Drucksache - DS/1233/VI  

 
 
Betreff: Interessiert sich das Bezirksamt für den Pflegenotstand aufgrund nicht ausreichender Parkplätze?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, RenéJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.06.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)   Weiß das Bezirksamt, in welchen Straßen des Bezirks von sozialen Trägern aufgrund der angespannten Parkplatzsituation keine Pflegedienste mehr angeboten werden können?

 

2.)   Hat sich das Bezirksamt bemüht, von den Pflege anbietenden sozialen Trägern, Informationen zu der Frage zu bekommen, nachdem die Probleme gegenüber dem Bezirksamt und im Verkehrsausschuss von der Volkssolidarität angesprochen wurden?

 

3.)   Wie gedenkt das Bezirksamt bei der weiterhin geplanten Reduzierung der Zahl von Parkplatzflächen auf das Problem der Pflegeversorgung einzugehen, nachdem die BVV in ihrem Beschluss auf Vorschlag des Behindertenbeirats festgehalten hat, dass „bei einem zunehmenden Wegfall von Parkplätzen und der daraus folgenden Knappheit von Parkraum, die Menschen, die auf Parkplätze, Pflegedienste oder sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen angewiesen sind, unzumutbar benachteiligt werden“?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Weiß das Bezirksamt, in welchen Straßen des Bezirks von sozialen Trägern aufgrund der angespannten Parkplatzsituation keine Pflegedienste mehr angeboten werden können?

 

Das Bezirksamt hat hierüber keine Kenntnis.

 

  1. Hat sich das Bezirksamt bemüht, von den Pflege anbietenden sozialen Trägern, Informationen zu der Frage zu bekommen, nachdem die Probleme gegenüber dem Bezirksamt und im Verkehrsausschuss von der Volkssolidarität angesprochen wurden?

 

Es wird bei Anfragen bezüglich Abstellplätzen für Pkw, so auch im Verkehrsausschuss, stets darauf hingewiesen, dass sowohl Pflegedienste als auch soziale Dienste die Möglichkeit haben, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen nach §46 der StVO zu erhalten.

 

Ausnahmegenehmigungen für Pflegekräfte und soziale Dienste erhalten alle, die den Nachweis einer Patientenliste erbringen. Es sollte möglichst ein Kleinfahrzeug sein, außer es wird der Nachweis erbracht, dass mit dem Privatfahrzeug dienstliche Tätigkeiten ausgeführt werden. Damit besteht die Möglichkeit, in Parkraumbewirtschaftungsgebieten zu parken, ohne einen Parkschein zu ziehen. Weitere rechtliche Möglichkeiten hat das Bezirksamt nicht. Exklusive Parkplätze für Pflegedienste sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt bei der weiterhin geplanten Reduzierung der Zahl von Parkplatzflächen auf das Problem der Pflegeversorgung einzugehen, nachdem die BVV in ihrem Beschluss auf Vorschlag des Behindertenbeirats festgehalten hat, dass „bei einem zunehmenden Wegfall von Parkplätzen und der daraus folgenden Knappheit von Parkraum, die Menschen, die auf Parkplätze, Pflegedienste oder sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen angewiesen sind, unzumutbar benachteiligt werden“?

 

Das Bezirksamt kann nicht feststellen, dass durch geplanten Wegfall von Pkw- Stellplätzen Menschen, die auf Pflegedienste, Parkplätze oder sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen angewiesen sind, unzumutbar benachteiligt werden. Um den Parkraum gezielter zur Verfügung zu stellen, ist die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im gesamten Bezirk vom Bezirksamt beschlossen worden. Dieses Jahr werden vier weitere Zonen (Graefekiez, Oranienplatz, Reichenberger Kiez, Lausitzer Platz) eingeführt. Diese führt in der Regel zu einer effektiveren Ausnutzung des vorhandenen Parkraums.

Wünschenswert wäre eine deutliche Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparken auf Landesebene. Der Wert des öffentlichen Raums muss auch bei der Höhe der Anwohnerparkgebühren wie in anderen Städten im In- oder Ausland angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig ließe eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren mehr Effekte hinsichtlich der Veränderung des individuellen Mobilitätsverhaltens erwarten, da es mit höheren Kosten verbunden wäre, ein Auto überwiegend zu parken, anstelle es zu nutzen, wie es in vielen Kiezen im Bezirk zu beobachten ist. Pflegedienste, Gewerbetreibende und Personen, die auf das Auto angewiesen sind, würden so spürbar entlastet, da mehr Parkraum zur Verfügung stünde. Seitens des Bezirksamtes wird das Thema regelmäßig auf Landesebene adressiert. Eine Unterstützung durch Pflegedienste oder ggf. Interessenvertretungen würde begrüßt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 
 

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