen.

 

 

  • Angestrebt wird eine umfassende Sozialpolitik. Als Grundprinzip gilt der Gleichheitsansatz. Bei der Bekämpfung sozialer Benachteiligung gelten sozialökonomische Kriterien als Maßstäbe für die Bestimmung der Zielgruppen und nicht die ethnische Herkunft. Sondermaßnahmen gelten als Übergangsmaßnahmen; das Ziel ist die Vermeidung sozialen Abstiegs.

 

  • Die vorhandenen Ressourcen werden genutzt und der individuelle Aufstieg gefördert. Soziale Mobilität und Leistungswilligkeit werden durch den Abbau struktureller Schranken unterstützt, die Erwartungen der Integrationspolitik werden klar kommuniziert.

 

 

  • Um den Ungleichheitstendenzen auf dem Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Bereich der politischen entgegenzuwirken, werden schwerpunktmäßig folgende Umsetzungsbereiche definiert:

 

    • Förderung der Mehrsprachigkeit im schulischen Bereich

 

    • Institutionen übergreifende Begleitung von Jugendlichen zur Arbeitsmarktintegration

 

    • Organisation der Erwachsenenbildung

 

    • Öffnung bezirklicher Institutionen

 

    • Quartiersekretariate und Mediationsprogramme in den kleinräumigen Bevölkerungsquartieren

 

 

 
 

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