Drucksache - DS/1640/II
Das Bezirksamt soll sich im Senat und dem RdB dafür einsetzen, dass bei der Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes die geplante Entlastung dieses Dienstes nicht auf Kosten der Beratungsstellen und Nachteilen für schwerbehinderte Kinder, z.B. bei der zahnärztlichen Betreuung, dem Präventionsschwimmen sowie therapeutischen Angeboten für Kitakinder, erfolgt. Begründung: Nach dem
Reformentwurf zum ÖGD sollen von dem Personal (ca. 2.100 Stellen) sowie dem
Etatposten (ca. 85 Millionen Euro) ca. 10% eingespart werden. Von den 4
Beratungsstellen für Kinder für Kinder mit Sinnesbehinderungen sollen ersatzlos
wegfallen. Zusätzlich sollen die im Antrag genannten Leistungen für
schwerbehinderten Kinder künftig entfallen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die DS
1640/II wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit verwiesen. |
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