Drucksache - DS/1593/II  

 
 
Betreff: Tempodrom - Liquidrom
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bauen und WohnenVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2005    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Anhörung
03.05.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      
Bauen und Wohnen Anhörung
12.05.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möchte detailliert bis zum 10.05.2005 berichten, welche Mängel beim Liquidrom beanstandet wurden.

Gleichzeitig wird das Bezirksamt aufgefordert mit der Bau-, Gewerbe- und Gesundheitsamtaufsicht zeitnah die Wasserversorgung- und Brandschutzbestimmungen usw. im Liquidrom zu überprüfen.

 

 

Begründung:

 

Der Betreiber des Liquidroms ist Privatunternehmer mit Gewinnstreben und muss somit auch allen Anforderungen der Gewerbe-, Bau- und Gesundheitsaufsicht  genüge tun, um die Bürger vor Schäden zu bewahren.

 

Der Antrag 1593/II wird in die Ausschüsse für Bauen und Wohnen (Federführung) sowie Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen verwiesen.

 

 

 

Der Antrag 1593/II wird abgelehnt.

 
 

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