Drucksache - DS/0925/VI  

 
 
Betreff: Antisemitismus darf nicht gefördert werden - Fördermittelvergabe präzisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPStellv. Vorsteherin Sommer-Wetter, Regine
Verfasser:1. Heihsel Dr., Marlene
2. Heihsel Dr., Michael
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.11.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.12.2023    Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA)      
Ausschuss für Diversity und Antidiskriminierung Vorberatung
23.01.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Diversity und Antidiskriminierung (DivAn) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration Vorberatung
14.02.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation, Migration und Integration (PaMI) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beratung ff
27.02.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Antisemitismus darf nicht gefördert werden  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Fördermittelvergabe in seinem Kompetenzbereich auf Antisemitismus zu prüfen und anzupassen. Dafür muss die Vergabe von staatlichen Zuwendungen an Projekte und Organisationen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ab sofort gebunden werden an:

 

  1. Ein klares Bekenntnis der Zuwendungsempfänger zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zum Existenzrecht Israels.
  2. Die Ablehnung von Bewegungen oder Organisationen, die diese Grundsätze verneinen oder ablehnen.
  3. Sicherstellung, dass öffentliche Einrichtungen nur von Personen oder Organisationen genutzt werden können, die sich zu diesen Prinzipien bekennen.
  4. Die Integration einer Klausel zur Sanktionierung bei Zuwiderhandlung gegen diese Bedingungen in die Verträge für staatliche Fördermittel oder Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

 

Begründung: 

Die Bedeutung staatlicher Fördermittel für Bildungsprojekte und die Kultur ist unbestreitbar. Dennoch sehen wir uns mit zunehmenden Einflüssen von Gruppen konfrontiert, die den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und dem Existenzrecht Israels ablehnend gegenüberstehen.

 

Vor dem Hintergrund der Ereignisse des 7. Oktober 2023 und der Vorkommnisse im öffentlichen Raum Berlins muss der Staat nicht nur deutliche Worte, sondern auch Taten folgen lassen: Das Existenzrecht Israels ist ein Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es ist nicht verhandelbar. Dass jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr sicher ist, ist nicht hinnehmbar. Wir müssen jetzt handeln.

 

 

BVV 29.11.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Diversity und Antidiskriminierung
  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)

 

 

PHIRW 27.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

BVV 28.02.2024

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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