Drucksache - DS/1153/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der Antrag wird angenommen. Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen von
Baugenehmigungsverfahren die Bauherren mit Nachdruck aufzufordern von der
Baumaßnahme Betroffene rechtzeitig über Baupläne, -umfang, -dauer, -ziel und
-kosten angemessen zu informieren. Die Vorlage des Bezirksamtes DS 1153/II wird in den
Ausschuss für Bauen und Wohnen verwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage (DS/1153/II) wird zur Kenntnis genommen. |
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