Drucksache - DS/1240/VI  

 
 
Betreff: Stand Umsetzung der DS/0462/VI "Bürger:innenbeteiligungsverfahren pluralistischer und repräsentativer gestalten"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Iyidirli, AhmetIyidirli, Ahmet
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.06.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt infolge des am 28.6.2023 durch die BVV beschlossenen Antrags DS/0462/VI bislang ergriffen?
     
  2. Inwiefern tragen die unter Frage 1 aufgelisteten Maßnahmen nach Einschätzung des Bezirksamtes zur Erhöhung der Transparenz, Zugänglichkeit und Repräsentativität von Bürger*innenbeteiligungsverfahren bei?
     
  3. Für welche Bürger*innenbeteiligungsverfahren sind nach dem BVV-Beschluss die durch das Bezirksamt vorgenommenen Maßnahmen zur Anwendung gekommen und für welche nicht (bitte um Auflistung mit Erläuterung)?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt infolge des am 28.6.2023 durch die BVV beschlossenen Antrags DS/0462/VI bislang ergriffen?

 

Das Bezirksamt versucht mit mehreren Ansätzen Beteiligung niedrigschwelliger und diverser zu gestalten. Viele Mitarbeiter*innen sind für das Thema sensibilisiert und motiviert, aber es ist ein langfristiger Prozess, der auch an externen Faktoren hängt – unter anderem den (mangelnden) Ressourcen der zu beteiligenden Gruppen. Das lässt sich nicht durch einzelne Formate alleine lösen.

 

Leider benötigt eine möglichst breite und zielgruppengerechte Ansprache sehr vieler Menschen auch viele Ressourcen. Einen gesicherte statistische Repräsentativität kann nur mit großen Aufwand erreicht werden. Passende Formate wie Bürgerforen oder repräsentative Befragungen können deswegen nur in seltenen Einzelfällen bei Vorhaben mit übergeordneter Bedeutung eingesetzt werden. Zudem kann ein Fragebogen nur einmalig Bedarf abfragen, während echte Beteiligung an der Planung ein mehrstufiger Prozess mit Aushandlungsformaten ist. Hier bieten etwa die verschiedenen Funktionen von Mein.Berlin.de eine gute Alternative, wenn sie mit analogen Angeboten gekoppelt werden.

 

Derzeit wird ein Umsetzungskonzept (UmKo) zur den Leitlinien Bürger*innenbeteiligung in de räumlichen Stadtentwicklung erarbeitet. Darin werden die Themen der Drucksache nach Möglichkeit berücksichtigt und Vorgaben für zukünftige Beteiligungsverfahren gemacht.

 

Darüber hinaus versucht das Bezirksamt mit verschiedenen Ansätzen besonders den Zielen der Transparenz und Zugänglichkeit in Beteiligungsverfahren näher zu kommen. Unter anderem gibt es eine stärkere Verschränkung verschiedener Kanäle, insbesondere von digitaler und analoger Beteiligung, von Haustüraushängen und Social Media. Dazu erfolgt eine verstärkte Zusammenarbeit mit Einrichtungen in den Sozialräumen, wie etwa der mobilen Stadtteilarbeit, um Menschen direkter anzusprechen und Zielgruppen zu identifizieren. Selbstverständlich wird auf eine leicht verständliche Sprache geachtet und auch mehrsprachige Flyer kommen öfter zum Einsatz.

 

Nach der Sommerpause soll Thema als Schwerpunkt in Zusammenarbeit verschiedener Bereiche im Amt und mit weiteren Akteur*innen bearbeitet werden.

 

  1. Inwiefern tragen die unter Frage 1 aufgelisteten Maßnahmen nach Einschätzung des Bezirksamtes zur Erhöhung der Transparenz, Zugänglichkeit und Repräsentativität von Bürger*innenbeteiligungsverfahren bei?

 

Siehe Antwort Frage 1

Im Umsetzungskonzept der Leitlinien gibt es klare Punkte, die etwa zu mehr Transparenz (Vorhabenliste) führen und allgemein vorgeben, diese Themen bei der Planung jedes einzelnen Beteiligungsverfahrens zu berücksichtigen (Beteiligungskonzept).

 

  1. Für welche Bürger*innenbeteiligungsverfahren sind nach dem BVV-Beschluss die durch das Bezirksamt vorgenommenen Maßnahmen zur Anwendung gekommen und für welche nicht (bitte um Auflistung mit Erläuterung)?

 

Siehe Frage 1

Die Frage kann in der Kürze der Zeit nicht vollständig beantwortet werden. Da die von der BVV beschlossenen Qualitätskriterien in das UmKo nach Möglichkeit einfließen sollen, dass vom Bezirksamt beschlossen werden soll, besteht aktuell noch kein Monitoring inwieweit die Kriterien erfüllt werden. Mehrsprachige Anschreiben gab es z.B. beim Verfahren zu Block 616 am Mehringplatz und bei einer Mieterversammlung am Hafenplatz.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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