Drucksache - DS/1170/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Thema Ernährung in das derzeit in Erarbeitung befindliche Klimaschutzkonzept und/oder das in Erarbeitung befindliche Klimaanpassungskonzept aufzunehmen und konkrete Maßnahmen für das bezirkliche Handeln im Bereich Ernährung zu erarbeiten, die zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen führen. Begründung: Unsere Ernährung trägt maßgeblich zum Klimawandel bei. Weltweit stammen rund 30% des ausgestoßenen Methans aus der Viehhaltung. In Deutschland gehen 75% der Methanemissionen auf die Landwirtschaft zurück, ein Großteil davon auf die Tierhaltung. Methan (CH4) ist vielfach klimaschädlicher als das bekanntere Treibhausgas Kohlenstoffdioxid (CO²) (Studien sprechen von 28-mal bis 80-mal klimaschädlicher als CO²). Da Methan ein kurzlebiges Treibhausgas ist, kann seine Reduktion den Klimawandel kurzfristig abbremsen. (Quellen: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/methan-emissionen; https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/lachgas-methan; https://www.tagesschau.de/wissen/forschung/studie-methan-100.html). Regionaler Anbau reduziert die Klimabilanz durch kurze Transportwege. Der Konsum saisonaler Produkte reduziert zum Beispiel mögliche Emissionen durch beheizte Gewächshäuser. Ernährungspolitische Maßnahmen, die zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen führen, können z.B. die Ausweitung regionaler und saisonaler, vegetarischer und veganer Angebote in den Kantinen öffentlicher Einrichtungen sein. Auch können Veranstalter*innen von Veranstaltungen im öffentlichen Raum oder in Räumlichkeiten der öffentlichen Hand darauf verpflichtet werden, dass mindestens 50% der angebotenen Verpflegung diesen Kriterien entspricht. Das Bezirksamt selbst kann eine Selbstverpflichtung eingehen, bei Veranstaltungen bestimmte Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten. Auch der Anbau von Obst und Gemüse zur freien bzw. eigenen Verwendung im Rahmen der von der BVV 2012 beschlossenen "Essbaren Stadt" könnte noch stärker gefördert werden, z.B. in Schulgärten oder auf anderen Flächen der öffentlichen Hand. Dies sind nur Beispiele aus einer Reihe möglicher Maßnahmen. Lokale Akteur*innen, wie die Kantine Zukunft, sollen in die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen und ihre Expertise genutzt werden.
BVV 29.05.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Überweisung:
UGK 12.06.2024 Die Drucksache wird zurückgezogen. |
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