Drucksache - DS/0990/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1.) In welcher Form wird das Instrument des qualifizierten Freiflächenplans
2.) Ist er bspw. für Baugenehmigungen gefordert?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Es gibt in der baurechtlichen Fachwelt eine Diskussion darüber, sogenannte qualifizierte Freiflächenplänen (QFP) baurechtlich verbindlich zu machen. Der diskutierte Inhalt kann etwa der fachlichen Handreichung für Planende und Bauende sowie Empfehlung für Städte und Gemeinden »Der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan« des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) entnommen werden (Link: https://www.bdla.de/de/dokumente/bundesverband/freiraumplanung-und-staedtebau/1406-bdla-broschuere-fgp-stand-juli-2022). Derzeit ist das »Sechste Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin« in den Geschäftsgang des Abgeordnetenhauses Berlin eingegeben worden (AbgH Bln: DS 19/1201 vom 27.09.2023). Darin ist keine Verpflichtung zum QFP enthalten. Unabhängig davon, dass es bislang keine rechtliche Verpflichtung für QFP gibt, werden bei bestimmten Bauvorhaben, z. B. wenn der Biotopflächenfaktor eine Rolle spielt, Außenanlagen bzw. Freiflächenpläne gefordert, die Elemente eines QFP enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin