Drucksache - DS/1667/II
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Sportstätten des Bezirks auf ihre mädchen- und
frauengerechte Ausstattung und Anlage hin zu prüfen. Als
Grundlage für eine Bewertung der Sportstätten sollten folgende Kriterien berücksichtigt
werden: (entnommen der NRW-Broschüre Mädchen- und Frauengerechter
Sportstättenbau) Gestaltung und Ausstattung von Sporthallen-
Sichtschutz -
Kleinsporträume -
Musikanlagen -
multifunkt.
Geräteausstellung -
Wartezonen -
übersichtliche
Räume Organisatorische und betriebliche Vorkehrungen-
weibliches
Personal -
Schulung
der Mitarbeiter -
eindeutige
und variable Kennzeichnungssysteme Lage und Erreichbarkeit der Sportstätte
-
Einbettung
in Wohnumfeld -
gute
Erreichbarkeit durch ausgebaute und beleuchtete Fuß- und Radwege -
gute
Anbindung an ÖPNV, Wartehäuser Außenbereich der
Sportanlagen
-
überschaubares
Gelände und Anordnung -
eindeutige
Wegeführung -
barrierefreie
Zuwegung -
gute
Beleuchtung -
überdachte
Fahrradplätze Gestaltung von
Sportfreianlagen/Sportplätzen
-
Multifunktionale
Nutzung von Spielfeldern -
Geländemodellierung -
Rasenflächen
/ Umfeld -
Asphaltflächen
für Rollsport -
beleuchtete
Rundlaufbahn -
überdachte
Aufenthaltszone Der BVV ist
bis zur November-Sitzung 2005 zu berichten. In diesem
Bericht sollte auch ein Maßnahmenplan für die notwendigen Veränderungen und
Verbesserungen von Sporthallen und –plätzen enthalten sein. Hinsichtlich
der erforderlichen Finanzmittel sollte
vom Bezirksamt überprüft werden, ob im Rahmen der Einführung eines
Genderbudgets im Haushaltsplan nicht auch Mittel aus der Investitionsplanung
und dem Sportanlagensanierungsprogramm zukünftig eingesetzt werden können. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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