Drucksache - DS/1239/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet:
Siehe Antwort 1.
Das Bezirksamt hat sich seit 2012 intensiv mit der Thematik der DS/0463/IV befasst und verschiedene Bereiche des Bezirks, darunter den Graefekiez, den Wrangelkiez und den Boxhagener Kiez als betroffene Gebiete definiert. Es fanden Nutzungskartierungen statt, etwa 2013 im Graefekiez, 2015 im Wrangelkiez bzw. 2018 im Boxhagener Kiez.
Das Stadtentwicklungsamt prüft regelmäßig im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren für Gaststätten in Baugebieten, die als Allgemeines Wohngebiet einzustufen sind, ob das Vorhaben gebietsunverträglich ist, weil es etwa der Eigenart des Baugebiets widerspricht oder ein Lärmkonflikt besteht. Je nach geltendem Bauplanungsrecht erfolgt diese Prüfung gemäß § 15 Baunutzungsverordnung, im Geltungsbereich des Baunutzungsplans gemäß § 7 Nr. 5 Bauordnung Berlin 58 oder im Bereich des § 34 BauGB anhand des Tatbestandsmerkmals des Rücksichtnahmegebots. In einzelnen Fällen beteiligt der Fachbereich Stadtplanung das Umwelt- und Naturschutzamt. Das Stadtentwicklungsamt hat in der Vergangenheit verschiedene Baugesuche abgelehnt, wenn eine Gebietsunverträglichkeit zum Allgemeinen Wohngebiet bzw. ein Lärmkonflikt feststellbar war.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt Bezirksstadtrat
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