Drucksache - DS/1417/II  

 
 
Betreff: Information der BVV über den Umgang mit bezirkseigenen Grundstücken, die für eine Nutzung durch Dritte bestimmt sind
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Pers/Haush/Invest.Vorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.12.2004    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Anhörung
07.06.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      
Soziales und Gesundheit Anhörung
02.06.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Personal, Haushalt und Investitionen Anhörung
14.06.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV im viermonatigen Abstand, beginnend im April 2005, einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Grundstücke/Gebäude/Gebäudeteile für eine Nutzung durch den Bezirk nicht mehr in Anspruch genommen werden bzw. werden sollen und dem entsprechend

 

-          eine Übertragung an den Liegenschaftsfond vorgesehen ist

-          eine Vergabe in Erbbaurecht oder Vermietung/Verpachtung vorgenommen wurde/geplant ist.

 

Im Falle der Vergabe eines Erbbaurecht für ein Grundstück ist in dem Bericht besonders auf die Interessen Dritter, die das Grundstück mitnutzen und nicht Erbbaurechtsnehmer werden einzugehen.

 

Begründung:

Im Falle der nunmehr längerfristigen Erbbaurechtsverhandlung mit der Waldorfschule ist kurz vor dem geplanten Abschluss des Erbbauvertrages zum Ende des Jahres die Frage des mindestens mittelfristigen Verbleibs eines Kita-Standorts mit 50 Plätzen, des Frauenprojekts und des Theaters Tiyatrom auf dem Gelände nicht geklärt. Damit ist neben anderer noch offener Fragen der Abschluss des sinnvollen Erbbauvertrags mit der Waldorfschule bzw. der gewünschte Verbleib der anderen Nutzer gefährdet. Da der Bezirk keine eigene Nutzung für das Grundstück realisieren kann, eine Abgabe an den Liegenschaftsfond gescheitert ist, drohen dem Bezirk hohe Kosten für das ungenutzte Grundstück und leerstehende Gebäude.

 

Siehe Anlage zur DS 1417/II.

 

 

Die Vorlage 1417/II wird in die Ausschüsse für Arbeit, Wirtschaft, Grundvermögen und Bürgerdienste, Soziales und Gesundheit sowie Personal, Haushalt und Investitionen (Federführung) verwiesen.

 

Die Vorlage des Bezirksamtes DS/1417/II wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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