Drucksache - DS/1029/VI  

 
 
Betreff: Aktuelle Entwicklungen zum Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, RenéJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)     Wann, auf welchem Wege und auf welcher Rechtsgrundlage hat der Senat dem Bezirk die Frist zum 31. Januar gesetzt, um die Beauftragung einer Umzäunung des Görlitzer Parks umzusetzen, wie die Senatorin für Autoverkehr, Manja Schreiner, im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 25. Januar 2024 verkündete?

 

2.)     Welche der vom Senat angekündigten sozialen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder sind zumindest ausfinanziert, beschlossen und in der praktischen Vorbereitung?

 

3.)     Welche Möglichkeiten zur Einfluss- und Stellungnahme hat das Bezirksamt bei der geplanten Änderung des Grünflächengesetzes, mit dem der Senat die Kompetenz erhalten will, die Entscheidung über den Zaun an sich zu ziehen?

 

 

 

Beantwortung:  BzBmin Clara Herrmann

 

 

zu Frage 1: Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat die Antwortfrist bereits mit dem von Ihnen erwähnten Schreiben auf den gestrigen Tag gelegt und wir haben fristgerecht auch gestern geantwortet mit einer 5-seitigen Ausführung. Die lese ich jetzt nicht vor. Die Senatsverwaltung äußerte sich in dem Schreiben der Staatssekretärin, dass uns eben dann auch zugegangen ist am 25. Januar und vorab per Mail einging und sie stützte sich in ihrem Schreiben auf den § 13a Abs. 1 Satz 1, das Allgemein Zuständigkeitsgesetz. Es sollte dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Verständigungsversuch der Voraussetzung für die Ausübung dieses Eingriffsrecht nach dem Paragrafen dienen.

 

zu Frage 2: Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Sicherheitslage rund um den Park, das Kottbusser Tor, den Wrangelkiez, den Reichenberger Kiez, braucht es aus unserer Sicht ganz dringend einen Mix aus verschiedensten Maßnahmen… da gehören auch polizeiliche Maßnahmen dazu. Aber in unserer Verantwortung liegt ein starkes Hilfesystem und soziale Maßnahmen. Und wie Sie wissen, ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die sozialen Probleme soziale Lösungen brauchen und genau das haben wir eingebracht.

 

Und Ihre Frage zu den sozialen Maßnahmen kann ich wie folgt beantworten, dass wir aus der Notübernachtungseinrichtung mit den Johannitern in der Ohlauer Straße ein ganzjähriges Angebot machen werden. Hierfür sind die finanziellen Mittel vorgesehen bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales usw….  der SenASGIVA eingestellt, und das ist wirklich… da sind wir auch sehr dankbar, dass das Abgeordnetenhaus und der Senat die Bedeutung erkannt hat und wir haben vor, gemeinsam mit den Johannitern und mit Fixpunkt, dass das Projekt bereits dieses Jahr starten kann und dann eine ganzjährige Notübernachtung wird gerade in der Schnittstelle Obdachlosigkeit und Suchterkrankung, denn genau da haben wir viel zu wenig Angebote in der Stadt.

 

Die übrigen Maßnahmen, die wir auch eingebracht haben in den Sicherheitsgipfel, haben wir eben auch ja mit einer Teilfinanzierung für unseren Bezirk zugesagt bekommen. Vom Verfahren ist das so, dass wir das… diese Maßnahmen noch mal in den von mir angesprochenen Lenkungsgremium einbringen. Dieses Lenkungsgremium tagt morgen und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat folgende Maßnahmen morgen zur Freigabe beantragt: Gemeinwesen bezogene Sozialarbeit mit dem Schwerpunkt Sucht in dem Kiez, ein Spritzensammelprojekt, das Parkmanagement Park- und Kiezläufer*innen auszubauen und die Kiezhausmeisterei auszubauen. Diese Maßnahmen erhoffen wir, dass wir morgen die Finanzierung dafür bestätigt bekommen und dann auch in diesem Jahr umsetzen können.

 

zu Frage 3: Zur Änderung des Grünflächengesetzes, die gesetzgebende Körperschaft ist weiterhin ja das Abgeordnetenhaus von Berlin. Der Gesetzbeschluss wird jetzt dort beraten werden und dann wohl auch getroffen werden. Entgegen Ihrer Fragestellung enthält diese Gesetzesänderung aber gar nicht die Kompetenz für den Senat, uns die Zuständigkeiten zu entziehen. An den Zuständigkeiten für Grünanlagen, dass nämlich die Bezirke zuständig sind, ändert das… diese Gesetzesänderung gar nichts.

 

Die Wirkungsweise des Entwurfs zielt aber darauf ab, dass die Rechtsprechung der Gerichte, wonach beschränkende Maßnahmen in Parkanlagen nur auf Grünanlagen spezifische Gründe gestützt werden können, durch diese Gesetzesänderung verändert werden und damit rechtssicherer werden. Und… dazu gab es eine Debatte im Rat der Bürgermeister*innen und im Fachausschuss, und das Bezirksamt sieht in dem Entwurf zum Teil eben auch durchaus sinnvolle Ansätze. Aber… in der Öffentlichkeit, wie man ja auch an der Frage sehen konnte, wird der Eindruck erweckt, dass durch die Rechtssicherheit zum einen sich was an den Zuständigkeiten verändert, zum anderen aber auch es sicherer und sauberer in den Parks wird. Und nur weil ich Gesetze ändere, heißt das noch nicht, dass die Parkanlagen auch wirklich sauberer sind. Dafür bräuchten wir – und vor allen Dingen Frau Gerold – einen größeren Etat zur Reinigung der Grünflächen.

 

Und des Weiteren ist das Bezirksamt ist das Bezirksamt der Auffassung, das haben wir auch sehr deutlich gemacht, dass eine solche Gesetzesänderung beraten hätte werden müssen mit den zuständigen Stadträt*innen, das hat es nicht gegeben und dass auch dieses ad hoc und schnelle Verfahren… wir hatten heute Morgen um 8 Uhr einen Sonderrat der Bürgermeister*innen doch befremdlich ist… und wir haben uns dazu beraten im Bezirksamt und wir haben gemeinsam auch den Weg uns dann gewählt, dass wir uns an der Stelle im RdB und auch im Fachausschuss durch die Fachstadträte enthalten haben. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, am Abgeordnetenhaus, die werden das Grünanlagengesetz jetzt beraten.

 

 

Nachfrage 1 (Herr Jokisch): Ja, vielen Dank erstmal für die Aufklärung und die ausführliche Antwort. Mich würde interessieren, wie haben Sie denn mit Blick auf die anstehende Reform des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes vielleicht auch im RdB darüber geredet, wo ja gerade genau solche Kompetenzfragen auch langfristig sozusagen gerade angegangen werden. Haben Sie da schon einmal eine Positionierung aus den anderen Bezirken gehört – perspektivische Grünflächen und nicht nur für den Görli?

 

 

zu Nachfrage 1: Herzlichen Dank. Also ich versuche es noch mal wirklich an der Zuständigkeit ändert dieses Grünanlagengesetz erstmal nichts und deshalb war das in der Debatte auch nicht ausschlaggebend Thema. Es kann natürlich in der grundsätzlichen Debatte um das Thema Verwaltungsreform Land Berlin da wird auch das AZG Thema sein. Wenn Sie… wenn Sie sich den Prozess jetzt anschauen, auch nach § 13a Abs. 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz sagt unser Rechtsamt jedenfalls, ist es auch nicht sicher, dass das alles rechtssicher abläuft. Also neben den ganzen formalen Themen, wo wir große… ja große Fragezeichen haben, ob das alles so  ganz korrekt bisher abgelaufen ist, ist auch die Frage, ob das Bestand hat, wenn es denn gerichtlich entschieden werden sollte. So, jetzt befinden wir uns aber mitten im Prozess um diese Frage nach § 13a, uns die Zuständigkeit zu entziehen. Ich prognostiziere mal, dass die Senatsverwaltung und der Senat und das können Sie ja auch in den Zeitungen lesen sich jetzt nicht durch das Schreiben von Frau Gerold und mich davon abbringen lassen wird, die nächsten Schritte einzuleiten und die nächsten Schritte bedeuten dann, dass das im Rat der Bürgermeister*innen an diesem konkreten Fall auch noch mal besprochen wird.

 

 
 

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