Drucksache - DS/1072/VI  

 
 
Betreff: Umsetzungs- und Abschlepppraxis von Fahrzeugen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, RenéJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)   Wie viele Autos wurden vom oder im Auftrag des Bezirks im Jahr 2023 umgesetzt bzw. abgeschleppt?

(Bitte die Zahlen der Jahre 2020 bis 2022 zum Vergleich mit angeben.) 

 

2.)   Wie viele E-Scooter wurden vom oder im Auftrag des Bezirks im Jahr 2023 umgesetzt bzw. abgeschleppt?

(Bitte die Zahlen der Jahre 2020 bis 2022 zum Vergleich mit angeben.)

 

3.)   Wie viele Fahrräder wurden vom oder im Auftrag des Bezirks im Jahr 2023 umgesetzt bzw. abgeschleppt?

(Bitte die Zahlen der Jahre 2020 bis 2022 zum Vergleich mit angeben.)

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg      

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Autos wurden vom oder im Auftrag des Bezirks im Jahr 2023 umgesetzt bzw. abgeschleppt? (Bitte die Zahlen der Jahre 2020 bis 2022 zum Vergleich mit angeben.)

Auf Veranlassung des Bezirksamts wurden in

2020  -  1.688

2021  -  3.197

2022  -  4.165

2023 –  3.728

Umsetzungen veranlasst.

 

  1. Wie viele E-Scooter wurden vom oder im Auftrag des Bezirks im Jahr 2023 umgesetzt bzw. abgeschleppt? (Bitte die Zahlen der Jahre 2020 bis 2022 zum Vergleich mit angeben.)

Es wurden im Jahr 2023 12 E-Scooter im Bereich Mühlen Str./Str. der Pariser Kommune wegen akuter Behinderung umgesetzt. In den Jahren zuvor wurden keine derartigen Umsetzungen veranlasst. Betreffend einzelner  E-Scooter, die auf dem Gehweg liegen oder behindernd abgestellt wurden, werden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und die Roller werden von den Mitarbeitenden aufgerichtet und so abgestellt, dass eine Behinderung ausgeschlossen werden kann. Dieses Vorgehen ist der Arbeitseffizienz und Gefahrenabwehr geschuldet. Ein Warten vor Ort, bis eine Umsetzungsfirma erscheint, kostet zu viel Zeit. Die Umsetzung kann den Verursacher*innen derzeit aufgrund des fehlenden Tatbestandes in der Polizeibenutzungsgebührenordnung, der beim Senat wiederholt eingefordert wurde, auch noch nicht in Rechnung gestellt werden. Gleichwohl ist die Problematik um behindernd abgestellte E-Scooter auf Gehwegen erheblich.

 

  1. Wie viele Fahrräder wurden vom oder im Auftrag des Bezirks im Jahr 2023 umgesetzt bzw. abgeschleppt? (Bitte die Zahlen der Jahre 2020 bis 2022 zum Vergleich mit angeben.)

Fahrräder werden i.d.R. nicht auf Veranlassung des Bezirksamts umgesetzt. Halter*innen können nicht ermittelt werden. Behindernd oder gefährdend abgestellte Fahrräder werden aufgerichtet bzw. an den Rand von Gehwegen gestellt. Eindeutig als Schrotträder zu bewertende Räder werden entfernt und einem gemeinnützigen Verein zur Verfügung gestellt, der sie ggf. wiederaufbereitet und danach für ein geringes Entgelt abgibt. Zuvor wird an solchen Rädern eine Beseitigungsaufforderung angebracht. Die Entfernung erfolgt erst nach Ablauf einer Karenzfrist, damit sichergestellt ist, dass das Eigentum daran aufgegeben worden ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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