Drucksache - DS/0851/VI  

 
 
Betreff: Zustand Bäume Ohlauer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Behlert, KarolinBehlert, Karolin
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Zustand der Bäume im Reichenberger Kiez, speziell in der Ohlauer Straße?

 

  1. Wäre hier eine Abmilderung des Klimastresses für die Bäume durch Entsiegelung förderlich?

 

  1. Gibt es bzgl. des Antrags DS/0664/VI bereits Absprachen innerhalb des Bezirksamtes?

 

 

Beantwortung:  BezBmin Frau Herrmann

 

zu Frage 1: 77 Bäume haben einen Schädigungsgrad von 11 bis 25 % und gelten damit als geschädigt. 10 Bäume sind stark geschädigt mit einem Schädigungsgrad von 26 bis 60 %.

 

zu Frage 2: Notwendig ist eine langfristige Strategie, bei der das zunehmend auf Starkregenereignisse konzentrierte Niederschlagswasser vor Ort durch Entsiegelungsmaßnahmen und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung verfügbar gemacht wird.

Wir hatten es eben, das Thema Schwammstadt. Derzeit baut das Straßen- und Grünflächenamt in einer Vielzahl von Pilotprojekten, ich habe sie vorhin aufgezählt, die notwendige Expertise auf, um das Verfahren dann unter Zuhilfenahme von Fördermitteln und Klimafondmitteln flächendeckend umsetzen zu können.

 

zu Frage 3: Und zu Ihrer letzten Frage, die Sie ja noch mal ergänzt haben, also antworte ich jetzt nicht mit einem Wort, sondern versuche das ein bisschen ausführlicher zu machen. Grundsätzlich, und das wissen Sie auch, begrüßt das Bezirksamt und unterstützt das Bezirksamt ehrenamtliches Engagement, gerade auch bei der Begrünung und der Transformation von Friedrichshain-Kreuzberg unseren Bezirk zur Schwammstadt. Und insbesondere auch bei der Pflege von durch den Bezirk entsiegelten Flächen ist das Engagement der Anwohnerinnen und Anwohner ganz besonders begrüßenswert und auch sehr hilfreich für uns. Privatpersonen dürfen aber nicht grundsätzlich Arbeiten im öffentlichen Straßenland ausführen. Das dürfen nur Fachfirmen machen. Als die im ULV (amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis) als Steinstraßenbaufirma eingetragen sind. Nur die dürfen Maßnahmen ausführen. Beispielsweise muss auch beachtet werden, dass es bei einer Belastung des Bodens, wie es bei uns in der Innenstadt häufig vorkommt, Sie haben es vielleicht über den Sommer mitbekommen, im Graefekiez ein Thema, auch um eine fachgerechte Entsorgung der ausgetauschten Erde gehen muss. Danke.

 

 
 

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