Drucksache - DS/1553/II
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, bis zur Juni-Sitzung der BVV ein Konzept zur
Verbesserung der Organisation bezüglich des Liefer-, Geschäfts sowie des
ruhenden Verkehrs in der Oranienstraße zwischen Moritzplatz und Skalitzer
Straße vorzulegen. Zusätzlich die Adalbertstraße berücksichtig werden. Hierbei
soll insbesondere ein Verfahren entwickelt werden, welches den dort ansässigen
Geschäftsleuten die Möglichkeit einräumt, Be- bzw. Entladung vorzunehmen, ohne
dabei mit Ordnungsvorschriften in Konflikt zu geraten. Es soll auch geprüft
werden, ob eine begrenzte Parkzone oder die Aufstellung von Parkuhren bzw. die
Ausweisung des Parkens mit Parkscheibe Abhilfe schaffen kann. Begründung: Die
Situation des ruhenden Verkehrs ist derzeit unbefriedigend. Es besteht zwar in
Teilen des Straßenabschnittes die Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten zu Be- und
Entladen, diese Abschnitte sind jedoch praktisch ständig zugeparkt. Die
Geschäftsleute müssen daher ihre Fahrzeuge zur genannten Tätigkeit kurzfristig
in 2. Spur abstellen. Dieses führt wiederum ständig zu Verkehrsverstößen, die
regelmäßig von den Ordnungskräften geahndet werden. Die Geschäftsleute und
Anlieferer haben, wollen sie kein Ordnungsgeld riskieren, daher nur die
Möglichkeit, ihre Wagen weitab vom Geschäft zu parken und die zumeist schweren
Waren über weite Wegstrecken zu transportieren. Gleiches gilt für Kunden, die
in der Nähe der Geschäfte kaum einen Parkplatz finden, um Waren einzukaufen.
Die Folge ist ein immer weiterer Umsatzrückgang und die damit verbundene
Schließung von Geschäften. Wenn dieser Trend anhält, wird die Lebhaftigkeit der
Oranienstraße und ihr besonderer Flair mit ihren vielen
„Tante-Emma-Läden“ verloren gehen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen. Siehe
Anlage zur DS 1553/II Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
DS/1553/II wird in die Ausschüsse für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und
Grundvermögen und für Umwelt und Verkehr (ff) überwiesen. Die
Vorlage des Bezirksamtes 1553/II wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes – DS/1553/II - wird zur Kenntnis genommen. |
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