Drucksache - DS/1106/VI  

 
 
Betreff: Wie viel sogenannten Erstsprachenunterricht gibt es in unserem Bezirk?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Dabisch, VitoDabisch, Vito
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage_1_ESU Bestandaufnahme Schuljahr 23-24_final  
Anlage_2_MEU_Statistik_Schj_23_24_IID5So  

ALLRIS net Ratsinformation

 Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. An welchen Schulen in unserem Bezirk werden wie viele Stunden sogenannten Erstsprachenunterricht in welchen Sprachen für je wie viele Schüler*innen angeboten? 
     
  2. Wie erfolgt der Abgleich des Angebots mit den Wünschen von Eltern und Kindern vor Ort?
     
  3. Wie viele Schüler*innen sind nötig, um eine neue Gruppe erstsprachlichen Unterrichts zu eröffnen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     
Abteilung Schule, Sport und Facility Management

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. An welchen Schulen in unserem Bezirk werden wie viele Stunden sogenannten Erstsprachenunterricht in welchen Sprachen für je wie viele Schüler*innen angeboten?

 

Die Beantwortung der Frage 1 entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 1.

Zusätzlich gibt es noch den durch die Konsulate durchgeführten muttersprachenlichen Ergänzungsunterricht (siehe Anlage 2).

 

  1. Wie erfolgt der Abgleich des Angebots mit den Wünschen von Eltern und Kindern vor Ort?

 

Die Eltern melden mit einem dafür vorgesehenen Formular der SenBJF die Sprachwünsche an, die Schule sammelt diese und über eine Prognoseabfrage wird der Bedarf über die regionale Schulaufsicht an die koordinierende Stelle der SenBJF weitergeben, um die Einrichtung der Gruppen zu organisieren.

Die Konsulate organisieren ihren Unterricht in Eigenregie.

 

  1. Wie viele Schüler*innen sind nötig, um eine neue Gruppe erstsprachlichen Unterrichts zu eröffnen?

 

Für den Erstsprachenunterricht sind 12 Schüler*innen nötig. Für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht entscheidet das jeweilige Konsulat über die Bereitstellung von Personal und auch über die Mindestanzahl an Schüler*innen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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