Drucksache - DS/1239/VI  

 
 
Betreff: Verhinderung der gastronomischen Monokulturen in den Kiezen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Iyidirli, AhmetIyidirli, Ahmet
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.06.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Im Politikinformationssystem findet sich keine schriftliche Vorlage zur Kenntnisnahme zur DS/0463/IV. Wann und auf welche Art und Weise wurde die Bezirksverordnetenversammlung über die beabsichtigten/ eingeleiteten Maßnahmen infolge des Beschlusses zur DS/0463/IV unterrichtet?
     
  2. Wenn keine Unterrichtung der BVV zur DS/0463/IV in Form einer schriftlichen Vorlage zur Kenntnisnahme oder einer durch die BVV zugelassenen mündlichen Unterrichtung im Ausschuss durch das Bezirksamt gegeben wurde, frage ich, aus welchen Gründen die Unterrichtung nicht stattfand?
     
  3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt infolge des Beschlusses der DS/0463/IV vorgenommen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. Im Politikinformationssystem findet sich keine schriftliche Vorlage zur Kenntnisnahme zur DS/0463/IV. Wann und auf welche Art und Weise wurde die Bezirksverordnetenversammlung über die beabsichtigten/ eingeleiteten Maßnahmen infolge des Beschlusses zur DS/0463/IV unterrichtet?

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet:
§ 55 der GO der BVV Friedrichshain-Kreuzberg regelt, dass „alle Drucksachen […] mit Ablauf der Wahlperiode, in der sie eingebracht sind, als erledigt [gelten], wenn nicht endgültig über sie entschieden ist.“ Die in der Anfrage in Bezug genommene DS/0463/IV wurde am 12.12.2012 in der BVV der 4. Wahlperiode beschlossen. Sie ist damit mit Ablauf dieser 4. Wahlperiode mit Neukonstituierung der 5. BVV im Herbst 2016 nach dieser Regelung erledigt.

 

  1. Wenn keine Unterrichtung der BVV zur DS/0463/IV in Form einer schriftlichen Vorlage zur Kenntnisnahme oder einer durch die BVV zugelassenen mündlichen Unterrichtung im Ausschuss durch das Bezirksamt gegeben wurde, frage ich, aus welchen Gründen die Unterrichtung nicht stattfand?

Siehe Antwort 1.

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt infolge des Beschlusses der DS/0463/IV vorgenommen?

Das Bezirksamt hat sich seit 2012 intensiv mit der Thematik der DS/0463/IV befasst und verschiedene Bereiche des Bezirks, darunter den Graefekiez, den Wrangelkiez und den Boxhagener Kiez als betroffene Gebiete definiert. Es fanden Nutzungskartierungen statt, etwa 2013 im Graefekiez, 2015 im Wrangelkiez bzw. 2018  im Boxhagener Kiez.

 

Das Stadtentwicklungsamt prüft regelmäßig im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren für Gaststätten in Baugebieten, die als Allgemeines Wohngebiet einzustufen sind, ob das Vorhaben gebietsunverträglich ist, weil es etwa der Eigenart des Baugebiets widerspricht oder ein Lärmkonflikt besteht. Je nach geltendem Bauplanungsrecht erfolgt diese Prüfung gemäß § 15 Baunutzungsverordnung, im Geltungsbereich des Baunutzungsplans gemäß § 7 Nr. 5 Bauordnung Berlin 58 oder im Bereich des § 34 BauGB anhand des Tatbestandsmerkmals des Rücksichtnahmegebots. In einzelnen Fällen beteiligt der Fachbereich Stadtplanung das Umwelt- und Naturschutzamt.  Das Stadtentwicklungsamt hat in der Vergangenheit verschiedene Baugesuche abgelehnt, wenn eine Gebietsunverträglichkeit zum Allgemeinen Wohngebiet bzw. ein Lärmkonflikt feststellbar war.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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