Drucksache - DS/0928/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegen die Schließung der Begegnungsstätte in der Charlottenstr. 85 auszusprechen und sie weiterhin zu betreiben.
Begründung:
Die Begegnungsstätte in der Charlottenstraße 85 muss dringend gehalten und auch nach dem Februar 2024 geöffnet bleiben.
Sie ist, wie es die Bezeichnung schon sagt eine Begegnungsstätte für Jung und Alt. Dort treffen sich Senior*innen, Vereine und Verbände zu Sitzungen und zum Austausch. Es ist Dreh- und Angelpunkt für viele Menschen. Sie bietet vielfältige Angebote gerade für älter Bürger*innen und ermöglicht ihnen somit eine „Teilnahme am Leben“.
Die Begegnungsstätte fördert außerdem mit ihren Kooperationspartnern, wie zum Beispiel der Kurt-Schumacher-Grundschule, die Bindung zwischen Generationen und fördert somit das gemeinsame Leben im Kiez.
BVV 29.11.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
SAG 24.01.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegen die Schließung der Begegnungsstätte in der Charlottenstr. 85 auszusprechen und einen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Dabei sind alternative Lösungen auch ausserhalb der KLR zu prüfen, die allerdings ein Angebot für die Bewohner:innen der Charlottenstraße 85 zwingend beinhalten müssen.
BVV 31.01.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegen die Schließung der Begegnungsstätte in der Charlottenstr. 85 auszusprechen und einen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Dabei sind alternative Lösungen auch ausserhalb der KLR zu prüfen, die allerdings ein Angebot für die Bewohner:innen der Charlottenstraße 85 zwingend beinhalten müssen.
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