Drucksache - DS/1055/VI  

 
 
Betreff: Finanzierung der Schulwegplanung und Gründung einer AG Schulwegsicherheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenStellv. Vorsteherin Sommer-Wetter, Regine
Verfasser:1. Koterewa, Olja
2. Striebel, Pascal
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Vorberatung
06.03.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung (VerO) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Vorberatung
14.03.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (SAG) vertagt   
30.04.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (SAG) gegenstandslos   
06.05.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (SAG) erledigt   
Ausschuss für Schule Vorberatung
23.04.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule (Schul) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beratung ff
16.05.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.05.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Schulwegplanung und AG Schulwegsicherheit  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, noch einmal zu prüfen, ob die Erstellung von Schulwegplänen nicht doch (wie in anderen Bezirken) über Fördermittel, etwa „Teilhabe am Arbeitsmarkt – Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II“ nach fachlicher Befürwortung des Schul- und Sportamtes, realisiert werden kann. 

Sollte das nicht möglich sein, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass finanzielle Mittel für die Bezirke zur Verfügung gestellt werden, um eine Stelle für die Erarbeitung der im Berliner Mobilitätsgesetz festgeschriebenen Schulwegpläne schaffen zu können.    
Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, wie in anderen Bezirken eine "AG Schulwegsicherheit" einzuberufen, in der unter Beteiligung der entsprechenden Fachämter (insbesondere Schul- und Sportamt sowie Straßen- und Grünflächenamt) und weiterer Beteiligter das Thema Schulwegsicherheit ressort- und gremienübergreifend vorangebracht werden kann. Die AG soll der BVV regelmäßig über ihre Tätigkeit und Ergebnisse berichten, etwa halbjährlich in den Fachausschüssen sowie durch Vorlage eines jährlichen schriftlichen Kurzberichts.

Begründung:
Schulwegpläne sollen Familien helfen, den verkehrssichersten Weg zur Schule ihrer Kinder ermitteln zu können. Dabei gilt, dass nahezu alle Wege im Bezirk auch Schulwege sind. Notwendig für die Verbesserung der Schulwegsicherheit ist dabei eine gute Zusammenarbeit der beteiligten Fachämter (insbesondere Schul- und Sportamt sowie Straßen- und Grünflächenamt) mit allen anderen Beteiligten sowie eine gute Kommunikation mit den und Einbindung der entsprechenden Schulen im Rahmen des schulischen Mobilitätsmanagements und den schulischen Gremien für Mobilität. 

Die Erstellung von Schulwegplänen wurde in das Mobilitätsgesetz übernommen, um eine stärkere Verbindlichkeit dieser Aufgabe zu gewährleisten. Leider wurde diese neue gesetzliche Pflichtaufgabe nicht mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen personellen Mittel untersetzt. Schlimmer noch: Durch die Verankerung der Schulwegepläne in § 51 Abs. 7 des Berliner Mobilitätsgesetzes bestehen Zweifel, inwieweit die vormals in den Bezirken praktizierte Möglichkeit weiterhin gegeben ist, Schulwegpläne durch externe Träger erarbeiten zu lassen. Eine anderweitige Finanzierung einer solchen Stelle ist vom Gesetzgeber bisher nicht definiert. Die Handhabung erfolgt in den 12 Bezirken unterschiedlich (vgl. die Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 15. Januar 2024, AGH-DS 19/17858), gemeinsam ist jedoch der Missstand, dass die Ressourcen für den wichtigen Bereich der Schulwegsicherheit nicht ausreichen und daher Schulwegpläne oft nicht erstellt bzw. aktualisiert werden können. Derzeit stehen weder im Schul- und Sportamt noch im Straßen- und Grünflächenamt entsprechende Ressourcen für die Koordination mit den Schulen und die Erstellung der entsprechenden Schulwegepläne zur Verfügung. Müsste die Aufgabe etwa von der für die Planung und Durchführung von Maßnahmen der Schulwegsicherheit zuständigen Person im SGA werden, ginge die Erstellung von Plänen, die vor Gefahrenstellen warnen, zu Lasten der konkreten Entschärfung solcher Gefahrenstellen und würde daher dem Ziel der Schulwegsicherheit zuwiderlaufen. Daher ist Friedrichshain-Kreuzberg wie nahezu alle anderen Bezirke auf eine Ausfinanzierung dieser Stelle durch das Land angewiesen, sollte eine externe Finanzierung nicht möglich sein.  

Zudem sollte auch in Friedrichshain-Kreuzberg eine AG Schulwegsicherheit gegründet werden, wie sie in einigen anderen Bezirken bereits besteht, etwa in Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick und Lichtenberg. Diese AGen bringen die im Bezirk agierenden Personen aus diesem Feld zusammen und unterstützen das Bezirksamt dabei, die Sicherheit der Schulwege voranzubringen. Sie wurden teils auf Initiative des jeweiligen Bezirksschulbeirats und mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) geschaffen und sollen gremien- und ressortübergreifend Optimierungspotenziale der Schulwegsicherheit identifizieren und standortbezogen erörtern. Die AG wird dabei etwa durch das für den Bereich Schule zuständige Bezirksamtsmitglied einberufen. Teilnehmende sind zum Beispiel Polizei und Regionale Schulaufsicht, die schulischen Beiräte und -Vertretungen, Jugendverkehrsschulen, Mitglieder der entsprechenden Ausschüsse für Schule bzw. Verkehr, Mitarbeiter*innen des Schul- und Sportamts sowie weiterer Fachämter (z.B. SGA, Ordnungsamt, Stadtentwicklung, SPK) sowie - sofern bereits vorhanden -  auch die schulischen Gremien für Mobilität gem. § 17a Mobilitätsgesetz.

 

BVV 28.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule
  • Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
  • Ausschuss für Verkehr und Ordnung
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)

 

 

PHIRW 16.05.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

BVV 29.05.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 
 

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