Drucksache - DS/1054/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen als Instrument der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bis zum Jahr 2025 einzuführen. Dies soll unter Einbezug der Zielgruppe und begleitet durch eine vom Jugendhilfeausschuss einzusetzende Steuerungsgruppe zusammengesetzt aus BVV, Fachpraxis, Zielgruppe und Jugendamt geschehen. Für die Begleitung des neu einzurichtenden Beteiligungsinstruments durch das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro sind die Landesmittel "zur Stärkung der bezirklichen Beteiligungsstrukturen", die neu im Haushaltsjahr 2024 in den Bezirk fließen, zu verwenden. Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis Mitte Juni 2024 zu berichten, inwieweit die Qualitätskriterien der Broschüre "Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale" erfüllt werden können, insbesondere in Hinblick auf die Begleitung durch Fachkräfte und die Schaffung eines eigenen Budgets.
Begründung: Dieser Antrag ist eine Initiative der Arbeitsgruppe Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Friedrichshain-Kreuzberg, eingesetzt durch den Beschluss der BVV (DS 0638) vom 29.03.2023. In der Arbeitsgruppe wirken neben Vertreter*innen aller Fraktionen einer Bürgerdeputierten aus dem Jugendhilfeausschuss, dem Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro eine Reihe von Jugendlichen mit. Der Antrag bezieht sich auf die Maßnahme 1 im Handlungsziel 1 in der Angebotsform 4 im Jugendförderplan 2020-2024, auf die formulierten Ziele der Jugendstrategie des Bundes zur Stärkung von Kinder- und Jugendinteressensvertretungen und der Demokratiebildung von jungen Menschen, sowie auf das in der UN-Kinderrechtskonvention festgehaltene Recht auf Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Eine solche allgemeine und querschnittsorientierte Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen existiert in unserem Bezirk bisher noch nicht, während andere Bezirke sich hier bereits auf den Weg gemacht haben. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in der Broschüre "Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale" bereits Qualitätskriterien für erfolgreiche Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen vorgelegt (https://www.kinderrechte.de/fileadmin/Redaktion-Kinderrechte/3_Beteiligung/3.0_Starke_Kinder-und_Jugendparlamente/Starke_Kinder-und_Jugendparlamente.pdf). Der Antrag lässt das zukünftige Format der Interessensvertretung bewusst noch offen. Er stellt noch keine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Format (z.B. Kinder- und Jugendparlament oder Kinder- und Jugendforum) dar. Das konkrete Format der Kinder- und Jugendinteressensvertretung soll in einem gemeinsamen Prozess mit Vertreter*innen der BVV, Fachpraxis, Jugendamt und vor allem der Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden.
BVV 28.02.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Jugendhilfeausschuss
JHA 19.03.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: BVV 20.03.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen als Instrument der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bis zum Jahr 2025 einzuführen. Dies soll unter Einbezug der Zielgruppe und begleitet durch eine vom Jugendhilfeausschuss einzusetzende Steuerungsgruppe zusammengesetzt aus BVV, Fachpraxis, Zielgruppe und Jugendamt geschehen.
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