Drucksache - DS/0945/VI  

 
 
Betreff: "Extreme Vermüllung am Landwehrkanal"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Inci, TolgaInci, Tolga
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.11.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Weiß das Bezirksamt, dass sich entlang des Kanalufers am Tempelhofer Ufer (im Bereich zwischen Möckernbrücke und Großbeerenbrücke) Obdachlose mit Zelten dauerhaft niedergelassen haben?

 

2.     Durch die Ansiedlung der Obdachlosen an dem o.g. Ort ist vermehrt Vermüllung am Landwehrkanal entstanden, die sowohl die Umwelt schädigen, als auch die Brandgefahr durch die Müllberge steigern. Welche konkreten Umsetzungen sind 

geplant, um gegen diese Vermüllung vorzugehen? 

 

3.     Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um den Obdachlosen das Campen an diesem Ort in Zukunft zu untersagen?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                       

Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales 

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die Beantwortung erfolgt unter Zuarbeit aus dem Bereichs von Frau Bezirksstadträtin

Gerold.

 

  1. Weiß das Bezirksamt, dass sich entlang des Kanalufers am Tempelhofer Ufer (im Bereich zwischen Möckernbrücke und Großbeerenbrücke) Obdachlose mit Zelten dauerhaft niedergelassen haben?

 

Abt. VerGrünOrdUm:

Mit Obdachlosigkeit und ihren negativen Auswirkungen sind wir an vielen Orten befasst. Obdachlosigkeit selbst lässt sich nicht mit ordnungsbehördlichen Mitteln beseitigen. Negative Auswirkungen wie Vermüllungen werden jeweils im Auftrag des Ordnungsamtes auf Straßenland von der BSR und in Grünanlagen vom Straßen- und Grünflächenamt bzw. den von ihm beauftragten Firmen beseitigt.

 

Amt für Soziales:

In einer vom Amt für Soziales initiierten Fachämterrunde mit dem Gesundheits-, dem Ordnungs- und dem Straßen- und Grünflächenamt findet ein Austausch über Beschwerden und ggf. zu ergreifende Maßnahmen statt, an der im Rahmen der aufsuchenden Straßensozialarbeit auch tätige Mitarbeitende der Diakonie teilnehmen.

In dieser Runde wurde auch das Tempelhofer Ufer bereits thematisiert.

Das dort entstandene Camp soll zwar gewachsen sein, wirkte jedoch nach vorherigen Ansprachen aufgeräumter und sauberer als zuvor.

Kolleg*innen von Diakonie und bezirkseigene Straßensozialarbeiter*innen haben sich darauf verständigt, die Örtlichkeit nochmals gemeinsam aufzusuchen, um auf alternative Unterkunftsmöglichkeiten und Drogenkonsumräume hinzuweisen.

 

Abt. VerGrünOrdUm:

Mit Obdachlosigkeit und ihren negativen Auswirkungen sind wir an vielen Orten befasst. Obdachlosigkeit selbst lässt sich nicht mit ordnungsbehördlichen Mitteln beseitigen. Negative Auswirkungen wie Vermüllungen werden jeweils im Auftrag des Ordnungsamtes auf Straßenland von der BSR und in Grünanlagen vom Straßen- und Grünflächenamt bzw. den von ihm beauftragten Firmen beseitigt.

 

 

  1. Durch die Ansiedlung der Obdachlosen an dem o.g. Ort ist vermehrt Vermüllung am Landwehrkanal entstanden, die sowohl die Umwelt schädigen, als auch die Brandgefahr durch die Müllberge steigern. Welche konkreten Umsetzungen sind geplant, um gegen diese Vermüllung vorzugehen?

 

 

Amt für Soziales:

Die mit dem Amt für Soziales kooperierenden Straßensozialarbeitenden sprechen die Betroffenen auch auf Beschwerden hinsichtlich Müll und/oder Lärm an. In den Abstimmungsrunden wird entschieden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Ggf. notwendige Räumungen von Camps werden in Zusammenarbeit mit Reinigungsfirmen terminiert und durch Sozialarbeit begleitet.

Die Bewertung des Grades der Vermüllung obliegt hier in erster Linie dem Straßen- und Grünflächenamt.

 

Ein Platzverweis wird nur als letztes Mittel ausgesprochen, wenn eine Gefährdung von Menschen oder eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit z.B. durch erheblichen Lärm oder auch Müll vorliegen. Diese Bewertung wird in der oben angesprochenen Fachämterrunde gemeinsam vorgenommen, die einmal monatlich tagt.

 

Abt. VerGrünOrdUm:

Die BSR ist für die Reinigung der Flächen zuständig. Das SGA weist die BSR hier regelmäßig darauf hin. In einzelnen Fällen unterstützt das SGA die BSR bei Räumungs- und Bereinigungsarbeiten.

Das Ordnungsamt hat sich bereits bemüht, die Zuständigkeit für die Beseitigung von Vermüllungen in Böschungsbereichen von Wasserstraßen zu klären. Weder die BSR noch das SGA sind dort zuständig. Die Wasserstraßenverwaltung lehnt eine Zuständigkeit ebenfalls ab, soweit die betreffenden Flächen öffentlich zugänglich sind. Das Ordnungsamt hat zwecks Klärung auch bereits die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angeschrieben, bislang jedoch ohne Antwort.

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um den Obdachlosen das Campen an diesem Ort in Zukunft zu untersagen?

 

Amt für Soziales

Aufgrund der Wohnungssituation in Berlin und des Einsetzens der Kälteperiode, stehen aktuell kaum noch Unterkünfte zur Verfügung.

Alternative Angebote setzen außerdem die Kooperation der Betroffenen voraus.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist grundsätzlich erlaubt, sodass eine dauerhafte Verbotszone von Bezirksamtsseite nicht eingerichtet werden kann. Im Falle erneuter Ansiedlungen sind wiederum Gespräche vor Ort und Entscheidungen über ggf. erneute Maßnahmen möglich.

 

Abt. VerGrünOrdUm:

Es müssten erhebliche Beeinträchtigungen bzw. entsprechende Beschwerden vorliegen, damit Camps wirklich aufgelöst werden. Derlei ist an der angegebenen Örtlichkeit aktuell nicht bekannt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Nöll


 


 

 

 

 
 

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