Drucksache - DS/0989/VI  

 
 
Betreff: Förderrichtlinien für den Integrationsfonds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Iyidirli, AhmetIyidirli, Ahmet
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird die Überarbeitung der Förderrichtlinien für den Integrationsfonds abgeschlossen sein?
  2. Warum wurde die erste neue Version der Förderrichtlinie wieder zurückgezogen?
  3. Wie hoch war der Anteil der Migrant*innenorganisationen in den Jahren 2021, 2022 und 2023?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg             
Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wann wird die Überarbeitung der Förderrichtlinien für den Integrationsfonds abgeschlossen sein?

 

Die Förderrichtlinie wurde durch das Rechtsamt erarbeitet und vom Büro der Bezirksbürgermeisterin zur Verfügung gestellt. Derzeit wird diese im Partizipationsbüro überarbeitet und soll schnellstmöglich in Abstimmung mit dem Begleitgremium und dem BA finalisiert werden.

 

Unklar ist derzeit, ob mit der Zentralisierung des Integrationsfonds ab 2024 beim Land ggf. Förderrichtlinien von der zuständigen Senatsverwaltung herausgegeben werden.

 

  1. Warum wurde die erste neue Version der Förderrichtlinie wieder zurückgezogen?

 

Es lag bisher keine rechtsgültige Richtlinie vor. Der Aufruf im Mai musste daher gestoppt werden. Die erste Veröffentlichung im Internet vom Frühjahr 2023 enthielt keine Förderrichtlinie im rechtlichen Sinne, sondern nur allgemeine Beschreibungen etc. Eine solche ist aber notwendig, um eine hinreichende und verbindliche Konkretisierung und Bestimmung der Ziele der Förderung als Voraussetzung für die im Zuwendungsrecht notwendige spätere Erfolgskontrolle zu ermöglichen (vgl. Ziff. 3.8 der Ausführungsvorschrift (AV) zu § 23 LHO).

 

Die erste Veröffentlichung war weder mit dem Begleitgremium noch dem Bezirksamt abgestimmt worden. Auch hieraus ergab sich ein Korrekturbedarf.

 

 

Die näheren Anforderungen an solche Förderrichtlinien sind wiederum genannt. Die Veröffentlichung genügte den Anforderungen, die sich aus der Anlage 3 zur AV zu § 44 LHO ergeben, weder inhaltlich noch formal. Es drohte daher, dass Zuwendungsbescheide ohne hinreichend rechtliche Grundlage erteilt werden. Diese Bescheide hätten damit – spätestens nach einer Prüfung durch die Senatsverwaltung oder den Rechnungshof von Berlin – zurückgenommen und die ausgezahlten Beträge in vollem Umfang zurückgefordert werden müssen. Eine rechtsbeständige Projektförderung wäre somit nicht möglich gewesen. Damit wären u.U. bei den Zuwendungsempfangenden erhebliche wirtschaftliche Risiken entstanden, die durch die Rücknahme der Ausschreibung und den vorläufigen Stopp der Antragsbearbeitung verhindert werden mussten.

 

Um das Partizipationsbüro zu entlasten, unterstützt das Büro der Bürgermeisterin/das Rechtsamt derzeit die Erarbeitung von Förderrichtlinien, damit eine zeitnahe Ausschreibung noch erfolgen kann.

 

  1. Wie hoch war der Anteil der Migrant*innenorganisationen in den Jahren 2021, 2022 und 2023?

 

Hierzu wird vom Partizipationsbüro keine Statistik geführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Clara Herrmann

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin