Drucksache - DS/0882/VI  

 
 
Betreff: Rechtssicherheit im Lostopf garantieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Koterewa, Olja 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
12.12.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule (Schul) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
13.12.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
23.04.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule (Schul) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0882/VI  
VzK_Rechtssicherheit im Lostopf garantieren  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein rechtssicheres und für alle Schulen im Bezirk gleiches Losverfahren zur Vergabe von Schulplätzen an weiterführenden Schulen zu entwickeln und dabei die Verfahrensfehler, die bei der Vergabe von Schulplätzen für das Schuljahr 23/24 gerichtlich beanstandet wurden, auszuschließen. 

Ein rechtssicheres Verfahren für eine im Bezirk einheitliche und transparente Durchführungspraxis ist der BVV vorzulegen und im Fachausschuss zu erörtern. Dieses soll folgende Punkte beinhalten:

 

- Vorbereitung des Verfahrens

- Art und Aussehen der Lose

- Maßnahmen zur Wahrung der Anonymität der Schüler*innen

- Beschaffenheit des Losgefäßes

- Durchführungsort des Verfahrens

- Beteiligte am Verfahren

- Einladungspraxis und Öffentlichkeit des Verfahrens

- Dokumentation des Verfahrens

 

Das Bezirksamt wird angeregt, sich bei der Erstellung des Verfahrenskonzeptes mit den Schulbehörden anderer Bezirke auszutauschen und eine berlinweit einheitliche Durchführungspraxis anzustreben.

 

 

Begründung:

 

Zum Schuljahr 2023/24 wurde vom Verwaltungsgericht an drei weiterführenden Schulen im Bezirk die Durchführung des Losverfahrens zur Vergabe von Schulplätzen beanstandet und eine partielle Wiederholung des Losverfahrens erwirkt. Das Bezirksamt teilt in der Drucksache DS/0841/VI den Willen des Gesetzgebers, dass das Losverfahren dazu dient, gerade auch leistungsschwächeren Schüler*innen eine zumindest garantierte Chance auf einen Schulplatz ihrer Wahl an einer weiterführenden Schule einzuräumen. Der Wille des Gesetzgebers muss mit einem rechtssicheren, transparenten und einheitlichen Verfahren eingeräumt werden. 

 

 

BVV 18.10.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule 

 

 

Schule 12.12.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 

 

BVV 13.12.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein rechtssicheres und für alle Schulen im Bezirk gleiches Losverfahren zur Vergabe von Schulplätzen an weiterführenden Schulen zu entwickeln und dabei die Verfahrensfehler, die bei der Vergabe von Schulplätzen für das Schuljahr 23/24 gerichtlich beanstandet wurden, auszuschließen. 

Ein rechtssicheres Verfahren für eine im Bezirk einheitliche und transparente Durchführungspraxis ist der BVV vorzulegen und im Fachausschuss zu erörtern. Dieses soll folgende Punkte beinhalten:

 

- Vorbereitung des Verfahrens

- Art und Aussehen der Lose

- Maßnahmen zur Wahrung der Anonymität der Schüler*innen

- Beschaffenheit des Losgefäßes

- Durchführungsort des Verfahrens

- Beteiligte am Verfahren

- Einladungspraxis und Öffentlichkeit des Verfahrens

- Dokumentation des Verfahrens

 

Das Bezirksamt wird angeregt, sich bei der Erstellung des Verfahrenskonzeptes mit den Schulbehörden anderer Bezirke auszutauschen und eine berlinweit einheitliche Durchführungspraxis anzustreben.

 

 

BVV 28.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule

 

 

Schule 23.04.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 24.04.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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