Drucksache - DS/0802/VI  

 
 
Betreff: Hundeauslaufgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Hundeauslaufgebiete gibt es im Bezirk, bitte eine Auflistung nach Bezirksregion?
  2. Wo sind weitere Hundeauslaufgebiete geplant?
  3. Können Anwohnende Vorschläge machen für weitere Vorhaben?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg    

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Hundeauslaufgebiete gibt es im Bezirk, bitte eine Auflistung nach Bezirksregion?

 

Im Folgenden werden die bezirkseigenen Hundeauslaufgebiete aufgeschlüsselt:

 

  • Volkspark Friedrichshain: ca. 2.300 qm
  • Stralauer Platz (am Ostbahnhof): ca. 3.000 qm
  • Wriezener Park: ca. 1.100 qm
  • Görlitzer Park: ca. 2.800 qm
  • Hundeauslaufgebiet am Kosmos: ca. 1.900 qm

 

Außerdem gibt es folgende Hundeauslaufgebiete anderer Betreiber in unserem Bezirk:

  • Revaler Straße: ca. 2.100 qm
  • Gleisdreieck: ca. 1.100 qm

 

Nahe der Bezirksgrenze finden sich zudem Hundeausläufe auf dem Tempelhofer Feld und der Hasenheide.

 

 

 

  1. Wo sind weitere Hundeauslaufgebiete geplant?

 

Derzeit findet eine Bedarfs- und Potenzialanalyse statt. Deutlich wird dabei jetzt schon, dass es sich aufgrund der Lärmschutzbestimmungen und unter Berücksichtigung des Schutzes der Anwohnenden schwierig gestaltet, geeignete Flächen zu finden. Es gibt dazu jedoch keine rechtlichen Vorgaben, d.h. es besteht kein Anspruch auf Hundeauslaufgebiete, sodass der dichtbesiedelte Raum in unserem Bezirk in Abwägung aller Interessen bestimmten Nutzungen zugeführt wird.

 

 

  1. Können Anwohnende Vorschläge machen für weitere Vorhaben?

 

Das Bezirksamt nimmt Vorschläge von Bürger*innen entgegen. Bei der Prüfung sind der Lärmschutz sowie der Status der Fläche von Bedeutung. Hundeauslaufgebiete können beispielsweise nicht auf intensiv genutzten Erholungsflächen in gewidmeten Grünanlagen ausgewiesen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 
 

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