Drucksache - DS/0882/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein rechtssicheres und für alle Schulen im Bezirk gleiches Losverfahren zur Vergabe von Schulplätzen an weiterführenden Schulen zu entwickeln und dabei die Verfahrensfehler, die bei der Vergabe von Schulplätzen für das Schuljahr 23/24 gerichtlich beanstandet wurden, auszuschließen. Ein rechtssicheres Verfahren für eine im Bezirk einheitliche und transparente Durchführungspraxis ist der BVV vorzulegen und im Fachausschuss zu erörtern. Dieses soll folgende Punkte beinhalten:
- Vorbereitung des Verfahrens - Art und Aussehen der Lose - Maßnahmen zur Wahrung der Anonymität der Schüler*innen - Beschaffenheit des Losgefäßes - Durchführungsort des Verfahrens - Beteiligte am Verfahren - Einladungspraxis und Öffentlichkeit des Verfahrens - Dokumentation des Verfahrens
Das Bezirksamt wird angeregt, sich bei der Erstellung des Verfahrenskonzeptes mit den Schulbehörden anderer Bezirke auszutauschen und eine berlinweit einheitliche Durchführungspraxis anzustreben.
Begründung:
Zum Schuljahr 2023/24 wurde vom Verwaltungsgericht an drei weiterführenden Schulen im Bezirk die Durchführung des Losverfahrens zur Vergabe von Schulplätzen beanstandet und eine partielle Wiederholung des Losverfahrens erwirkt. Das Bezirksamt teilt in der Drucksache DS/0841/VI den Willen des Gesetzgebers, dass das Losverfahren dazu dient, gerade auch leistungsschwächeren Schüler*innen eine zumindest garantierte Chance auf einen Schulplatz ihrer Wahl an einer weiterführenden Schule einzuräumen. Der Wille des Gesetzgebers muss mit einem rechtssicheren, transparenten und einheitlichen Verfahren eingeräumt werden.
BVV 18.10.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Schule 12.12.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 13.12.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein rechtssicheres und für alle Schulen im Bezirk gleiches Losverfahren zur Vergabe von Schulplätzen an weiterführenden Schulen zu entwickeln und dabei die Verfahrensfehler, die bei der Vergabe von Schulplätzen für das Schuljahr 23/24 gerichtlich beanstandet wurden, auszuschließen. Ein rechtssicheres Verfahren für eine im Bezirk einheitliche und transparente Durchführungspraxis ist der BVV vorzulegen und im Fachausschuss zu erörtern. Dieses soll folgende Punkte beinhalten:
- Vorbereitung des Verfahrens - Art und Aussehen der Lose - Maßnahmen zur Wahrung der Anonymität der Schüler*innen - Beschaffenheit des Losgefäßes - Durchführungsort des Verfahrens - Beteiligte am Verfahren - Einladungspraxis und Öffentlichkeit des Verfahrens - Dokumentation des Verfahrens
Das Bezirksamt wird angeregt, sich bei der Erstellung des Verfahrenskonzeptes mit den Schulbehörden anderer Bezirke auszutauschen und eine berlinweit einheitliche Durchführungspraxis anzustreben.
BVV 28.02.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Schule 23.04.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.04.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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