Drucksache - DS/0934/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Nöll
zu Frage 1: Die Kosten belaufen sich auf 701,50 EUR zuzüglich Zinsen. Weitere Kosten können nicht beziffert werden.
zu Frage 2: Aus welchen Mitteln werden diese Kosten bezahlt: Die Mittel wurden aus dem Kapitel 3900, Titel 52601 Gerichts- und ähnliche Kosten bezahlt.
zu Frage 3: Grundsätzlich beachtet das Bezirksamt seine Pflichten gegenüber den Bezirksverordneten im Rahmen des Bezirksverwaltungsgesetz. Warum es im Falle dieser Anfrage nicht möglich war, habe ich bei Beantwortung früherer Anfragen Ihnen glaube ich ausreichend dargelegt und auch persönlich darauf hingewiesen. Ich hoffe, dass wir dann unter diese Causa hier auch mal einen Punkt machen können.
Herr Heihsel: Ja, das Bezirksamt hat manchmal den Wunsch, einen Punkt zu machen, aber die Bezirksverordneten dann doch noch nicht, deswegen kommen noch Nachfragen. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um künftig die Fristen zur Beantwortung einzuhalten? Wir hatten das Thema ja schon öfters. Bei der Anfrage war es jetzt extrem, aber die BVV hat ja immer wieder auf die Fristen hingewiesen. Hier war es über ein Jahr.
zu Nachfrage 1: Wie ich bereits ausgeführt habe, legen wir Wert darauf, unsere Pflichten gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung nachzukommen.
Herr Heihsel: Auch der Vorsteher würde gern einen Punkt machen, aber der Verordnete noch nicht, deshalb noch mal eine Nachfrage, auch wenn Sie jetzt keine Maßnahmen genannt haben, sondern allgemeine Floskel, frage ich jetzt nicht noch mal nach, bringt glaube ich nichts, aber meine letzte Frage wäre: Wie erwidert denn das Bezirksamt den Vorwurf der Ressourcenverschwendung, also Zeit und Geld? Sie haben jetzt 700,00 EUR genannt, die Sie beziffern können, aber da hängt ja im Prinzip …, da hängen ja mehr Ressourcen dran, also Zeit und Geld vom Gericht, Anwalt, Bezirksverordneten, das Rechtsamt war ja sehr bemüht, weitere Mitarbeiter des Bezirksamts. Also wie erwidert das Bezirksamt den Vorwurf der Ressourcenverschwendung daraufhin? zu Nachfrage 2: Also ich soll jetzt beantworten, erst mal, ob das Ressourcenverschwendung ist. Das gehört zu den originären Aufgaben unseres Rechtsamtes, das Bezirksamt in Rechtsfragen zu beraten und zu vertreten. Dafür ist diese Ressource da. Und was Ihre Ressourcen und die des Gerichts betrifft, kann ich Ihnen leider keine Antwort geben.
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