Drucksache - DS/1236/VI  

 
 
Betreff: Vermüllung im Görlitzer Park nach Protestkonzert gegen die Umfriedung des Parks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Inci, TolgaInci, Tolga
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.06.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Folgen der Protestaktion gegen die Umfriedung des Parks am vergangenen Freitag (u.a. große Vermüllung)?

 

  1. Wie hoch sind die dem Bezirk entstandenen Gesamtkosten für die Reinigung der Müllberge nach der Protestaktion am letzten Freitag (21.06.24) im Görlitzer Park?

 

  1. Welche Maßnahmen/Projekte plant das Bezirksamt, um eine Situation wie am letzten Freitag, verursacht von Demonstranten, die eine Umfriedung des Parks bekämpfen, in Zukunft zu verhindern?

 

 

Beantwortung:  BezBmin Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Das Bezirksamt begrüßt es grundsätzlich, dass die Menschen im Görlitzer Park im Rahmen einer politischen Versammlung ihre Grundrechte wahrnehmen konnten. Im Anschluss an die Versammlungen im öffentlichen Raum ist leider für gewöhnlich eine Zunahme von nicht ordnungsgemäß entsorgtem Müll zu beobachten. Das Bezirksamt hat Kenntnisse von dem angefallenen Müll und der Situation vor Ort und jetzt beantwortet ich Ihre 2. Frage gleich mit …

 

zu Frage 2: … genaue Daten sind jedoch nicht bekannt. Die BSR bearbeitet die gesamte Fläche, sodass hier seitens des Bezirksamts keine Angaben gemacht werden können und Kosten sind keine entstanden.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt plant keine Maßnahmen, die zu einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit führen. Für das Versammlungsrecht ist nach § 31 des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin sachlich wie örtlich die Polizei Berlin zuständig, die der Aufsicht durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport untersteht und noch mal grundsätzlich denke ich, sollten wir alle dazu stehen, was in unserem Grundgesetz steht und die Versammlungsfreiheit schützen.

 

Herr Alter: Ich habe zwei Fragen, ich fange aber mal mit der ersten an. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass bei der Versammlung am Freitag, bei dem Protest gegen die Umfriedung u. a. auch die antidemokratische und zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtete TKP vorhanden war, dieses auch mitinitiiert hat und dort auch gesprochen hat?

 

zu Nachfrage 1: Sie scheinen ja dagewesen zu sein, dann können Sie mir ja mal in Ruhe berichten. Also ich sage es noch mal: Es ist eine genehmigte Versammlung. Die Versammlungsbehörde war da. Die Polizei war da. Die hat zu schauen, dass dort keine verfassungsfeindlichen Dinge passieren.

 

Herr Alter: Ich habe noch eine 2. Frage, und zwar würde ich ganz gerne wissen, nicht nur die Sicherheitsexperten, nicht nur natürlich die Innensenatorin haben sich für die Umfriedung des Parks ausgesprochen, anders als das Bezirksamt nach meinem letzten Kenntnisstand zumindest und auch dort die Protestbewegung vor Ort. Jetzt hat sich auch die größte Gewerkschaft der Polizei - ja das ist zum Kontext - Gewerkschaft der Polizei gemeldet, ganz kurz, und hat Folgendes gesagt und da würde ich ganz gerne wissen, wie das Bezirksamt dazu steht: Wir können diese Blockadehaltung des Bezirks überhaupt nicht nachvollziehen, sie schützt Kriminelle. Der Görli ist nach wie vor ein Hotspot nicht nur für Drogen, sondern alle denkbaren Auswüchse an Gewalt, Kriminalität, den Menschen, die dort vom U-Bahnhof nach Hause kommen, gewaltbereiten Dealern in ihren Hausfluren begegnen. Wir sprechen eben auch nicht über Kifferromantik, sondern eine ganze Reihe an Delikten an jedem Tag. Der Zaun kann was bringen, man soll endlich mal machen. Wie bewertet das Bezirksamt diese Aussage und wenn es diese ablehnt, warum glaubt es, dass es deutlich schlauer ist als die Sicherheitskräfte, die dort jeden Tag vor Ort im Einsatz sind?

 

zu Nachfrage 2: Also erstens steht das Bezirksamt, und so habe ich die Positionierung dieser Bezirksverordnetenversammlung und des Parlaments auch verstanden, ganz klar in der Frage, das können Sie ja auch überall nachsehen, dass Symbolpolitik in dieser ernsten Situation, in der sich insbesondere die Kreuzbergerinnen und Kreuzberger, die rund um den Görlitzer Park wohnen, nichts bringt und da bringt auch ein Zaun nichts. Das Geld ist sinnvoller investiert in wirkliche Maßnahmen, die helfen und das sind zum einen soziale Maßnahmen und zum anderen ist es die wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung, die dafür sorgt, dass weniger Drogen bei uns ankommen. So.

 

zu Nachfrage 3: Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, ist, wenn ich die Frage jetzt noch richtig im Kopf habe, dass wir weiterhin davon überzeugt sind, dass das nächtliche Abschließen nichts bringt an wirkungsvollen Lösungen, sondern die Sorge der Kreuzbergerinnen und Kreuzberger und übrigens war letzten Mittwoch ja auch Runder Tisch Görlitzer Park im Görlitzer Park, da ist das auch noch mal sehr deutlich geworden. Die Anwohnerinnen und Anwohner leiden schon heute unter den Zuständen, dass in ihren Hausfluren obdachlose Menschen übernachten, dass dort Drogen konsumiert werden, dass dort gedealt wird.

Und die erwarten von uns hier Lösungen und die haben Angst. Die haben Angst, wenn der Park abgeschlossen wird, dass das eben nicht besser wird, sondern noch schlimmer. Also lassen Sie uns doch zusammen dafür sorgen, dass es um wirkungsvolle Maßnahmen geht für die Kreuzbergerinnen und Kreuzberger, für die suchtkranken Menschen. Wir brauchen Angebote für suchtkranke Menschen und obdachlose Menschen.

Eine Verlagerung, wir hatten es gerade in der anderen Anfrage, von einem U-Bahnhof zum nächsten hilft in der Situation nicht und ja, auch wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung gehört in das Portfolio mit rein, aber beim besten Willen ein Zaun, und das hat die Vergangenheit gezeigt, ist reine Symbolpolitik und keine Lösung und genau deshalb hat das Bezirksamt den Willen der BVV aufgegriffen und kümmert sich auch darum und jetzt werden Gerichte entscheiden, ob dieses Eingriffsrecht, dass der Senat gezogen hat, rechtens ist oder nicht und dann schauen wir weiter.

 

 
 

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