Drucksache - DS/0813/VI  

 
 
Betreff: Radprojekte-Stopp der neuen Senatorin für Verkehr - wie ist Xhain betroffen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Radprojekte – auf Haupt- und Nebenstraßen – sind vom Projektestopp betroffen?
  2. In welcher Höhe gehen dem Bezirk Fördermittel verloren durch den Stopp dieser Projekte?
  3. Mit welchem Eurobetrag sind die bezirklichen Planungsleistungen einzuordnen, die für die gestoppten Projekte bereits geleistet wurden? Bitte pro Projekt auflisten.

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

zu Frage 1: Uns liegen derzeit keine ausreichende Informationen zur Verfügung, welche Projekte insgesamt betroffen sind. Zu final abgestimmten, bereits angeordneten bzw. finanzierten Verkehrswendeprojekten verweise ich jetzt auf die Beantwortung der Drucksache unter TOP 2, eben Drucksache 821.

Das Bezirksamt erhielt zunächst durch die Presseberichterstattung Kenntnis von einer möglichen Repriorisierung bzw. dem Stopp der Anordnung und / oder Finanzierung bestehender Planungsvorhaben in Bezug auf Maßnahmen im Vollzug des Berliner Mobilitätsgesetzes.

Seit diesem Zeitpunkt haben das Bezirksamt unterschiedliche und teils widersprüchliche Anfragen seitens der Verkehrssenatsverwaltung erreicht. Daran sind teilweise Ausnahmen der Kriterien in Bezug auf Projektphase oder Planung für die Priorisierung genannt worden, von denen bis dato unklar bleibt, von wem und wie die Bewertung vorgenommen wird.

Es stellen sich also viele Fragen zum Inhalt und zum Prozess, deren Klärung erst erfolgt sein muss, um die Frage inhaltlich seitens des Bezirks vollumfänglich beantworten zu können.

 

zu Frage 2: Wie oben ausgeführt, ist noch unklar, welche Projekte in Gänze von einem Stopp betroffen sind. Unter verschiedentlichen Annahmen kann die Summe an betroffenen Maßnahmen bei ca. 1,5 Mio. Baukosten liegen. Wir haben dabei aufsummiert, wo wir schon entsprechende Kostenstellen haben und benennen können und diese Kostenstellen sind die, die sich in dem Haushaltsschreiben von letzter Woche finden und da kommen wir auf ungefähr 1,5 Mio. Euro.

Für einige Projekte liegen allerdings noch keine Kostenschätzung vor, deshalb befinden sie sich noch in einem anderen Stadium der Planungsphase und sind aber trotzdem auch betroffen, wenn man jetzt die Kriterien zugrunde legt.

 

zu Frage 3: Wie oben ausgeführt ist unklar, welche Projekte von einem Stopp betroffen sind. Die Planungsleistungen werden nach Projektart, Umfang und personelle Ausstattung im Amt selbst oder von Fachbüros erbracht. Einige Projekte haben eine sehr lange Vorlaufzeit, eine konkrete Auflistung ist nicht möglich. In dem Fall verfallen bereits erbrachte Leistungen, wenn Projekte gestoppt werden, unerheblich ob intern oder extern geleistet.

 
 

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