Drucksache - DS/0877/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird dazu aufgefordert: Mobilität für alle Menschen mit Behinderungen im Bezirk sicherstellen! Der Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg stellt nicht in Frage, dass im Zuge der Mobilitätswende mehr Raum für Fahrräder und Fußwege geschaffen wird. Dennoch beobachtet der Behindertenbeirat mit Sorge, dass bei einem zunehmenden Wegfall von Parkplätzen und der daraus folgenden Knappheit von Parkraum, die Menschen, die auf Parkplätze, Pflegedienste oder sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen angewiesen sind, unzumutbar benachteiligt werden.
Daher fordert er konkret: Bei allen Maßnahmen im Straßenverkehr, verkehrsrechtlichen Anordnungen, Verkehrsberuhigungen, Schaffungen von Fußgängerzonen etc. müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen durch konsequente und verbindliche Beteiligung der bezirklichen Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeirats berücksichtigt werden. Die Behindertenbeauftragte soll ein Vetorecht erhalten, wenn eine Maßnahme nachweislich zu Lasten von Menschen mit Behinderungen geht und kein angemessener Ausgleich stattfindet. Bei der Vergabe von Parkausweisen für schwerbehinderten Menschen sollen Ermessensentscheidungen der zuständigen Sachbearbeiter*innen immer im Sinne der Menschen mit Behinderungen getroffen werden.
So sollen Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderungen grundsätzlich auch ohne eigenen GdB Parkausweise bewilligt bekommen.
Es sollen Parkmöglichkeiten für Pflegedienste oder für weitere behinderungsbedingt notwendige haushaltsnahe Dienstleistungen - auch z.B. Einkaufshilfen - geschaffen werden. Diese soll im Einzelfall unbürokratisch beantragt werden können und mit Vorrang bearbeitet werden. Vor Stadtteilzentren, Begegnungszentren, Kooperationspartnern, bezirklichen Einrichtungen, Organisationen und Vereinen von und für Menschen mit Behinderungen sollen ausreichend Parkflächen für schwerbehinderte Menschen vorgehalten werden. Es soll geprüft werden, ob das Parken mit Schwerbehindertenausweis analog den Regelungen des blauen und orangefarbenen Ausweises (eingeschränktes Halteverbot etc.) von den Behörden geduldet werden kann. Der Behindertenbeirat regt an, hierzu ein zweijähriges Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg durchzuführen und am Ende der Laufzeit eine Auswertung vorzulegen. Ordnungsamt und Polizei sollen falsch parkende Fahrzeuge schneller und konsequenter abschleppen lassen.
Begründung: Die Beiratsmitglieder haben auf ihrer Sitzung am 31.8.2023 den Antrag an die BVV Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen. Grundsätzlich soll ein Paradigmenwechsel bei bezirklichen Entscheidungen erfolgen: Der Beirat fordert eine Verwaltung und eine Politik, die Dinge möglich macht - und nicht prüft, was alles nicht möglich ist.
BVV 18.10.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
VerkehrOrd 14.02.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg stellt nicht in Frage, dass im Zuge der Mobilitätswende mehr Raum für Fahrräder und Fußwege geschaffen wird. Dennoch beobachtet der Behindertenbeirat mit Sorge, dass bei einem zunehmenden Wegfall von Parkplätzen und der daraus folgenden Knappheit von Parkraum, die Menschen, die auf Parkplätze, Pflegedienste oder sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen angewiesen sind, unzumutbar benachteiligt werden.
Daher fordert er konkret: Bei allen Maßnahmen im Straßenverkehr, verkehrsrechtlichen Anordnungen, Verkehrsberuhigungen, Schaffungen von Fußgängerzonen etc. müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Zudem soll eine systematische Beteiligung bei Neuaufteilung des Straßenraums und größeren Umgestaltungen stattfinden. Die Behindertenbeauftragte soll zwingend beteiligt werden, wenn eine Maßnahme nachweislich zu Lasten von Menschen mit Behinderungen geht und kein angemessener Ausgleich stattfindet. Bei der Vergabe von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen sollen Ermessensentscheidungen der zuständigen Sachbearbeiter*innen immer im Sinne der Menschen mit Behinderungen getroffen werden.
So sollen Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderungen grundsätzlich auch ohne eigenen GdB Parkausweise bewilligt bekommen.
Es sollen Parkmöglichkeiten für Pflegedienste oder für weitere behinderungsbedingt notwendige haushaltsnahe Dienstleistungen - auch z.B. Einkaufshilfen - geschaffen werden. Diese soll im Einzelfall unbürokratisch beantragt werden können und mit Vorrang bearbeitet werden. Vor Stadtteilzentren, Begegnungszentren, Kooperationspartnern, bezirklichen Einrichtungen, Organisationen und Vereinen von und für Menschen mit Behinderungen sollen ausreichend Parkflächen für schwerbehinderte Menschen vorgehalten werden. Es soll geprüft werden, ob das Parken mit Schwerbehindertenausweis analog den Regelungen des blauen und orangefarbenen Ausweises (eingeschränktes Halteverbot etc.) von den Behörden geduldet werden kann. Der Behindertenbeirat regt an, hierzu ein zweijähriges Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg durchzuführen und am Ende der Laufzeit eine Auswertung vorzulegen. Ordnungsamt und Polizei sollen falsch parkende Fahrzeuge schneller und konsequenter abschleppen lassen.
Begründung: Die Beiratsmitglieder haben auf ihrer Sitzung am 31.8.2023 den Antrag an die BVV Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen. Grundsätzlich soll ein Paradigmenwechsel bei bezirklichen Entscheidungen erfolgen: Der Beirat fordert eine Verwaltung und eine Politik, die Dinge möglich macht - und nicht prüft, was alles nicht möglich ist.
BVV 28.02.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg stellt nicht in Frage, dass im Zuge der Mobilitätswende mehr Raum für Fahrräder und Fußwege geschaffen wird. Dennoch beobachtet der Behindertenbeirat mit Sorge, dass bei einem zunehmenden Wegfall von Parkplätzen und der daraus folgenden Knappheit von Parkraum, die Menschen, die auf Parkplätze, Pflegedienste oder sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen angewiesen sind, unzumutbar benachteiligt werden.
Daher fordert er konkret: Bei allen Maßnahmen im Straßenverkehr, verkehrsrechtlichen Anordnungen, Verkehrsberuhigungen, Schaffungen von Fußgängerzonen etc. müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Zudem soll eine systematische Beteiligung bei Neuaufteilung des Straßenraums und größeren Umgestaltungen stattfinden. Die Behindertenbeauftragte soll zwingend beteiligt werden, wenn eine Maßnahme nachweislich zu Lasten von Menschen mit Behinderungen geht und kein angemessener Ausgleich stattfindet. Bei der Vergabe von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen sollen Ermessensentscheidungen der zuständigen Sachbearbeiter*innen immer im Sinne der Menschen mit Behinderungen getroffen werden.
So sollen Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderungen grundsätzlich auch ohne eigenen GdB Parkausweise bewilligt bekommen.
Es sollen Parkmöglichkeiten für Pflegedienste oder für weitere behinderungsbedingt notwendige haushaltsnahe Dienstleistungen - auch z.B. Einkaufshilfen - geschaffen werden. Diese soll im Einzelfall unbürokratisch beantragt werden können und mit Vorrang bearbeitet werden. Vor Stadtteilzentren, Begegnungszentren, Kooperationspartnern, bezirklichen Einrichtungen, Organisationen und Vereinen von und für Menschen mit Behinderungen sollen ausreichend Parkflächen für schwerbehinderte Menschen vorgehalten werden. Es soll geprüft werden, ob das Parken mit Schwerbehindertenausweis analog den Regelungen des blauen und orangefarbenen Ausweises (eingeschränktes Halteverbot etc.) von den Behörden geduldet werden kann. Der Behindertenbeirat regt an, hierzu ein zweijähriges Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg durchzuführen und am Ende der Laufzeit eine Auswertung vorzulegen. Ordnungsamt und Polizei sollen falsch parkende Fahrzeuge schneller und konsequenter abschleppen lassen.
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