Drucksache - DS/0959/VI  

 
 
Betreff: Stand öffentlicher Grünanlagen, die im Produkt 80931 Hochwertige Grünanlagen gepflegt und unterhalten werden (nachfolgend Premiumgrünflächen genannt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.11.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viel Prozent der bezirklichen Grünflächen sind bereits als sogenannte Premiumgrünflächen ausgewiesen?

2. Sieht das Bezirksamt vor, weitere als die bisher bekannten Grünflächen als hochwertige Grünflächen anzumelden, um so auf die maximale Größe von 5% zu kommen?

3. Wenn ja, welche?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. Wie viel Prozent der bezirklichen Grünflächen sind bereits als sogenannte Premiumgrünflächen ausgewiesen?

Es sind 4,2 % aller gewidmeten Grünanlagen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg im Produkt 80931 -Hochwertige Grünanlagen- (Stand 23.02.2023).

 

  1. Sieht das Bezirksamt vor, weitere als die bisher bekannten Grünflächen als hochwertige Grünflächen anzumelden, um so auf die maximale Größe von 5% zu kommen?

Das Bezirksamt wird weiter an der Differenzierung und Qualifizierung der bezirklichen Grünanlagen arbeiten und in diesem Zusammenhang Anpassungen in den Produktzuweisungen vornehmen, um möglichst allen Bürger*innen des Bezirks ihren Bedürfnissen entsprechende Angebote zu machen. Der berlin- und nicht bezirksweite Richtwert von 5 % hochwertiger Anlagen dient dabei als Orientierung unter Beachtung, dass der Anteil hochwertiger Grünanlagen in dicht bebauter Innenstadt höher und in Außenbezirken niedriger ausfallen kann.

 

  1. Wenn ja, welche?

Die Entwicklung der Grünanlagen hängt von diversen Rahmenbedingungen ab und ist deshalb ein extrem dynamischer Prozess, für den eine fixe Langzeitplanung nicht praktikabel wäre. Demzufolge können an dieser Stelle nur Anlagen genannt werden, für die eine Änderung der Zuordnung unmittelbar bevorsteht. Hier ist für 2024 der Petersburger Platz in Friedrichshain und die Skalitzer Straße 121 in Kreuzberg voraussichtlich in 2025 zu nennen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold 

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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