Drucksache - DS/1224/VI  

 
 
Betreff: Senat ignoriert Willen der BVV und Wünsche der Bürger*innen bei der Urbanen Mitte Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEStellv. Vorsteherin Sommer-Wetter, Regine
Verfasser:1. Jermutus, Sarah
2. Haberer, Maria
3. Gottwald, Gabriele
 
Drucksache-Art:ResolutionResolution
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.06.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung lehnt den Entzug der Zuständigkeit des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für die Bearbeitung und Weiterentwicklung des Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ am Gleisdreieck aufs Schärfste ab. Das Verhalten der Senatsverwaltung ist eine grobe Missachtung des erklärten Willens der BVV, bei der das kommunale Planungsrecht liegt.

 

Der Senat ignoriert mit seinem Vorgehen vorliegende Rechtsgutachten, die u. A. hervorheben, dass:

-          eine Vorabbindung des kommunalen Planungsgebers durch den städtebaulichen Rahmenvertrag von 2005 gesetzlich nicht zulässig ist;

-          eine notwendige und vollständige Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen nicht erfolgen kann, wenn die Entscheidungsfindung von drohenden Schadensersatzansprüchen beeinflusst wäre, wie dies seit Jahren der Fall ist;

-          die „Ausgleichsregelung“ durch den Rahmenvertrag plus Ergänzungsvereinbarung von 2021 unwirksam ist.

 

Der Rahmenvertrag aus dem Jahr 2005 mit einer entsprechenden Baumasse von 119.000 m2 Geschossfläche beruft sich auf städtebauliche Kriterien, die den aktuellen, öffentlichen Bedarfen und klimapolitischen Anforderungen nicht Rechnung tragen und beinhaltet darüber hinaus eine unzulässige Planungsvorbindung. Daher hatte die BVV mit Beschluss vom 31.1.2024 Schritte für einen transparenten Abwägungsprozess eingeleitet, um rechtskonform die Planungen zu prüfen. Dieser Prozess wurde vom Senat nun radikal abgebrochen.

 

Mit dem Entzug der Zuständigkeit missachtet der Senat dieses - durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossene – demokratische Verfahren zur qualitativen Verbesserung des Bebauungsplans VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ und die Arbeit einer fraktions- und akteur*innen-übergreifenden Steuerungsgruppe, die mit der Organisation eine Planungswerkstatt zur Diskussion möglicher Anpassungen beim Bebauungsplan beauftragt war (Beschluss Stadtentwicklungsausschuss am 07.03.2024).

 

Der Senat beschneidet damit den rechtlich vorhandenen Gestaltungsspielraum des Bezirks gegen das Interesse seiner Bürger*innen und der Parknutzer*innen, um in einem „Hau-Ruck-Verfahren von Oben“ die Renditeinteressen der Eigentümer*innenseite an einer möglichst hohen Baumasse zu sichern. Dem Senat scheinen die Interessen der Investor*innen wichtiger zu sein als die Gesamtinteressen Berlins, nämlich die behutsame Entwicklung des Gebietes im Sinne der Anwohner*innen und Nutzer*innen des Parks.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung sieht in dem Zuständigkeitsentzug durch die Senatsverwaltung einen massiven Vertrauensbruch im Sinne einer gemeinsam getragenen, demokratisch ausgestalteten und behutsamen Quartiersentwicklung. Die BVV kritisiert daher das Vorgehen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und von Senator Christian Gaebler aufs Schärfste.

 

 

 
 

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