Drucksache - DS/0903/VI  

 
 
Betreff: Lärmschutz und Abfall Markthalle IX
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Behlert, KarolinBehlert, Karolin
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Lärmstörungen wurden in den vergangenen 24 Monaten in
    Verbindung mit der Markthallen-Veranstaltung - bspw. durch Kund:innen,
    die im Kiez verweilen, Gewerbelärm durch Abbau und Lieferverkehr -
    donnerstags gemeldet?

 

  1. Ist dem Bezirksamt ein Abfallkonzept des Betreibers bekannt, dass die
    Vermüllung der umliegenden Straßen im Zaum und den Gewerbeabfall in
    eigener Verantwortung behält?

 

  1. Wie gewährleisten die Betreiber der Markthalle IX die Ruhezeiten ab
    22 Uhr, wenn die Veranstaltung donnerstags genau 22 Uhr endet?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Lärmstörungen wurden in den vergangenen 24 Monaten in Verbindung mit der Markthallen-Veranstaltung - bspw. durch Kund:innen, die im Kiez verweilen, Gewerbelärm durch Abbau und Lieferverkehr - donnerstags gemeldet?

 

Im Umwelt- und Naturschutzamt sind nachstehende Beschwerden anhängig gemacht worden:

08.10.2023 - Liefer- und Ladelärm durch Betriebe der Markthalle 9

05.02.2023 - Lieferlärm am Sonntag durch Betriebe der Markthalle 9

27.11.2022 - Beschwerde erheblicher Publikumsverkehr, Anlieferungen und Lärm durch Sonntagsevents der Betriebe der Markthalle 9

18.10.2022 - Lärmbeschwerde durch Liefer- und Ladeverkehr zur Nachtzeit durch Betriebe der Markthalle 9

05.10.2022 - Offener Brief der Anwohnerschaft: diverse Beschwerdepunkte.

In diesen Beschwerden ist der Donnerstag nicht explizit herausgehoben worden.

 

  1. Ist dem Bezirksamt ein Abfallkonzept des Betreibers bekannt, dass die Vermüllung der umliegenden Straßen im Zaum und den Gewerbeabfall in eigener Verantwortung behält?

 

Die ordnungsgemäße Gewerbeabfallentsorgung obliegt der Eigenverantwortung des Gewerbetreibenden. Neben der Markthalle 9 sind viele Gastronomie- und Gewerbebetriebe im Umfeld ansässig. Für die Reinigung der Straßen rund um die Markthalle Neun ist die BSR zuständig, genauso wie auch rund um die Marheineke Markthalle oder anderer Gewerbe.

 

Die Markthalle Neun hat nach eigener Aussage ein Abfallkonzept. Dieses beinhaltet u.a.

        dass alle Händler*innen, die Geschirr und Besteck für Essen ausgeben, dieses als Mehrweggeschirr oder als kompostierbares Geschirr ausgeben müssen,

        große Mülleimer an den Eingängen sowie

        eine Kompostieranlage.

Ich bitte Details zu diesem Konzept beim Betreiber zu erfragen.

 

  1. Wie gewährleisten die Betreiber der Markthalle IX die Ruhezeiten ab 22 Uhr, wenn die Veranstaltung donnerstags genau 22 Uhr endet?

 

Ruhezeit bedeutet nicht absolute Ruhe. Es gelten dann strengere Grenzwerte. Die Betreiber müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass die Markthalle 9 nicht der einzige Gastronomiebetrieb im Umfeld ist. Nach meinem Kenntnisstand wird durch die Betreiber darauf geachtet, dass Gruppen sich im Nachgang nicht vor dem Haus aufhalten. Ich bitte weitere Informationen bei den Betreibern der Markthalle zu erfragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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