Drucksache - DS/1667/II  

 
 
Betreff: Mädchen- und Frauengerechte Sportstätten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SportVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:René SchulzeBaran, Riza
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Sportstätten des Bezirks auf ihre mädchen- und frauengerechte Ausstattung und Anlage hin zu prüfen.

 

Als Grundlage für eine Bewertung der Sportstätten sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: (entnommen der NRW-Broschüre Mädchen- und Frauengerechter Sportstättenbau)

 

Gestaltung und Ausstattung von Sporthallen

-          Sichtschutz

-          Kleinsporträume

-          Musikanlagen

-          multifunkt. Geräteausstellung

-          Wartezonen

-          übersichtliche Räume

 

Organisatorische und betriebliche Vorkehrungen

-          weibliches Personal

-          Schulung der Mitarbeiter

-          eindeutige und variable Kennzeichnungssysteme

 

Lage und Erreichbarkeit der Sportstätte

-          Einbettung in Wohnumfeld

-          gute Erreichbarkeit durch ausgebaute und beleuchtete Fuß- und Radwege

-          gute Anbindung an ÖPNV, Wartehäuser

 

Außenbereich der Sportanlagen

-          überschaubares Gelände und Anordnung

-          eindeutige Wegeführung

-          barrierefreie Zuwegung

-          gute Beleuchtung

-          überdachte Fahrradplätze

 

Gestaltung von Sportfreianlagen/Sportplätzen

-          Multifunktionale Nutzung von Spielfeldern

-          Geländemodellierung

-          Rasenflächen / Umfeld

-          Asphaltflächen für Rollsport

-          beleuchtete Rundlaufbahn

-          überdachte Aufenthaltszone

 

Der BVV ist bis zur November-Sitzung 2005 zu berichten.

 

In diesem Bericht sollte auch ein Maßnahmenplan für die notwendigen Veränderungen und Verbesserungen von Sporthallen und –plätzen enthalten sein.

 

Hinsichtlich der erforderlichen Finanzmittel  sollte vom Bezirksamt überprüft werden, ob im Rahmen der Einführung eines Genderbudgets im Haushaltsplan nicht auch Mittel aus der Investitionsplanung und dem Sportanlagensanierungsprogramm zukünftig eingesetzt werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage!

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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