Drucksache - DS/1243/VI  

 
 
Betreff: Eingequetschte Bäume
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Fabeck, MaritaFabeck, Marita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.06.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Bäume im Bezirk durch eingewachsene und eingequetschte Fahrradketten und Schlösser beschädigt werden?

 

  1. Gibt es regelmäßige Inspektionen der Bäume durch Baumgutachter?
     
  2. Wenn ja, wie oft finden diese statt?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Bäume im Bezirk durch eingewachsene und eingequetschte Fahrradketten und Schlösser beschädigt werden?

 

Dem Baummanagement sind solche Fälle bekannt. In den meisten Fällen geschehen die Verletzungen jedoch erst, wenn es sich um sog. „Fahrradleichen“ oder aber Schlösser handelt, die bereits mehrere Jahre am Baum angeschlossen sind. In diesen Fällen werden die Fahrräder markiert und mit einer Aufforderung an die/den Besitzer*in zur Entfernung versehen. Nach 4 Wochen werden die Fahrräder dann von einem Dienstleister abgeholt. Handelt es sich um Schlösser ohne Fahrrad werden diese nach einer angemessenen Zeit durch das SGA entfernt. Die angemessene Zeit hängt vom Einzelfall ab. Durch die regelmäßigen Kontrollen reduzieren sich die Akutfälle allerdings stark, weil die Schlösser gar nicht erst zuwachsen.

 

  1. Gibt es regelmäßige Inspektionen der Bäume durch Baumgutachter?

 

Die Bäume werden in regelmäßigen Intervallen, gemäß den aktuellen Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen, von internen wie externen Baumkontrolleur*innen kontrolliert. Da nicht alle Schäden bei einer äußeren Begutachtung festgestellt werden können, werden bei unklaren Fällen Baumgutachter*innen hinzugezogen, um mit weiterführenden Untersuchungen mittels Resistograph für Bohrwiderstandsmessungen, Schalltomograph oder Zugversuchen die Verkehrssicherheit einzuschätzen.

 

  1. Wenn ja, wie oft finden diese statt?

 

Die Intervalle der Kontrolle durch Baumkontroleur*innen richten sich nach den gängigen Vorschriften wie beispielsweise die Visiual Tree Assessment Methode (VTA), der Baumkontrollrichtlinie der Forschungsentwicklung Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau (FLL) sowie die Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für-Baumpflege der FLL, nach dem Alter der Bäume sowie der Baumart und können entsprechend variieren. Die Bäume bei uns im Bezirk werden jedoch mindestens 1-mal jährlich kontrolliert.

 

Eingehende Untersuchungen durch Baumgutachter*innen erfolgen nach Bedarf und Ergebnis sowie Einschätzung der Baumkontrolleurin/des Baumkontrolleurs bei der Baumkontrolle.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 
 

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